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EU-Kommission sorgt mit GAP-Reformplänen für große Verunsicherung bei Agrargenossenschaften

  • 16.07.2025
  • Pressemitteilungen

Berlin, 16.07.2025Die Ankündigung von EU-Agrarkommissar Hansen sieht ab 2028 eine Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) vor. Im Zentrum stehen drastische Kürzungen der Direktzahlungen für Betriebe, die bisher höhere Förderbeträge aus Brüssel erhalten. Agrargenossenschaften wären hiervon betroffen. Der Genoverband e.V. lehnt die Reformpläne der EU-Kommission ab.

„Aus Sicht der genossenschaftlichen Landwirtschaft kommt die Diskussion zur Unzeit. Die neue Bundesregierung hat in der Agrarpolitik wichtige Signale gesetzt und Zuversicht in der Landwirtschaft geschaffen. Jetzt sorgt die EU-Kommission mit den Plänen für die GAP-Reform für große Verunsicherung“, sagt Peter Götz, Vorstand beim Genoverband. Würden die Reformpläne so umgesetzt, würde dies viele Agrargenossenschaften in ihrer Existenz gefährden. Am Ende würde die EU-Kommission mit ihren Plänen das Gegenteil von dem erreichen, was sie im Sinn hat. „Ich sehe die Gefahr, dass durch die Reformvorschläge die Agrarstruktur nachhaltig zerstört würde. Das kann nicht gewollt sein“, so Götz weiter.

Die EU-Kommission hat heute angekündigt, die Direktzahlungen der GAP für alle Betriebe zu kürzen, die bisher 20.000 Euro GAP-Mittel erhalten. Die maximale Fördersumme wäre zukünftig auf max. 100.000 EUR pro Betrieb und Jahr begrenzt. Aus Sicht des Genoverbandes setzt die EU-Kommission ein völlig falsches Signal, um mit den enormen Herausforderungen umzugehen, die Bürokratie, Markt, Transformation und Digitalisierung, Fachkräftemangel und gesellschaftlicher Wandel für die Landwirtschaft haben. Agrargenossenschaften wären als Zukunftsmodell kooperativer Landwirtschaft besonders betroffen, sollte die besondere Struktur als kooperative Mehrfamilienbetriebe nicht berücksichtigt werden.

Landwirtschaftliche Kooperation muss als Antwort auf die Transformation in der GAP-Förderung gestärkt werden

„Landwirtschaftliche Betriebe sind heute so vielfältig und umfassend gefordert, da braucht es auf die Zukunft ausgerichtete Strukturen. Es braucht eine Förderkulisse, die Impulse setzt. Hier ist die EU gefordert, Antworten für die Transformation zu liefern. Eine Kappung und Degression der Förderung für alle Betriebe mit einer Fördersumme ab 20.000 Euro ist mit Sicherheit nicht die richtige Antwort“, so Götz.

Vielmehr wird Kooperation immer öfter eine Antwort sein, um den skizzierten Anforderungen zu begegnen. Das Modell der Agrargenossenschaft zeigt dies auf vielfältige Weise. Die derzeit über 800 Agrargenossenschaften in Deutschland sind als Zusammenschlüsse von Landwirten und bäuerlichen Familien ein gutes Beispiel dafür. Sie stehen für die demokratische Beteiligung aller Mitglieder und eine gleichberechtigte Mitunternehmerschaft.

„Die EU hat in den vergangenen Verhandlungen zur GAP die Besonderheiten von Kooperationsmodellen bereits anerkannt. Die Förderung bei solchen Modellen muss immer auf Ebene des einzelnen Mitglieds betrachtet werden. Denn Agrargenossenschaften sind als Mehrfamilienbetriebe Zusammenschlüsse von Landwirten und bäuerlichen Familien mit breiter Eigentumsstreuung“, sagt Dr. Andreas Eisen, zuständiger Bereichsleiter für Beratung und Betreuung im Genoverband. „Es ist ganz zentral, dass die Kooperation im Förderregime ausreichend berücksichtigt wird. Nur so erhalten wir für die Menschen vor Ort eine Perspektive in der Landwirtschaft“. Hierauf wird der Genoverband in den Verhandlungen besonders achten und in den kommenden Wochen und Monaten gemeinsam mit Partnerverbänden den intensiven Austausch mit der Politik suchen.

