Praxis

Regulierung kleiner Banken: Austausch auf Landesebene

  • 18.05.2026
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In einem kürzlich stattgefundenen digitalen Fachgespräch diskutierte der Genoverband e.V. zentrale Fragen zu regulatorischen Erleichterungen für kleine und mittelgroße Banken mit dem Hessischen Finanzministerium sowie weiteren Verbänden.

Regulatorische Erleichterungen

Gegenstand des digitalen Austauschs waren vor allem die Themen Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz (BRUBEG), Kleinbankenregime, Meldewesen und Prüfungsberichtsverordnung (PrüfbV). Die Teilnehmer tauschten sich nicht nur zu Erleichterungen und Entlastungen im Rahmen des BRUBEG, sondern auch zu den Chancen und aktuellen Rahmenbedingungen eines möglichen Kleinbankenregimes aus. Die Diskussionen dazu finden derzeit auf nationaler und europäischer Ebene statt. Finale Entscheidungen zu möglichen Vereinfachungen stehen derzeit noch aus. Es ist auch denkbar, dass Erleichterungen auf Ebene des Single Resolution Board (SRB) ansetzen werden.

Auch wenn die Erfolgsaussichten für ein Kleinbankenregime derzeit noch nicht absehbar sind, stehen die Themen Entlastung für kleine Banken und Bürokratieabbau weiterhin oben auf der politischen Agenda. Die Europäische Zentralbank (EZB) und die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) befassen sich derzeit mit diesen Themen und sammeln entsprechende Informationen; konkrete Vorschläge liegen bislang jedoch noch nicht vor.

Im Rahmen des Austauschs wurde auch die Einführung eines einheitlichen europäischen Meldewesens diskutiert, das Doppelmeldungen vermeiden soll. Es sollen bestehende Meldeanforderungen überprüft, Datenpunkte reduziert und eine Verhältnismäßigkeit für kleine, nicht komplexe Institute hergestellt werden.

Konkrete Vorschläge zum Bürokratieabbau durch die EZB und die EBA werden voraussichtlich erst im Anschluss an die für den Sommer geplante Veröffentlichung des EU‑Berichts zur Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Bankensektors vorliegen. Mit legislativen Initiativen ist nicht vor dem ersten Quartal 2027 zu rechnen.

Prinzipienorientierte Regulierung

Der Genoverband e.V. setzte sich im Rahmen des Gesprächs insbesondere dafür ein, größere Spielräume in der EU‑Gesetzgebung zu schaffen, um nationalen Aufsichtsbehörden stärker risikoorientierte Auslegungen zu ermöglichen. Dies gilt vor allem für weniger bedeutende Institute (LSI), etwa im Rahmen der Eigenkapitalverordnung (CRR), der Eigenkapitalrichtlinie (CRD) und des Digital Operational Resilience Act (DORA). Eine stärker prinzipienorientierte Regulierung würde es nationalem Gesetzgeber, Aufsicht und Prüfungsverbänden erleichtern, Regelungen angemessen auszugestalten.

Ausblick

Erleichterungen für kleine und mittelgroße Institute sind seit langem ein zentrales Anliegen des Genoverbands. Der Verband wird das Thema weiterhin aktiv begleiten und sich konsequent für Entlastungen einsetzen. Das nächste Treffen zwischen den Verbänden und dem Hessischen Finanzministerium wird im Herbst dieses Jahres stattfinden.

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Jessica Göres

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