7. Newsletter Ausgabe 10/2023

Liebe Mitglieder,

liebe Leserinnen und Leser,

steigen wir direkt ein, denn es gibt interessante Förderungen im Bereich der nichtöffentlichen Schnellladesäulen, die auch für Sie interessant sein könnten. Die Anpassungen des Bundesprogramms Energieeffizienz in der Landwirtschaft und im Gartenbau stellt Ihnen heute Dr. Manuela Ranscht vor. Außerdem haben wir unter anderem den nächsten Teil unserer Mediationsreihe, einen Beitrag zum Fachkräftemangel und Details zu unserem Managementprogramm für Nachwuchskräfte für Sie zusammengestellt.

Viel Spaß bei der Lektüre!

Herzlich,

Ihr Team für Agrargenossenschaften

Agrargenossenschaften. Nachhaltig. Das Spannungsfeld zwischen Ökonomie, Ökologie und Sozialem aktiv gestalten

Agrargenossenschaften sind nachhaltig - sie haben sich nachhaltig als strukturprägende und erfolgreiche Unternehmensform etabliert. Sie sind ein zukunftsweisendes Modell für landwirtschaftliche Kooperationen in Form von Mehrfamilienbetrieben!

Nachhaltigkeit erfordert immer auch ein unternehmerisches Austarieren der verschiedenen Dimensionen einer nachhaltigen Entwicklung. Ökonomie, Ökologie und Soziales sind oft in einem Spannungsverhältnis. Wie diese Spannung möglichst produktiv genutzt werden kann, möchten wir mit Ihnen bei der Eröffnungsveranstaltung der Winterschulung am 8. November 2023 am Seddiner See diskutieren.

Freuen Sie sich auf spannende Vorträge und eine anregende Diskussion mit Experten aus Wissenschaft, Banken und Handel - moderiert vom Chefredakteur der top agrar Matthias Schulze Steinmann!

Melden Sie sich direkt an, wir freuen uns auf Sie!

Auf einen Blick

Datum: 8. November 2023
Beginn: 10:00 Uhr, Einlass ab 09:30 Uhr

Veranstaltungsort: Heimvolkshochschule am Seddiner See
(Seeweg 2, 14554 Seddiner See)

Mit diesem Link können Sie sich anmelden.

Anmeldung und Ansprechpartnerin für Rückfragen:

Frau Viola Horn, Telefon: 038 534332154, Mail:

Programm

ab 09:30 Uhr - Ankunft und Frühstück


10:00 Uhr - Eröffnung und Begrüßung
Marco Schulz – Vorstand, Genossenschaftsverband – Verband der Regionen e. V.

10:15 Uhr - Zwischen Glyphosatverbot und Umpflügen. Welche realistischen und rentablen Konzepte gibt es zur Reduktion von Pflanzenschutzmitteleinsatz?
PD Dr. agr. Habil. Karl-Heinz Dammer, Leibniz-Institut für Agrartechnik und Bioökonomie e. V. (ATB)

11:00 Uhr - Chancen und Risiken der Nachhaltigkeit. Was braucht die Agrarwirtschaft von den Agrargenossenschaften?
Jörg Migende – Geschäftsführer, Deutscher Raiffeisenverband e. V.

11:30 Uhr - Nachhaltige Finanzierung. Was kommt auf die Landwirtschaft zu und welche Rolle spielen die Banken? Regionale Volksbanken mit dem Finanzierungsschwerpunkt Landwirtschaft
Grit Worsch – Vorstandsvorsitzende, VR PLUS Altmark-Wendland eG

12:00 Uhr - Agrargenossenschaften.Nachhaltig - Das Spannungsfeld zwischen Ökonomie, Ökologie und Sozialem aktiv gestalten

Podiumsdiskussion mit:

  • Grit Worsch, Vorstandsvorsitzende, VR PLUS Altmark-Wendland eG
  • Jörg Migende, Geschäftsführer, Deutscher Raiffeisenverband e. V.
  • Emilie Bourgoin, Group Director Public Affairs, REWE Markt GmbH
  • Dr. Anja Müller-König, Vorstandsvorsitzende der Agrargenossenschaft Goßmar eG und
  • Dr. Andreas Eisen, Genossenschaftsverband – Verband der Regionen e. V.


