- 21.11.2025
- Pressemitteilungen
Batteriespeicher im Außenbereich – neue Chancen für Energiegenossenschaften
Der Deutsche Bundestag hat beschlossen: Batteriespeicher mit einer Kapazität ab 1 Megawattstunde gelten künftig als privilegierte Vorhaben im Außenbereich (§ 35 BauGB).
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