Politische Positionen

Gesetzentwurf für Windkraftausbau in Niedersachsen: Genossenschaftsverband reicht Stellungnahme ein

  • 16.06.2023
  • Politische Positionen

In Niedersachsen soll der Windkraftausbau schneller vorangehen. Dafür ändert die Landesregierung einige Gesetze und geht mit diesen Entwürfen derzeit in die Verbandsbeteiligung. In diesem Rahmen hat sich der Genossenschaftsverband mit einer Stellungnahme beteiligt, in der wir die Besonderheiten der genossenschaftlichen Rechtsform unterstreichen. Untenstehend finden Sie die Position.

Der Genossenschaftsverband begrüßt ausdrücklich das Vorhaben der Landesregierung, den Ausbau der Windenergie an Land weiter voranzutreiben und durch Verbesserung der gesetzlichen Rahmenbedingungen zu befördern. Ebenso unterstützen wir das Anliegen, diesen erforderlichen Ausbau durch akzeptanzsteigernde Maßnahme zu flankieren. Unsere Erfahrung zeigt: Durch die direkte Beteiligung der Menschen vor Ort steigt die Akzeptanz für den Ausbau der Windenergie. Dank einer bevölkerungsrepräsentativen Umfrage in Niedersachsen wissen wir zudem, dass die Menschen hier eine außergewöhnlich hohe Bereitschaft haben, sich auch gerade bei diesem Thema einzubringen: Von den Befragten können sich 42 % vorstellen, in einer Windgenossenschaft selbst mitzumachen. Dieser Wert liegt deutlich über dem Bundesschnitt (37%) und unterstreicht die außergewöhnliche Beteiligungsbereitschaft in Niedersachsen.

Die mehr als 60 Energiegenossenschaften in unserem niedersächsischem Verbandsgebiet dienen bereits jetzt als Best Practice Beispiele, wie die selbstorganisierte Energiewende gelingen kann. Damit die nun angedachten gesetzlichen Neuerungen auch diesen dezentralen Akteuren zugutekommen, weisen wir im Folgenden auf die Besonderheiten der genossenschaftlichen Rechtsform hin.

Wir begrüßen den Ansatz, die Akzeptanz des Windkraftausbaus vor Ort durch Beteiligungsmöglichkeiten zu erhöhen. Dabei gilt jedoch: Nicht jede Form der Beteiligung ist gleich zu bewerten. Ein Sparprodukt, durch welches die Anlieger*innen einen Betrag zu einem festen Zinssatz im örtlichen Kreditinstitut anlegen können, führt nicht zu einer echten Teilhabe der Bürger*innen. Auch eine Akzeptanzabgabe an Kommunen ist zwar besser zu bewerten als gar keine Beteiligung, führt aber letztlich nicht zur direkten Beteiligung von Bürger*innen. Wir regen an, dass Beteiligung in diesem Aspekt nicht nur rein finanziell verstanden wird. In Genossenschaften gilt zum Beispiel: ein Mitglied, eine Stimme – unabhängig von der Anzahl der Anteile. So können Mitglieder einer eG finanziell aber auch organisatorisch teilhaben. Das ist aus partizipativer Sicht höher zu bewerten, als die reine – und dazu zeitlich begrenzte – finanzielle Zahlung durch Sparprodukte.

Die Besonderheiten der genossenschaftlichen Rechtsform veranlasst uns, Sie auf den 3. Unterabschnitt des Entwurfes vom „Gesetz über die finanzielle Beteiligung am Ausbau erneuerbarer Energien in Niedersachsen (NEEBetG) aufmerksam zu machen. Dieser behandelt gesellschaftsrechtliche Beteiligungen (§§ 9-16). Für viele Bürger-Energiegenossenschaften ist es aus Gründen des Kapitalanlageschutzes nicht (ggf. nur eingeschränkt) möglich, Beteiligungen an Projektgesellschaften zu erwerben. Eine Genossenschaft ist nicht primär ein Anlagemodell, sondern dient immer zuerst dem Förderzweck. Aus diesem Grund stellt die Genossenschaft grundsätzlich kein Investmentvermögen im Sinne des § 1 Abs. 1 KAGB dar. Die Sicherstellung des Förderzwecks wird den Genossenschaften durch Beteiligungsangebote in Höhe von 20% der Anteile der Projekt-Gesellschaft (Share-Deal, vgl. §11) schwerfallen. Viele werden dieses Angebot nicht wahrnehmen können. Schließlich kann man hier von erheblichen Summen ausgehen, die dann schnell eine Schwelle erreichen, die das den Förderzweck begründende operative Geschäft einer Bürger-Energiegenossenschaft übersteigt. Vorzuziehen wäre ein Angebot, bei dem z.B. 20% der Windkraftanlagen aus dem Projektpool herausgekauft werden könnten (Asset-Deal) oder andere Ansätze die Einflussnahme der sich beteiligenden Bürgerenergiegesellschaften zu stärken.

Sprechen Sie hierzu gerne an:

Martin Flegler Profil bild

Martin Flegler

Betreuung und Beratung Hannover/Rendsburg
Standort Hannover

Energieberater

  • 0511 9574-5556

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