- 01.10.2025
- Politische Positionen
Gemeinsam für den Windenergieausbau in NRW
Genoverband bringt Perspektiven der Energiegenossenschaften in Expertenworkshop ein.
Weiterlesen1. WEITER: Eine „echte“ Bürgerbeteiligung geht weiter als eine rein finanzielle Beteiligung
Die Menschen in Hessen sind für eine echte Bürgerbeteiligung bereit! So zeigt eine repräsentative Studie von YouGov: 38 % aller hiesigen Bürger*innen würden sich selbst am Betrieb von Windenergieanlagen in der Region beteiligen. Dieser Wert liegt über dem Bundesdurchschnitt. Gleichfalls sagen drei von vier Hess*innen, Genossenschaften stärken das Wir-Gefühl in der Region. Der Blick auf ein Windrad ist erfreulicher, wenn man selbst daran beteiligt ist. 81 % der Befragten finden zudem, dass eine Region attraktiver wird, wenn Menschen diese mitgestalten. Die wirksamste Form der Bürgerbeteiligung ist die unmittelbare unternehmerische Teilhabe. Sie stellt in besonderer Weise einen Bezug der Anwohner zu Windenergieanlagen her und fördert die lokale Akzeptanz enorm. Die unternehmerische Teilhabe bietet zudem operative Mitbestimmungsmöglichkeiten.
2. SCHNELLER: Ehrgeizige Ausbauziele zügig umsetzen
Bei der Dauer von Genehmigungsverfahren steht Hessen mit 38,2 Monaten bundesweit auf dem letzten Platz, laut Recherchen der Agentur Windenergie an Land. Der Mittelwert liegt deutschlandweit bei 22,6 Monaten. Die Nutzung Erneuerbarer Energien zur Stromerzeugung liegt im öffentlichen Interesse und dient der öffentlichen Sicherheit. Um den steigenden Ausbaubedarf zügig bearbeiten zu können, müssen Genehmigungsbehörden – neben den bereits geplanten Stellen – weiterhin personell aufgestockt sowie technisch modernisiert werden. Die gesetzliche Dauer der Verfahren nach BImSchG beträgt zwischen 3 und 7 Monaten. Diese Frist muss künftig eingehalten werden.
3. HESSEN: Eigenen EE-Landesbetrieb mit Bürger-Energiegenossenschaften & Kommunen gründen
Das Land Hessen sollte zügig mit einem neuen Landesbetrieb eigenständig Erneuerbare Energie produzieren und bereitstellen, nach dem Beispiel von u. a. Baden-Württemberg, Hamburg und Bremen. Durch eigenständige Erneuerbaren-Produktion behält das Land die Kontrolle über Zuschlagskriterien und kann bei politisch ungewollten Entwicklungen gegensteuern. Hierfür empfehlen wir eine intensive Zusammenarbeit mit Bürger-Energiegenossenschaften, Bürger*innen und Kommunen, um vor allem die Wertschöpfung und Akzeptanz vor Ort langfristig zu fördern.
Wir fordern gemeinsam:
Eine echte Bürgerbeteiligung mittels Stufenmodell, an deren erster Stelle ein Angebot zur unternehmerischen Teilhabe von Bürger*innen stehen muss. Wird dieses nicht angenommen oder ist nicht umsetzbar, treten die nächsten Stufen in Kraft. An zweiter Stelle sollte eine finanzielle Bürgerbeteiligung in Form eines Nachrangdarlehens stehen. Diese Finanzierungsart (auch von Großprojekten) hat sich bei vielen Energiegenossenschaften bewährt. Auch fordern wir die Einhaltung gesetzlicher Fristen bei allen Verfahren zum Windenergieanlagen-Ausbau sowie die Überarbeitung der Teilregionalpläne Energie, um die Flächenziele realisieren zu können.
Das Stufenmodell könnte dabei wie folgt aussehen:
1. Stufe: Miteigentum: Pflicht zu einem niedrigschwelligen, öffentlichen Angebot unmittelbarer unternehmerische Teilhabe von Bürgerenergieprojekten (z.B. 20 % jedes Solar-/Windpark > 1 MW)
2. Stufe: Angebot für finanzielle Bürgerbeteiligung, z.B. über Nachrangdarlehen
3. Stufe: Angebot zum Sparprodukt über lokale Kreditinstitute
4. Stufe: Angebot zur Schwarmfinanzierung
5. Stufe: kein Angebot
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