Newsroom

Genoverband warnt: Referentenentwurf zum Netzanschlusspaket gefährdet Bürgerenergie und dezentrale Energiewende

  • 11.02.2026
  • Pressemitteilungen

Der Genoverband sieht den veröffentlichten Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zum „Netzanschlusspaket“ mit großer Sorge. Zwar enthalte der Entwurf wichtige Modernisierungsschritte wie die Digitalisierung der Netzanschlussverfahren, gleichzeitig aber drohen zentrale Bestimmungen, die dezentrale Energiewende auszubremsen und insbesondere Bürgerenergiegenossenschaften zu benachteiligen.

„Viele der neuen Instrumente geben Netzbetreibern weitreichende Entscheidungsspielräume – zulasten kleiner und mittelständischer Projektierer“, sagt Peter Götz, Vorstand des Genoverbands. „Die Energiewende lebt von Vielfalt und Beteiligung. Genau diese Vielfalt steht mit diesem Referentenentwurf unter Druck.“

Kritikpunkte des Genoverband im Überblick

1. Priorisierung von Netzanschlussbegehren

Mit den neuen §§ 17a–17c erhalten Netzbetreiber die Möglichkeit, Anschlussanfragen nach eigenen Kriterien zu priorisieren oder zu depriorisieren. Dies kann zu einer strukturellen Bevorzugung großer Investoren führen. Bürgerenergie droht damit, auf die Wartebank zu geraten.

2. Redispatchvorbehalt ohne Entschädigung

In sogenannten kapazitätslimitierten Netzgebieten sollen neu angeschlossene Erneuerbare-Energie-Anlagen künftig Abregelungen ohne finanziellen Ausgleich akzeptieren müssen. Das ist für Genossenschaften existenzgefährdend. Ohne Entschädigung verlieren Bankfinanzierungen ihre Grundlage.

3. Baukostenzuschüsse für Erzeugungsanlagen

Der Entwurf ermöglicht es Netzbetreibern künftig, auch von Erzeugungsanlagen Baukostenzuschüsse zu verlangen. Für große Unternehmen mag das verkraftbar sein – für ehrenamtlich getragene Bürgerprojekte bedeutet es eine zusätzliche Hürde und ignoriert zentrale Unterschiede zwischen großen Kraftwerksprojekten und dezentralen Bürgerenergieanlagen.

Viele Genossenschaften realisierten Projekte, wie Photovoltaik auf Dächern oder kleinere Wind- und Freiflächenprojekte, die das Netz nur geringfügig belasten, weil sie lokal einspeisen, lokal verbraucht werden und kaum zusätzliche Transportkapazitäten benötigen. Gerade kleine dezentrale Anlagen tragen somit überproportional zur Entlastung des Gesamtsystems bei, während große zentrale Erzeuger den Bedarf an Hochspannungs‑ und Fernübertragungsnetzen erhöhen.

Zudem zahlen die angeschlossenen Verbraucher im Verteilnetz bereits heute vollständig Netzentgelte, die die Finanzierung der Infrastruktur sichern.

4. Flexible Netzanschlussvereinbarungen

Übertragungsnetzbetreiber können Anschlüsse künftig an flexible Leistungsbegrenzungen knüpfen. Für kleine Projekte, wie Energiegenossenschaften, entsteht damit ein unkalkulierbares Risiko, und die Wirtschaftlichkeit wird zum Lotteriespiel.

Positive Aspekte des Referentenentwurfs reichen nicht aus

Der Genoverband begrüßt ausdrücklich die Einführung digitaler Netzanschlussportale, monatlicher Kapazitätskarten und unverbindlicher Netzanschlussauskünfte. Diese Instrumente erhöhen Transparenz und erleichtern die Planung. Doch Transparenz hilft nur, wenn der Zugang fair bleibt. Deshalb fordert der Genoverband das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie auf, den Entwurf grundlegend nachzubessern, damit:

  • Bürgerenergieprojekte weiterhin diskriminierungsfreien Zugang zum Netz erhalten,
  • der Redispatchvorbehalt entschärft wird,
  • Baukostenzuschüsse nur in engen, klar definierten Ausnahmefällen zulässig sind,
  • Priorisierungsregeln verbindlich fair und diskriminierungsfrei gestaltet werden.

Die Energiewende gelingt nur, wenn Bürgerinnen und Bürger weiterhin aktiv mitgestalten können. Dieses Gesetz darf nicht zur Bremse für Engagement und regionale Wertschöpfung werden.

Sprechen Sie hierzu gerne an:

Daniel Illerhaus Profil bild
Pressesprecher Verband

Daniel Illerhaus

Abteilungsleiter
Kommunikation, Marketing, Politik

  • 069 6978-3811

Das könnte Sie auch interessieren

Alle anzeigen