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Energieaudit 2019: Landwirtschaftliche Genossenschaften sollten frühzeitig starten

  • 07.01.2019
  • Pressemitteilungen
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Neu-Isenburg. Unternehmen sollen sich stärker um ihre Energieeffizienz kümmern, um ihren Beitrag zur Erreichung der deutschen Klimaziele beizusteuern. Dies ist das Ziel von Energieaudits, die auch zahlreiche landwirtschaftliche Genossenschaften vier Jahre nach dem Erstaudit, planmäßig bis zum 5. Dezember 2019, erneut durchführen müssen. Unabhängige Experten inspizieren und analysieren systematisch Energieverbrauch und -effizienz von Anlagen, Gebäuden, Systemen und Organisationen. „Die betroffenen Unternehmen sollten sich schon jetzt um ein Erstgespräch mit ihrem Auditor kümmern“, empfiehlt Ralf-Dieter Lewin, Geschäftsführer der AWADO Consult GmbH, einer Netzwerkpartnerin des Genossenschaftsverbandes – Verband der Regionen. „Dies verschafft ihnen Möglichkeiten, um die Datenerfassung und die Durchführung der Begehungstermine in ihre Betriebsabläufe einzuordnen und damit die zusätzlichen Belastungen zu minimieren.“

Für die betroffenen Genossenschaften sind Energieaudits nicht nur lästige Pflicht, sondern oftmals auch eine lohnende Investition: „Substanzielle Einsparmöglichkeiten finden wir zum Beispiel beim Thema Getreidelüftung und -kühlung“, erläutert Lewin. „Leckagen und ungünstige Leitungsverlegung verursachen oft hohe Kosten. Auch wenn die Betriebe dies wissen, kommen die Themen bei der Prioritätensetzung in Reparatur- und Investitionsplänen häufig zu kurz. Auditoren können hierzu wertvolle fachliche Empfehlungen geben und die Themen bei den Entscheidern platzieren.“ Weitere immer wiederkehrende Themen im Rahmen von Energieaudits seien Fuhrpark, Druckluftanlagen sowie die Beleuchtung.

Energieaudits sind Teil des Beratungsangebotes der AWADO Consult. Sie bietet Dienstleistungen für Unternehmen aller Branchen und Rechtsformen an.

Durch das Energiedienstleistungsgesetz (EDL) waren Unternehmen, die nicht unter die Definition „kleines oder mittleres Unternehmen“ (KMU) fallen, dazu verpflichtet, bis zum 5. Dezember 2015 ein Energieaudit durchzuführen. Alle vier Jahre nach Abschluss eines Audits sind sie verpflichtet, ein Folgeenergieaudit durchzuführen. Anderenfalls riskieren sie Bußgelder. Das betrifft grundsätzlich alle Unternehmen, die mindestens 250 Mitarbeiter beschäftigten oder aber mehr als 50 Mio. Euro Jahresumsatz und eine Jahresbilanzsumme von mehr als 43 Mio. Euro aufweisen. Ausnahmen gelten lediglich für Unternehmen, die ein Energiemanagementsystem oder ein validiertes Umweltmanagementsystem einsetzen. Der Stichtag, zu dem das Audit durchgeführt werden muss, kann in Einzelfällen variieren – beispielsweise wenn ein Unternehmen erst vor kurzem die KMU-Grenze überschritten hat. „Banken und andere Unternehmen, die sich nicht sicher sind, ob und wann sie ein Energieaudit durchführen müssen, können sich ebenfalls gerne an die Experten der AWADO Consult wenden“, erklärt Lewin.

Sprechen Sie hierzu gerne an:

Stefanie Schulte Profil bild
Referentin Grundsatzfragen Bankaufsichtsrecht

Stefanie Schulte

  • 0211 16091-4659

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