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Nachhaltigkeitsreporting-Pflicht: fällt die Entscheidung noch in 2025?

  • 02.12.2025
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Seit dem Frühjahr ist sehr wahrscheinlich, dass erstmal nur sehr große Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung in der EU verpflichtet werden. Aktuell läuft die Abstimmung in Brüssel noch. Kommt es 2025 unter dänischer Ratspräsidentschaft noch zum Abschluss?

Am 26. Februar 2025 hat die EU-Kommission mit dem „Omnibus I“-Paket zwei Richtlinien-Vorschläge zur Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung und der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette vorgelegt. Neben den Anforderungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung aus der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) sollen auch die Vorgaben der EU-Lieferkettenrichtlinie Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) sowie die Berichterstattung gemäß EU-Taxonomie angepasst werden. Das Omnibus-Paket hat das Ziel, Bürokratie abzubauen und die EU-Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.

Verschiebung der Berichtspflichten

Ein erster Teil des Pakets wurde bereits umgesetzt. Im April 2025 wurde die Richtlinie zur zeitlichen Verschiebung der CSRD und der CSDDD im EU-Amtsblatt veröffentlicht („Stop-the-Clock“). Hiermit wird die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung für bestimmte Unternehmen um jeweils zwei Jahre verschoben. Die Mitgliedstaaten müssen die Stop-the-Clock-Richtlinie bis zum 31. Dezember 2025 in nationales Recht umsetzen. Für deutsche Unternehmen hat die Nichtumsetzung derzeit keine Konsequenzen, da die Umsetzung der ursprünglichen CSRD bisher nicht erfolgt ist.

Inhaltliche Änderungen

Der zweite Teil des Omnibus-Pakets soll zu weitreichenden Erleichterungen für Unternehmen führen. In einem eigenen Gesetzgebungsverfahren werden die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette vereinfacht (sog. Content Proposal). Zudem gibt es inhaltliche Anpassungen an der EU-Taxonomie. Nachdem sich der EU-Ministerrat Ende Juni 2025 auf seinen Standpunkt zum Content Proposal geeinigt hat, liegt seit dem 13. November auch die Verhandlungsposition des EU-Parlaments vor.

Das EU-Parlament schlägt vor, dass nur große Unternehmen mit über 1.750 Beschäftigten und einem Jahresnettoumsatz von mehr als 450 Mio. Euro zur Berichterstattung verpflichtet werden. Dies gilt auch für die Berichterstattung nach der EU-Taxonomie. Außerdem sollen die Berichtsstandards vereinfacht werden. Eine branchenspezifische Berichterstattung soll zukünftig freiwillig sein. Kleinere Unternehmen sollen davor geschützt werden, dass größere Geschäftspartner zusätzliche Berichtspflichten über die freiwilligen Standards hinaus verlangen.

Zudem sollen die Sorgfaltspflichten in der Lieferkette nur für große Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und einem jährlichen Nettoumsatz von über 1,5 Mrd. Euro gelten. Diese Unternehmen müssten künftig keinen Transitionsplan zur Erfüllung des Pariser Klimaabkommens mehr vorlegen. Verstöße bei Nichteinhaltung der Sorgfaltspflichten würden auf nationaler und nicht auf EU-Ebene geahndet.

Überarbeitung der Nachhaltigkeitsstandards

Neben der bereits beschlossenen zeitlichen Verschiebung der Berichtspflichten und den laufenden Arbeiten an den Vereinfachungen werden parallel die europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) überarbeitet. Die EU-Kommission hatte die EFRAG beauftragt, ein neues Set an ESRS zu entwickeln. Ende November wurde dieses von der EFRAG beschlossen. Im Anschluss muss die EU-Kommission ein Verfahren zur Änderung des delegierten Rechtsakts mit den bisherigen ESRS starten.

Ausblick

Derzeit laufen die Trilog-Verhandlungen zu den inhaltlichen Omnibus-Änderungen zwischen EU-Kommission, EU-Parlament und EU-Ministerrat. Ziel ist es, die Verhandlungen bis Jahresende abzuschließen. Sobald eine Einigung im Trilog vorliegt, muss der Änderungstext noch im EU-Parlament und im Rat beschlossen werden. Erst dann kann die Änderungsrichtlinie im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden und die Änderungen in Kraft treten. Anschließend muss die Richtlinie von den EU-Mitgliedstaaten umgesetzt werden.

Glossar zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

CSDDD – Corporate Sustainability Due Diligence Directive: Richtlinie über die Sorgfaltspflichten in der Lieferkette

CSRD – Corporate Sustainability Reporting Directive: Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen

EFRAG – Europäische Beratungsorganisation für Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung, entwickelt auch die europäischen Nachhaltigkeitsstandards (ehemals: European Financial Reporting Advisory Group)

ESG – Environmental, Social, Governance: Zentrale Dimensionen der Nachhaltigkeitsberichterstattung

ESRS – European Sustainability Reporting Standards: Einheitliche EU-Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung, die die CSRD-Anforderungen konkretisieren

EU-Taxonomie – Klassifizierungssystem für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten

Omnibusverfahren – EU-Verfahren, bei dem mehrere Gesetzesänderungen in einem Gesetzesentwurf vereinfacht und harmonisiert werden

Sprechen Sie hierzu gerne an:

Volker Hartke Profil bild
WP/StB

Volker Hartke

LL. M. (Nachhaltigkeitsrecht - Energie, Ressourcen, Umwelt)
Grundsatzfragen und Infrastruktur Prüfung
Abteilungsleiter Sustainability Services - Audit

  • 0511 9574-5219

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