- 16.02.2026
- Politische News
Bankenaufsicht stellt Risiken für 2026 vor
Die BaFin zeigt in ihrem aktuell veröffentlichten Risikobericht Risiken für den Finanzmarkt auf.
WeiterlesenMit dem Gesetz zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz – StoFöG) sollen die Wettbewerbsfähigkeit und die Attraktivität des Finanzstandortes Deutschland gestärkt werden. Ziel des Gesetzes ist es, zusätzliche Impulse für private Investitionen zu setzen und unnötige Bürokratiekosten abzubauen. Das StoFöG wurde am 9. Februar 2026 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Seit dem 10. Februar 2026 gelten damit die folgenden Änderungen des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) für Kreditinstitute.
Kreditinstitute müssen Anlageberater, Vertriebsbeauftragte und Compliance-Beauftragte vor Aufnahme ihrer Tätigkeit nicht mehr bei der BaFin anzeigen. Ebenso entfällt die Pflicht, Beschwerden von Privatkunden im Zusammenhang mit der Anlageberatung an die BaFin zu melden. Dies gilt entsprechend auch für Beschwerden von Privatkunden zu sonstigen Tätigkeiten von Anlageberatern, sofern die BaFin deren Meldung bislang erwartet hat.
Diese Verpflichtungen entfallen kraft Gesetzes. Eine gesonderte Stellungnahme der BaFin ist hierfür nicht erforderlich.
Institute sind weiterhin verpflichtet, einen jährlichen Beschwerdebericht gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 sowie den Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion (MaComp) zu erstellen.
Die BaFin wird hingegen die interne Datenbank „Mitarbeiter- und Beschwerderegister“ (MBR) löschen und plant, die Eingabemaske für das MBR-Verfahren im Melde- und Veröffentlichungsportal zu deaktivieren.
Die Anforderungen des WpHG an die Sachkunde und Zuverlässigkeit von Mitarbeitern bleiben unverändert bestehen. Die Regelungen sind nach Wegfall der WpHG-Mitarbeiteranzeigeverordnung nunmehr in der Wertpapierdienstleistungs-Verhaltens- und Organisationsverordnung zu finden. Ergänzt gegenüber der abgelösten WpHG-Mitarbeiteranzeigeverordnung wurde lediglich, dass auch Compliance-Beauftragte ihre für die Funktion erforderliche Sachkunde fortlaufend nachweisen und ihr Fachwissen durch regelmäßige Fortbildungen aktuell halten müssen. Schon bislang bestand aber in den MaComp eine inhaltlich gleiche Anforderung.
Die GenoAkademie unterstützt Genossenschaftsbanken mit einem vielfältigen Weiterbildungsangebot, darunter spezifische Programme zu Wertpapiergeschäft und Compliance. Passend zum Thema bietet sie unter anderem die Veranstaltung „Die rechtlichen Anforderungen an WpHG-Compliance-Beauftragte“ an.
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Senior Referentin
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