Moderation: Matthias Schulze Steinmann, Chefredakteur top agrar

13:00 Uhr - Abschlussdiskussion

13:30 Uhr - gemeinsames Mittagessen

Sie möchten Ihr Unternehmen umweltfreundlicher gestalten und CO2-Strafzahlungen vermeiden? Sie können den selbstproduzierten Strom für die Einspeisung ins Ladesystem nutzen? Investitionen in die Elektrifizierung von Flottenfahrzeugen treffen den Zahn der Zeit Ihres Gewerbes? Die ausgewählten Ladestellen sollen auf Betriebsfläche (auch Miet- oder Pachtfläche) stehen?

Dann seien Sie schnell und bewerben sich für die Förderung von nichtöffentlicher Schnellladeinfrastruktur für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Großunternehmen (GU).

Eine Initiative des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) fördert mit einem Maximalbudget von 400 Mio. EUR nichtöffentlich zugängliche, fabrikneue, festinstallierte Schnellladepunkte mit einer Nennladeleistung ab 50 KW. Es werden die Kosten pro Ladepunkt sowie deren Netzanschluss/Installation und das Speicher- sowie Energiemanagementsystem übernommen. Pro Antrag sind Maximalausgaben von 5 Mio. EUR zulässig und unterliegen keiner De-minimis-Grenze. Tochterunternehmen können einen separaten Antrag einreichen. Maximal können Anträge pro Unternehmensverbund mit Gesamtausgaben von 30 Mio. EUR bewilligt werden. Im Rahmen der Zuwendung ist eine Anteilsfinanzierung mit Förderquote bei KMU von 40 Prozent und für GU bis zu 20 Prozent möglich. Nach Bewilligung besteht eine Zweckbindung für 2 Jahre.

Für Ihren Antrag benötigen Sie:

  • einen aktuellen Handelsregister-Auszug oder eine KMU-Erklärung
  • die Standorte der geplanten Schnelladeeinrichtungen
  • die Anzahl der geplanten Ladepunkte jeweils mit Nennladeleistung pro Ladepunkt

Ein konkretes Angebot des Herstellers ist nicht erforderlich.

Pro Antrag können beliebig viele Ladepunkte eingereicht werden. Wichtig ist dabei die Prüfung der möglichen Herstellerliste und deren Anschlüsse. Nur das Laden mit Gleichstrom (DC) oder deren Kombination mit AC ist zulässig, wenn die Mindestnennleistung die Voraussetzungen erfüllt. Nicht aufgelistete Hersteller können sich im laufenden Prozess nachträglich listen lassen.

Nehmen Sie gerne Kontakt zu der Förderstelle auf. So können Sie smart die Standzeiten mit den Ladezeiten Ihrer E-Flotte kombinieren. Lassen Sie sich von uns beraten und entdecken Sie Ihre neue Investition mit hohem THG-Einsparpotenzial!

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Martin Flegler

Betreuung und Beratung Hannover/Rendsburg
Standort Hannover

Energieberater

  • 0511 9574-5556
Marcus Lasch Profil bild

Marcus Lasch

Betreuung und Beratung Genossenschaften

  • 0341 90988-1931

Bereits seit dem 01. Januar 2018 ist die Stoffstrombilanzverordnung in Kraft, deren Ziel es ist, einen nachhaltigen und ressourceneffizienten Umgang mit Nährstoffen im Betrieb sicherzustellen und Nährstoffverluste in die Umwelt weitestgehend zu vermeiden.

Im Zuge dieser Stoffstrombilanzierung sind auf Gesamtbetriebsebene Nährstoffmengen an Stickstoff (N) und Phosphor (P) zu erfassen. Dabei wird jährlich die betriebliche Nährstoffzufuhr der betrieblichen Nährstoffabgabe gegenübergestellt und eine Differenz ermittelt. Das daraus resultierende Ergebnis ist in einer fortgeschriebenen dreijährigen Bilanz zusammenzufassen.

