Landesregierung NRW lud zum Werkstattgespräch in den Landtag: Genossenschaftsverband setzt sich für echte Bürgerbeteiligung ein
Düsseldorf. Die Windkraft ist mit 32,2 % zuletzt die wichtigste Energiequelle elektrischen Stroms in Deutschland – und soll in NRW weiter ausgebaut werden. Die Landesregierung hat sich in ihrem Koalitionsvertrag 1.000 neue Windkraftanlagen als Zielorientierung gesetzt. Um diesen Ambitionen gerecht zu werden, bedarf es der breiten Akzeptanz in der Bevölkerung. Am 07. Juni hat nun ein Werkstattgespräch stattgefunden, zu dem auch der Genossenschaftsverband eingeladen wurde. Die Landesregierung wolle „Kommunen sowie Bürgerinnen und Bürger durch ein Bürgerenergiegesetz unmittelbar finanziell am Erlös der Anlagen beteiligen“. Bei diesem Austausch der Interessensgruppen ging es um die Frage, wie man diese Einbindungen von Bürger*innen am besten organisieren kann.
Die Bedeutung, die dieser Frage zukommt, lässt sich auch daran ablesen, dass dieses Werkstattgespräch das erste seiner Art war, zu dem beide Regierungsfraktionen gemeinsam einluden. So überraschte es auch nicht, dass der Plenarsaal am Abend gut gefüllt war. Nach einführenden Worten des Fraktionsvorsitzenden der CDU, Thorsten Schick, und der Fraktionsvorsitzenden der Grünen, Wibke Brems, sowie der beiden energiepolitischen Sprecher der schwarz-grünen Koalition, Dr. Christian Untrieser (CDU) und Michael Röls-Leitmann (Bündnis 90/Die Grünen), gab es Impulse aus der Praxis. Unter anderem berichtet der Bürgermeister der Klimakommune Saerbeck, wie man im Münsterland mittels Genossenschaft die Bürger*innen direkt teilhaben lässt am Erfolg der erneuerbaren Energien.
Die Energiegenossenschaften in Deutschland stehen gerade hoch im Kurs: Im gesamten Verbandsgebiet werden in keiner anderen Branche mehr neue Genossenschaften gegründet. Die circa 100 Energiegenossenschaften in NRW sind lokal gut vernetzte Akteurinnen, die allesamt in erneuerbaren Energien investieren und die Wertschöpfung vor Ort halten. Durch das demokratische Mitbestimmungsprinzip einer jeden Genossenschaft gilt: ein Mitglied, eine Stimme – unabhängig von der Anzahl der gezeichneten Anteile. So wird sichergestellt, dass (Energie-)Genossenschaften nicht von Investor*innen übernommen werden können, sondern langfristig bestehen. Ein Blick auf ein Windrad ist ein anderer, wenn man selbst daran beteiligt ist. Durch die engmaschige Wirtschaftsprüfung eines genossenschaftlichen Prüfverbandes stellt die eG zudem die insolvenzsicherste Rechtsform überhaupt dar. Diese Vorteile der Genossenschaft kennt auch die Landesregierung, so hat Dr. Untrieser (CDU) unlängst selbst eine Energiegenossenschaft gegründet.
Der Genossenschaftsverband setzt sich dafür ein, dass nicht jede Form der Bürgerbeteiligung gleich zu bewerten ist: So ist ein Sparprodukt über örtliche Banken oder eine rein finanzielle Ausgleichszahlung an die Anliegerkommune nicht gleichzusetzen mit der Chance auf organisatorische Mitsprache durch Genossenschaftsanteile. Im weiteren legislativen Prozess gilt es nun, die Verpflichtung zu echter Bürgerbeteiligung gesetzlich festzuschreiben. Die Landesregierung steht dabei vor der Herausforderung, eine gute Balance zu finden zwischen unternehmerischer Flexibilität auf der einen Seite und verbindlichen Beteiligungsstandards auf der anderen. Die vielen Genossenschaften können dabei als Best Practice Beispiele dienen, wie man echte Bürgerbeteiligung selbstverantwortlich organisiert.