Erste Agrargenossenschaften in westdeutschen Bundesländern – ähnliche Kooperationsmodelle bestehen in anderen EU-Staaten

„Auch in den westdeutschen Bundesländern gründen Landwirte inzwischen Agrargenossenschaften, um den Anforderungen erfolgreich zu begegnen. Das unterstreicht die Zukunftsfähigkeit des Kooperationsmodells“, unterstreicht Eisen. Agrargenossenschaften stehen für eine nachhaltige Entwicklung. Sie schaffen und erhalten Arbeits- und Ausbildungsplätze und sichern Einkommen für die Bevölkerung im ländlichen Raum. Zudem ermöglichen sie Junglandwirten durch die Mitgliedschaft in der Genossenschaft eine gleichberechtigte Mitunternehmerschaft in einem landwirtschaftlichen Betrieb. Genossenschaften verbinden somit auf einzigartige Weise Wirtschaftlichkeit und soziale Verantwortung.

Diese Prinzipien sind auch in anderen europäischen Staaten umgesetzt worden. So zum Beispiel durch die Gründung von Agrargenossenschaften oder vergleichbaren kooperativen Betriebsformen in Italien (Cooperative Agricole Braccianti) oder in Frankreich (Groupement agricole d’exploitation en commun (GAEC).

Agrargenossenschaften und vergleichbare kooperative Betriebsformen sind insofern auch ein Zukunftsmodell für die Landwirtschaft in Europa! Aufgrund der besonderen wirtschaftlichen, sozialen und gesellschaftlichen Bedeutung wurde die „Idee und Praxis der Genossenschaften“ von der UNESCO als erster deutscher Beitrag in die Liste des „Immateriellen Weltkulturerbes der Menschheit“ aufgenommen.

Über Agrargenossenschaften

Im Durchschnitt verfügen die Betriebe über 40 Mitglieder und 1.600 Hektar Fläche, das entspricht etwa 40 Hektar pro Mitglied. Damit verbunden ist eine breite Streuung des Eigentums sowie eine feste Verankerung der Agrargenossenschaft in der jeweiligen Region. Zu berücksichtigen sind auch die wichtigen Unterschiede zu Kapitalgesellschaften. Ziel einer jeden Genossenschaft ist ausschließlich die Förderung ihrer Mitglieder durch gemeinsame wirtschaftliche Tätigkeit.

Die Agrargenossenschaften übernehmen Verantwortung für die Regionen, in denen sie wirtschaften, und tragen entscheidend zu deren nachhaltiger Entwicklung bei. Zunehmend engagieren sich Agrargenossenschaften auch in der ökologischen Bewirtschaftung. Zum einen setzen diese Unternehmen modernste Technik zum Beispiel im Bereich der Bodenbearbeitung, Düngung und des Pflanzenschutzes ein. Die zunehmende Digitalisierung von Produktionsprozessen schafft weitere Möglichkeiten für eine umweltschonende Landbewirtschaftung.

Zum anderen erbringen die Agrargenossenschaften vielfältige weitere Leistungen, die ansonsten unterbleiben würden oder durch staatliche Stellen auf Kosten der Steuerzahler erbracht werden müssten. So legen Agrargenossenschaften auf ihren Flächen Landschaftselemente, Blüh- und Windschutzstreifen auf eigene Kosten an. Sie pflegen mit ihren Maschinen Landschaftselemente und Naturschutzflächen, sie unterstützen Schulen, Feuerwehren und gemeinnützige Einrichtungen mit Geld- und Sachspenden.

Über den Genoverband

Der Genoverband e.V. ist der Prüfungs- und Beratungsverband, Interessenvertreter und Bildungsträger für rund 2.800 Mitgliedsgenossenschaften – darunter fast 500 Agrargenossenschaften. Als moderner Dienstleister betreut er Genossenschaften aus den Bereichen Kreditwirtschaft, Landwirtschaft, Agrarwirtschaft, Verkehr und Logistik sowie Handel, Gewerbe und Dienstleistungen mit über acht Millionen Mitgliedern. Mehr Informationen unter: www.genoverband.de

Sprechen Sie hierzu gerne an:

Daniel Illerhaus Profil bild
Pressesprecher Verband

Daniel Illerhaus

Abteilungsleiter
Kommunikation, Marketing, Politik

  • 069 6978-3811

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