Das Ergebnis der Bilanzierung muss spätestens sechs Monate nach dem festgelegten Ende des Bezugszeitraumes im Betrieb vorliegen. Der Bezugszeitraum muss jeweils vor der ersten Erstellung der Stoffstrombilanz festgelegt und für mindestens drei Jahre (den Zeitraum der fortgeschriebenen Stoffstrombilanz beibehalten werden. Dies kann z.B. das Kalenderjahr oder das Wirtschaftsjahr sein.

Sollten Sie also das Wirtschaftsjahr vom 01.07. bis zum 30.06. als Bezugszeitraum gewählt haben, denken Sie bitte an die rechtzeitige Fertigstellung Ihrer Stoffstrombilanz bis zum Stichtag 31.12.2023.

Seit dem 01. Januar 2023 hat sich auch der Kreis der bilanzierungspflichtigen Betriebe deutlich erweitert. Damit sind nun alle Betriebe bilanzierungspflichtig, die:

  • > 20 ha LF oder
  • > 50 GV je Betrieb haben

sowie Betriebe,

  • die die genannten Schwellenwerte unterschreiten und im Bezugsjahr mehr als 750 kg Gesamt-N, außerhalb des eigenen Betriebes anfallenden Wirtschaftsdüngers, aufnehmen sowie solche,
  • die eine Biogasanlage unterhalten, sofern diese Wirtschaftsdünger im Bezugszeitraum aufnehmen und mit einem stoffstrombilanzpflichtigen Betrieb in einem funktionalen Zusammenhang stehen.

Auch eigenständige (flächenlose) Biogasanlagen, die Wirtschaftsdünger aufnehmen, müssen eine Stoffstrombilanz erstellen, wenn sie pflanzliche Substrate und/oder Wirtschaftsdünger von stoffstrombilanzpflichtigen Betrieben aufnehmen und/oder an solche abgeben (funktionaler Zusammenhang).

Sollten Sie Fragen zu der Stoffstrombilanzierung haben oder sollten Sie Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie gerne Frau Wacker-Fester.

Katrin Wacker-Fester Profil bild

Katrin Wacker-Fester

Agrarberaterin

  • 0385343332173

Landwirte sind seit diesem Jahr wichtige Partner der Bundesregierung im Bereich Klimaschutz. Der Klimaschutzplan sieht etwa allein in der Landwirtschaft eine Senkung des CO2-Ausstoßes um 14 Millionen Tonnen gegenüber 2014 vor. Für dessen Umsetzung entwickelte das BMEL (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft) ein zehn Punkte Maßnahmenpaket, das nationale als auch europaweite (GAP) Fördermöglichkeiten beinhaltet. Zwischen 2020 und 2023 konnten über geförderte Projekte bereits rund 1,2 Millionen Tonnen CO2 eingespart werden.

Mithilfe der Neuauflage des Bundesprogramms Energieeffizienz in der Landwirtschaft und im Gartenbau in diesem Jahr sollen kleinen und mittleren Betrieben der Primärproduktion aber auch Dienstleistern und Anbietern von Wissensaustausch in der Branche, Investitionen erleichtert werden. Höhere Förderquoten, neue Möglichkeiten und ein Budget von insgesamt 156 Millionen Euro (bis zum 31.12.2023) steigern die Attraktivität.

Die Maßnahmenförderung verfolgt dabei zwei Strategien. Zum einen werden Beratungen und Wissenstransfer sowie Informationsmaßnahmen gefördert, um Informationsdefizite abzubauen und betriebsindividuelle Maßnahmen zur Steigerung des Energieeinsparpotenzials aufzuzeigen. Bis zu 80% Förderung stehen für eine vollständige Energieberatung im Rahmen der Erstellung eines Energieeinsparkonzepts durch einen von der BLE (Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung) zugelassenen Sachverständigen bereit.

