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BaFin nimmt Freistellungen im Geldwäschegesetz zurück

  • 04.07.2025
  • Pressemitteilungen

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am Montag, 30. Juni 2025 eine Allgemeinverfügung im Rahmen einer öffentlichen Bekanntmachung erlassen, mit der sie sämtliche bislang erteilten Freistellungen von Vorschriften des Geldwäschegesetzes (GwG) zurücknimmt. Die Maßnahme tritt zum 10. Juli 2027 in Kraft und dient der frühzeitigen Anpassung an die neue EU-Geldwäscheverordnung (EU 2024/1624), die bereits seit Juli 2024 gilt.

Der Genoverband e.V. sieht diese Entscheidung mit großer Sorge. „Für viele unserer Mitgliedsunternehmen bedeutet die Rücknahme aktuell ein Infragestellen ihres Geschäftsmodells. Ein Geschäftsfeld, das über Jahre hinweg rechtssicher betrieben wurde, wird nun faktisch unmöglich gemacht.“, erklärt Peter Götz, Vorstandsmitglied des Genoverband e.V..

Die bisherigen Ausnahmen vom Geldwäschegesetz (GwG) galten für das Zentralregulierungs- und Delkrederegeschäft (ZR+D). Die Rücknahme der Freistellung von den GWG-Vorschriften lässt solche Ausnahmen nur noch in sehr engen Grenzen zu, was in der Praxis oft einem Wegfall gleichkommt. Der Genoverband ist auf allen Ebenen aktiv und setzt sich zusammen mit den genossenschaftlichen Verbänden (Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband und DER MITTELSTANDSVERBUND) dafür ein, dass eine vereinfachte Aufsicht („Aufsicht-Light“) eingeführt wird – denn das Risiko für Geldwäsche ist in diesem Bereich sehr gering. Damit soll das Geschäftsmodell der Zentralregulierung weiterhin möglich gemacht werden, dann mit neuen, angepassten Regeln.

„Wir halten die vollständige Rücknahme der Freistellungen für unverhältnismäßig“, so Stefan Touchard aus der Beratung und Betreuung des Genoverband. „Die BaFin setzt hier ein Signal, das viele Unternehmen zwingt, sich aus einem etablierten Marktsegment zurückzuziehen – ohne dass ein konkreter Missbrauchsverdacht vorliegt.“ Um die betroffenen Mitgliedsunternehmen in dieser schwierigen Phase zu unterstützen, bietet der Genoverband ab sofort ein umfassendes Beratungs- und Betreuungsangebot an.

Um die betroffenen Mitgliedsunternehmen zu unterstützen, sich frühzeitig auf diese Veränderungen vorzubereiten, ist beim Genoverband ein Info-Webinar zu diesem Thema in Vorbereitung, indem die zukünftigen Herausforderungen für das ZR+D-Geschäft beleuchtet und mögliche Lösungsansätze zur Adaption der ZR-Geschäftsmodelle auf neue regulatorische Anforderungen diskutiert werden sollen.

„Wir lassen unsere Mitglieder mit dieser Herausforderung nicht allein“, betont Stefan Touchard. „Ob Anpassung oder Ausstieg – wir begleiten jeden Schritt mit fachlicher Expertise und genossenschaftlicher Solidarität.“

Die BaFin war aufgrund der EU-Verordnung verpflichtet, die entsprechende Regelung in nationales Recht umzusetzen. Künftig sind Freistellungen nur noch unter sehr restriktiven Bedingungen möglich, wenn Zentralregulierung ein untergeordnetes Geschäftsfeld ist, was aber auf 99 % der Geschäftsmodelle der Waren- und Dienstleistungsgenossenschaften nicht zutreffen wird. Die Allgemeinverfügung der BaFin ist auf deren Website abrufbar.

Sprechen Sie hierzu gerne an:

Daniel Illerhaus Profil bild
Pressesprecher Verband

Daniel Illerhaus

Abteilungsleiter
Kommunikation, Marketing, Politik

  • 069 6978-3811

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