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Vergemeinschaftung der EU-Einlagensicherung verletzt genossenschaftliche Prinzipien

  • 05.10.2017
  • Pressemitteilungen
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Frankfurt. EU-Kommissar Valdis Dombrovskis plant eine teilweise Vergemeinschaftung der Einlagensicherung in Europa. Damit greift er frühere, umstrittene Pläne der EU wieder auf, wie heute das "Handelsblatt" berichtet. Ralf W. Barkey, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des Genossenschaftsverbands – Verband der Regionen e. V., wendet sich entschieden dagegen: "Solide Volksbanken und Raiffeisenbanken und ihre Mitglieder dürfen nicht dazu gezwungen werden, für marode Kreditinstitute überall in Europa zu haften."

Auch Dombrovskis' Vorschlag, die Banken vor der Vergemeinschaftung zu einem Risikoabbau zu verpflichten, löse das Problem nicht. "Dadurch würde nicht verhindert, dass Institute in Europa neue Risiken zulasten der Volksbanken und Raiffeisenbanken aufbauen", bekräftigt Barkey.

Um diese Art von Fehlanreizen zu vermeiden, weise die über 80 Jahre alte, selbstorganisierte Sicherungseinrichtung der deutschen Genossenschaftsbanken umfangreiche Präventionsmechanismen auf. "Hierzu gehört eine intensive soziale und institutionelle Kontrolle“, betont Barkey. "Wenn eine Mitgliedsbank beispielsweise aufgrund strategischer Fehler in Schwierigkeiten gerät, sorgt die Sicherungseinrichtung dafür, dass frühzeitig gegengesteuert wird."

Eine – ganze oder teilweise – europaweite Vergemeinschaftung der Einlagensicherung würde den Volksbanken und Raiffeisenbanken jedoch aufgezwungen, ohne dass sie entsprechende Mitwirkungs- und Kontrollmöglichkeiten hätten. "Die Sicherungseinrichtung der Volksbanken und Raiffeisenbanken basiert seit jeher auf den genossenschaftlichen Prinzipien der Selbsthilfe und Eigenverantwortung. Jede zwangsweise Vergemeinschaftung wäre ein Angriff auf diese bewährten Prinzipien", erklärt Barkey.

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