Zum anderen werden Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter gefördert, die die CO2-Emissionen des Produktionsprozesses landwirtschaftlicher Primärerzeugnisse maßgeblich reduzieren. Für Einzelmaßnahmen sind bis zu 30% Förderung vorgesehen. Diese beinhalten beispielsweise den Austausch kleiner Energieverbraucher, den Einsatz von Energiespeicher und -effizienzmaßnahmen in Gebäuden und Anlagen oder auch alternative Antriebssysteme für Landmaschinen. Investitionen nach Energieberatung werden bis zu 50% gefördert, jedoch mit maximal 1.200 EUR für kleine Unternehmen und 900 EUR für mittlere Unternehmen pro jährlich eingesparter Tonne* CO2. Darunter zählen Optimierungsmaßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz von Bestandsanlagen zur Wärmeversorgung, Kühlung, Belüftung, Fütterung, Beleuchtung (der reine Austausch der Leuchten ist ausgeschlossen), Melken und Bewässerung (Beregnungsanlagen ausgeschlossen), sofern die Anlagen eindeutig für Prozesse der landwirtschaftlichen Primärproduktion eingesetzt werden. Darüber hinaus werden auch Anlagen für die Erzeugung von Strom und Wärme aus regenerativen Energien, beispielweise PV-Anlagen oder Biomasseheizungen, für den Eigenverbrauch gefördert. Betriebe können sich so stärker von der Energiepreisentwicklung abkoppeln und ihre eigene Versorgungssicherheit erhöhen.

Es bestehen vielfältige Möglichkeiten und Kombinationen der Fördermittel. Ein Blick in die Positiv- und Negativlisten der Maßnahmen lohnt sich vor allem, wenn es um eine erste Orientierung geht.

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* entspricht bei den derzeit gültigen Emissionsfaktoren 2.299 kWh Strom bzw. 3.759 Liter Diesel

Nähere Informationen zum Programm finden Sie unter:

https://www.ble.de/DE/Projektfoerderung/Foerderungen-Auftraege/Bundesprogramm_Energieeffizienz/bundesprogramm_energieeffizienz_node.html

In den kommenden Newslettern möchten wir Sie näher über Einzelheiten und Details des Programms informieren! Sie können auch gerne unser Beraterteam der AWADO Agrar- und Energieberatung GmbH ansprechen.


Ralf Dieter Lewin Profil bild

Ralf Dieter Lewin

  • 038534332180

Beginnend mit diesem Newsletter stellt das Team Personalmanagement bestehend aus Barbara Siwirska, Victoria Dieckmann, Katrin Wecker-Fester, Dietlind Dellbrügge, Johannes Ries und Oliver Gaede die wichtigen Aspekte bei der Personalfindung – und Bindung vor.

Der Fachkräftemangel ist eine existenzielle Herausforderung für die Genossenschaften. Es gibt nicht nur einen Fachkräfte-, sondern einen grundlegenden Arbeitskräftemangel. Selbst bei sich abschwächender Konjunktur fehlen geeignete und qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Die Statistik ist hier eindeutig: Jede zweite Person in Deutschland ist heute älter als 45 Jahre, jede fünfte Person ist sogar älter als 66 Jahre. Die geburtenstarken Jahrgänge von 1955 bis 1970, die sogenannte Babyboomer-Generation, scheiden nach und nach aus dem Erwerbsleben aus. In den nächsten 15 Jahren verschwinden aus diesem Grund allein 13 Millionen Arbeitskräfte vom Arbeitsmarkt, das sind etwa 30% aller Erwerbstätigen!
Bis 2026 werden laut Aussage der Bundesregierung voraussichtlich 240.000 Fachkräfte fehlen. Am stärksten betroffen ist die Dienstleistungsbranche mit 54,2%.

Eine schwierige Ausgangslage, um eine Stelle neu- oder nachzubesetzen.

Die Schwierigkeiten neue Mitarbeitende zu finden, bekam auch die Agrarproduktivgenossenschaft Abbendorf zu spüren. So wandte sich die Genossenschaft aus dem Nordwesten Brandenburgs, die rund 3.000 ha bewirtschaftet und neben der Produktion von Marktfrüchten Mutterkühe hält, an die Verbandsfamilie mit dem Ziel, die ausgeschriebene Stelle Mitarbeiter Lohn- und Finanzbuchhaltung (m/w/d) zu besetzen.

Nach drei Monaten konnte eine geeignete Kandidatin gefunden werden. Das Vorstellungsgespräch mit Dirk Glaeser, dem Vorstandsvorsitzenden der Agrargenossenschaft fand Ende August statt und schon zum September begann die Zusammenarbeit.

An dieser Stelle möchten wir der Agrarproduktivgenossenschaft Abbendorf und der neuen Kollegin einen guten Start und alles Gute für die zukünftige Zusammenarbeit wünschen.

