Zur Agrarministerkonferenz vom 23. bis 25. September 2026 in Würzburg fordert der Genoverband e.V. Bund und Länder auf, sich gemeinsam für eine rechtsformneutrale Gemeinsame Agrarpolitik nach 2027 einzusetzen.
„Kooperation darf in der GAP nicht bestraft werden. Förderregeln müssen die Menschen berücksichtigen, die in Agrargenossenschaften gemeinsam Verantwortung tragen. Wer diese Betriebe fair behandelt, stärkt Landwirtschaft, regionale Wertschöpfung und ländliche Räume“, sagt Peter Götz, Vorstand beim Genoverband.
Pauschale Kappungs- und Degressionsregeln benachteiligen kooperativ organisierte Mehrfamilienbetriebe strukturell. Bei größen- und strukturabhängigen Förderregeln müssen deshalb die aktiven Mitglieder von Agrargenossenschaften angemessen berücksichtigt werden. Unabhängig davon würden Kappung und Degression insbesondere in Ostdeutschland zu erheblichen Strukturbrüchen in der Landwirtschaft führen. Darauf haben auch Volksbanken und Raiffeisenbanken bereits deutlich hingewiesen und vor den Folgen solcher Regeln für die Finanzierungsbasis landwirtschaftlicher Betriebe und notwendige Zukunftsinvestitionen gewarnt.
„Auf europäischer Ebene wächst die Erkenntnis, dass Agrargenossenschaften den landwirtschaftlichen Strukturwandel kooperativ gestalten können. Wenn dieses Modell politisch gewollt ist, darf es in der GAP-Förderung nicht länger strukturell benachteiligt werden“, erklärt Götz. In Agrargenossenschaften gestalten Landwirtinnen und Landwirte den Strukturwandel gemeinsam, demokratisch und gleichberechtigt. So verbinden sie regionale Verwurzelung mit professionellem Unternehmertum und schaffen Perspektiven für Betriebe, Beschäftigte und ländliche Räume.
Bei der Ausgestaltung der GAP nach 2027 darf bei Genossenschaften nicht allein die Größe des Gesamtunternehmens maßgeblich sein. Entscheidend ist, wie viele aktive Mitglieder als und Mitunternehmer gemeinsam wirtschaften. Dieses Prinzip muss insbesondere für Kappungsgrenzen, degressive Fördermodelle und die Förderung der ersten Hektare gelten.
Agrargenossenschaften erleichtern jungen Menschen den Einstieg als gleichberechtigte Mitunternehmerinnen und Mitunternehmer mit eigener unternehmerischer Verantwortung. Damit unterstützen sie Nachwuchsgewinnung und Generationswechsel in der Landwirtschaft. Die Förderung für Junglandwirtinnen und Junglandwirte muss daher allen jungen, aktiven Mitgliedern von Agrargenossenschaften offenstehen, die die jeweiligen Fördervoraussetzungen erfüllen. Die kooperative und demokratische Rechtsform des Betriebs darf ihren Zugang nicht ausschließen.
Der Genoverband begrüßt die wachsende Aufmerksamkeit für die Rolle von Agrargenossenschaften in der europäischen Agrarpolitik. Kooperative Unternehmensformen erleichtern den Generationswechsel, sichern Fachkräfte und stärken die regionale Wertschöpfung. Deshalb sollten die Gründung und Weiterentwicklung von Agrargenossenschaften künftig ausdrücklich in geeigneten Förderprogrammen berücksichtigt werden.
Für die Agrarministerkonferenz fordert der Genoverband eine geschlossene Position von Bund und Ländern für eine starke GAP, die Wettbewerbsfähigkeit, Nachhaltigkeit und regionale Entwicklung verbindet. Deutschland muss im EU-Agrarrat darauf hinwirken, Agrargenossenschaften als demokratische Mehrfamilienbetriebe anzuerkennen und bestehende Förderbenachteiligungen zu beenden.