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Mehr Geld pro Kilowattstunde: In Mecklenburg-Vorpommern profitieren Anwohner und Gemeinden zukünftig stärker von Energieanlagen

  • 13.05.2025
  • Pressemitteilungen

Gemeinden, Bürgerinnen und Bürger in Mecklenburg-Vorpommern, die sich an Windkraftanlagen und Freiflächenfotovoltaik beteiligen, können zukünftig stärker finanziell profitieren. Die Landesregierung will die Beteiligung an regenerativen Energieanlagen im Umkreis von 2,5 Kilometern standardmäßig auf jährliche Auszahlungen von 0,3 Cent pro Kilowattstunde bei Windenergieanlagen regeln. Bei größeren Solaranlagen ab einem Megawatt Leistung sollen es 0,2 Cent pro Kilowattstunde im Jahr sein. Mit diesem sogenannten “Standardmodell“ sollen Gemeinden und Bürger*innen künftig stärker an den Umsätzen aus Wind- sowie Solarenergieanlagen beteiligt werden. Die Landesregierung will dafür das bestehende Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz erweitern.

Weiterhin sollen andere Abmachungen der Beteiligung zwischen Anlagenbetreibern und Gemeinden, Bürger*innen möglich sein. Jedoch wurde ein Rahmen festgelegt: Pro Kilowattstunde im Jahr sollen – je nach Art der Energieanlage – mindestens 0,2 Cent und maximal 0,8 Cent pro produzierte Kilowattstunde von den Anlagenbetreibern für Beteiligungen ausgezahlt werden. Die Höchstbeteiligung von 0,8 Cent wird immer dann fällig, wenn sich die Anlagebetreiber und Einwohner einer Gemeinde nicht einigen können (Aktuell - Regierungsportal M-V). Die Auszahlung der Beteiligung kann beispielsweise als pauschale Zahlung, Strompreisgutschriften oder durch Bürgerenergiegesellschaften wie Vereine oder Genossenschaften geregelt werden.

Die Landesregierung will noch in diesem Jahr diese Neuregelungen für das Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz beschließen. Die neuen Regeln in Mecklenburg-Vorpommern orientieren sich am Bürgerenergiegesetz in Nordrhein-Westfalen. Dort wurde in den letzten Jahren der Ausbau der Bürgerenergie erfolgreich vorantreiben.

„Sinnvolle und angemessene Beteiligungsregeln stärken die Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger und führen zu mehr Akzeptanz für die erforderliche Energiewende“, betont Peter Götz, Vorstand beim Genoverband e.V. dem regionalen Dachverband der Energiegenossenschaften. Das komme auch den Kommunen in der öffentlichen Debatte um die Vor- und Nachteile von regenerativen Energieanlagen sehr zugute.

Christian Helms, Vorstandsmitglied der Norddeutschen Energiegemeinschaft eG in Schwerin, ist sich sicher: „Die Reform des Beteiligungsgesetzes schafft gute Voraussetzungen für Energiegenossenschaften, weiter zu wachsen und Bürgerenergien zu einem Erfolgsmodell zu machen.“

Der Genoverband e.V. vertritt als Prüfungs-, Beratungs- und Betreuungsverband fast 2.600 genossenschaftliche Unternehmen in 14 Bundesländern, darunter auch die Norddeutsche Energiegemeinschaft. Sie ist eine von sechs Energiegenossenschaften in Mecklenburg-Vorpommern und investiert in Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energien in Norddeutschland. Zurzeit betreibt sie 18 Fotovoltaik- Windkraftanlagen im Bundesland. Die von fünf Genossenschaftsbanken gegründete Genossenschaft plant langfristig zusätzliche ökologische Energieanlagen im gesamten norddeutschen Raum.

Weitere Energiegenossenschaften in Mecklenburg-Vorpommern sind Bürgerenergie Aller-Fuhse-Aue eG, Wärmegenossenschaft Dalkendorf eG, Bürger-Energiegenossenschaft "Steintanz" eG, Zukunftsenergie Grevesmühlen eG und das Energiewerk Rügen eG.

Weitere Informationen zur Reform des Beteiligungsgesetzes und zur Gründung von Energiegenossenschaften

Sprechen Sie hierzu gerne an:

Daniel Illerhaus Profil bild
Pressesprecher Verband

Daniel Illerhaus

Abteilungsleiter Kommunikation, Marketing, Politik

  • 069 6978-3811

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