Wie war der Weg zum Erfolg? Zum 01. Mai 2023 wurde eine Stellenausschreibung für die vakante Stelle geschaltet. Dabei wurde die Einstiegshürde für Bewerber und Bewerberinnen sehr niedrig gehalten, die möglichen Kandidaten können sich unkompliziert online auf die vakante Stelle bewerben.

Die Stellenausschreibung erstellt das Beraterteam gemeinsam mit der Genossenschaft. Diese wird dann, entsprechend an alle relevanten Kanäle angepasst. Branchenspezifischen Karriereportale, wie Karrero oder Agrajo spielen dabei eine entscheidende Rolle, aber auch darüber hinaus werden zahlreiche verschiedene Online-Kanäle genutzt.

Ohne aktive Ansprache potentieller Bewerber und Bewerberinnen über die sozialen Medien werden allerdings immer weniger Bewerber gefunden. So ist das Personalteam beispielsweise allein bei Facebook in über 400 Gruppen vertreten und kann dort sehr fachspezifisch, regional, überregional oder international geeignete Kandidatinnen und Kandidaten rekrutieren.

Im nächsten Newsletter erklären wir Ihnen warum „Employer Branding“ wichtig ist und wie die Arbeitgebermarke dazu beträgt, motivierte Mitarbeiter für Ihr Unternehmen zu gewinnen.

Haben Sie Fragen oder möchten gerne mehr zu dem Thema erfahren? Kontaktieren Sie uns oder besuchen Sie die folgende Seite. Die aktuellen Stellenangebote der Mandanten können Sie hier einsehen.

Barbara Siwirska Profil bild

Barbara Siwirska

  • 0385 3433-2179
Johannes Ries Profil bild

Johannes Ries

Beratung und Betreuung Genossenschaften

  • 0211 16091-4678

Haben Sie Kinder? Dann werden Sie sicher mal die elterlichen Freuden der Streitschlichtung kennengelernt haben. Haben Sie versucht, der Sache auf den Grund zu gehen? Niemanden zu übervorteilen oder zu benachteiligen? Wie oft haben Sie letztendlich den Streit mit einem Machtwort beendet und wie schnell entfachte der Streit danach erneut?

Doch auch ohne Kinder hat sich fast jeder schon einmal in der Vermittlerrolle wiedergefunden. Sei es damals in der Schule, im Studium oder Beruf, in der Familie oder unter Freunden. Mal mehr, mal weniger schwierig. Mal mehr, mal weniger erfolgreich. Manchmal hat man für die anderen entschieden, manchmal einen Kompromiss ausgehandelt, manchmal auch die Welt nicht mehr verstanden.

Wenn Sie sich an eine eigene Konfliktsituation erinnern, wie leicht fiel es Ihnen, Verständnis für Ihr Gegenüber zu haben, die Argumente oder möglicherweise Anschuldigungen sachlich einzuordnen und sich letztendlich auf eine Lösung einzulassen, die Ihnen beiden gerecht wurde? Und wie oft haben Sie sich dabei gedacht: „Der spinnt doch“?

Was macht ein Mediator?

„Jeder kann wütend werden, das ist einfach. Aber wütend auf den Richtigen zu sein, im richtigen Maß, zur richtigen Zeit und auf die richtige Art, das ist schwer.“ (Aristoteles)

… und weil das so schwer ist, braucht man manchmal jemanden, der von außen drauf schaut und nicht in das Geschehen involviert ist. Mediation ist viel mehr als Streitschlichtung und weit entfernt von einem „Kaffeeklatsch“ (wobei Getränke und Kekse auch bei einer Mediation meiner Meinung nach nicht fehlen sollten ;-))

Der Mediator leitet und moderiert das Gespräch nicht einfach nur nach den Maßgaben des Mediationsverfahrens (z.B. Einhaltung der Phasen). Er

hört zu, versteht und übersetzt,

achtet auf Machtgefälle und gleicht diese aus (z.B. aufgrund unterschiedlicher Persönlichkeiten, im beruflichen Kontext auch aufgrund hierarchischer Strukturen),

erkennt Emotionen, geht auf diese ein und ist manchmal auch Puffer für diese,

stellt die richtigen Fragen zur richtigen Zeit,

ermöglicht den Medianden einen Perspektivwechsel,

visualisiert Erkenntnisse und Ergebnisse,

… und vieles mehr.

