Ein verbändeübergreifendes Positionspapier
Um die Ausbauziele der Erneuerbaren Energien in Deutschland zu erreichen, ist die Förderung von akzeptanz- und teilhabefördernden Maßnahmen von entscheidender Bedeutung. Aus diesem Grund hat unser Dachverband, der Deutsche Genossenschafts- und Raiffeisenverband DGRV, zusammen mit anderen Partnern ein Modell für eine Ausgestaltung des Energy Sharings in Deutschland erarbeitet. Die entspricht einer Umsetzung des entsprechenden EU-Rahmens, der die Umsetzung rechtlich bindend vorschreibt. Das Forderungspapier berücksichtigt die betriebswirtschaftlichen Grundlagen ebenso wie die rechtlichen Einschränkungen und technischen Voraussetzungen. Deutschland hätte bereits bis 2021 gesetzliche Änderungen vornehmen müssen - denn die Umsetzung von EU-Recht ins nationale Recht ist bindend. Passiert ist: Nichts. Gemeinsam mit unseren Partnern forder der Genossenschaftsverband daher: Energy Sharing Jetzt!
Energy Sharing: was ist das eigentlich?
Energy Sharing ermöglicht es regionalen Stromverbraucher*innen (Privathaushalten, Kommunen und KMUs), sich zu einer Bürgerenergiegesellschaft (BEG) zusammenzuschließen und gemeinsam Erneuerbare-Energien-Anlagen zu betreiben. Die Umsetzung des Energy Sharings in Deutschland ist deshalb eine wichtige Forderung an die Bundespolitik.
Bisher sind BEG in Deutschland reine Erzeugungsanlagen in Bürgerhand. Beteiligte Bürger*innen können also den Strom ihrer Anlagen nicht selbst nutzen und haben daher auch keinen Anreiz, ihren Verbrauch an den gemeinsam betriebenen Anlagen auszurichten. Energy Sharing soll genau das ermöglichen. Mit Energy Sharing können Mitglieder von BEG den Strom ihrer gemeinschaftlich betriebenen Anlagen individuell beziehen und den Überschussstrom gemeinsam vermarkten. Reicht der in den eigenen Anlagen produzierte Strom nicht zur Deckung des Strombedarfs aus, werden Reststrommengen von außerhalb der BEG bezogen. Direktverbrauchter Strom, also zeitgleich zur Produktion verbrauchter Strom aus den eigenen Anlagen, ist dabei i.d.R. günstiger als zugekaufter Strom, sodass ein Anreiz für lokale Flexibilität entsteht.
Beim Energy Sharing schließen sich mehrere regionale Stromverbraucher*innen (Bürger*innen, Kommunen und KMUs) zu einer Bürgerenergiegesellschaft zusammen und betreiben im räumlichen Zusammenhang eine oder mehrere Erneuerbare-Energien-Anlagen. Die Bürgerenergiegesellschaft versorgt sich dabei teilweise aus ihren eigenen regionalen erneuerbaren Projekten.
Um Energy Sharing zu realisieren, sollen Bürger*innen, die in der Nähe der Erneuerbare-Energien-Anlagen leben, ein attraktives Angebot erhalten, um direkt von den gemeinsamen Anlagen beispielsweise in Form eines vergünstigten Stromtarifs zu profitieren. Hierfür ist nicht zuletzt eine betriebswirtschaftliche Grundlage von zentraler Bedeutung. Daher ist die Fortzahlung der Marktprämie für die beteiligten Erneuerbaren Energieanlagen zu gewährleisten.
Was ist das Ziel von Energy Sharing
Ziel von Energy Sharing ist es, eine größtmögliche Schnittmenge zwischen erneuerbarer Erzeugung und regionalem Verbrauch zu realisieren. Daher sind die Stromerzeugung und der Stromverbrauch gesondert zu betrachten.
Im Bereich der Stromerzeugung sollte es möglich sein, Kleinstanlagen von wenigen Kilowatt bis hin zu größeren Megawatt-Projekten im Besitz von Bürgerenergiegesellschaften in das Energy Sharing zu integrieren. Grundsätzlich ist Energy Sharing technologieoffen zu gestalten, sodass alle erneuerbaren Erzeugungstechnologien sowie Power-to-X- und Speicheranlagen teilnahmeberechtigt sind.
Und wie groß sind die Potenziale von Energy Sharing? Das Institut für Ökologische Wirtschaftsforschung hat eine Potenzialanalyse durchgeführt. Das Ergebnis: Über 90 % aller Haushalte in Deutschland könnten mit vergünstigtem Energy-Sharing-Strom versorgt werden.
Energy Sharing knüpft in vielfältigen Dimensionen an die Ziele der Energiewende an und wirkt so gleich mehrfach vorteilhaft. So werden über Energy Sharing Verbraucher*innen zu Prosumer*innen, indem sie in Bürgerenergiegesellschaften Strom erzeugen und diesen gemeinsam nutzen. Dies ermöglicht eine bessere Bindung mit und Wahrnehmung von den Erneuerbare-Energien-Anlagen in ihrem Lebensumfeld, was zu einer höheren räumlichen Akzeptanz für die Energiewende führt. Bürgerenergiegesellschaften, die Energy Sharing nutzen möchten, erhalten eine feste Prämie pro direkt verbrauchte Kilowattstunde. Mit Direktverbrauch ist der Strom gemeint, der in den gemeinsamen Anlagen produziert und gleichzeitig von den Teilnehmer*innen verbraucht wird. Je höher der Energy-Sharing-Anteil am gesamten Stromverbrauch, desto höher ist in Summe die Prämienauszahlung.
Mehr Informationen über die Grundidee und den Rahmenbedingungen von Energy Sharing, die Ausgestaltung der Prämie und die Möglichkeiten zur Teilnahme am Energy Sharing finden Sie im verbändeübergreifenden Positionspapier: https://www.dgrv.de/wp-content/uploads/2023/04/Positionspapier_Energy_Sharing_DGRV.pdf.