Das macht der Mediator alles gleichzeitig – ohne dass Sie es merken. Es gibt keine Pausetaste, keine Videoaufnahme, die man zurückspulen kann. Jede Aussage, jedes Augenrollen, Mundwinkel verziehen oder hämisches Lächeln wird registriert und, wenn nötig, konstruktiv in die Diskussion eingebracht. „Kognitive Höchstleistung“ kann man sagen oder auch „Ziemlich viel los im Kopf eines Mediators“.

Und deswegen ist „Mediator“ auch ein Beruf!

Wie man von der Berufung zum Beruf kommt, erfahren Sie in der nächsten Ausgabe.

Sie haben ein persönliches Anliegen? Melden Sie sich bei uns.

Stefanie Herfort Profil bild

Stefanie Herfort

Beratung und Betreuung Genossenschaften
insb. Schülergenossenschaften
Master of Mediation (MM)

  • 0211 16091-4679

Was machen Sie beim Genossenschaftsverband?

Seit 2018 bin ich Teil des Teams „Beratung und Betreuung Genossenschaften“.

Neben betriebswirtschaftlicher Beratung für unsere Agrargenossenschaften, wie z. B. Rinderwirtschaftsauswertung oder Betriebsentwicklungspläne, unterstütze ich alle unsere Mitglieder, unabhängig von der Branche, bei der Personalsuche.

Welche Schwerpunkte betreuen Sie beim Verband?

Die Agrargenossenschaften sind ein wichtiger Schwerpunkt meiner Tätigkeit im Verband, da die Landwirtschaft mir sehr am Herzen liegt. Deshalb habe ich mich für eine landwirtschaftliche Ausbildung und Studium entschieden, um danach engagiert in der Agrarbranche zu arbeiten. Die betriebswirtschaftlichen Kenngrößen unserer Mitgliedsunternehmen gelten dabei meinem besonderen Augenmerk.

Parallel dazu verantworte ich das Projekt „Recruiting / Personalsuche“ für unsere Mitglieder. Mit diesem Service bieten wir Hilfe rund um das Thema Personalwesen an. Die Grundlagen dazu fundieren auf meinem internationalen Studium zum Personalmanagement, was der zweite Zweig meiner beruflichen Begeisterung ist.

Wie sieht Ihr Arbeitsalltag aus?

Immer anders und nie langweilig. Abhängig von den laufenden Projekten, arbeite ich bei Kunden vor Ort oder im Büro. Ein hohes Maß an Flexibilität ist gefragt, da die Landwirtschaft von vielen äußeren Faktoren beeinflusst ist. Dabei ist es mir sehr wichtig, dass unsere Mitglieder gut beraten und betreut sind. Meine Arbeitstage verlaufen also oft anders, als langfristig geplant.

Was machen Sie in Ihrer Freizeit?

Meine Freizeit verbringe ich gern in der Natur. Dazu gehören regelmäßige Gartenarbeiten und Fahrradfahrten. Ich bin „weltneugierig“, reise gern, um neue Länder und Kulturen kennenzulernen. Zu meinen Hobbys gehören außerdem Tauchen und Salsatanzen, was ich sehr gut mit meinen weltweiten Reisen verbinden kann. Alles, was mit Aktivitäten in der Natur verbunden ist, probiere ich gerne aus (Jetski, Parasailing, etc.).

Barbara Siwirska Profil bild

Barbara Siwirska

  • 0385 3433-2179

Die Seminarreihe Managementqualifikation für (Nachwuchs-)Führungskräfte geht in die zweite Runde

Die Anmeldephase für die Seminarreihe Managementqualifikation für (Nachwuchs-) Führungskräfte hat begonnen. Marco Morcinczyk von der GenoAkademie beschreibt das Programm für alle Interessierten.

Die erste Auflage der dreiteiligen Seminarreihe „Managementqualifikation für (Nachwuchs-) Führungskräfte“ ist im März 2023 erfolgreich gestartet und wird diesen November die ersten Absolventen hervorbringen. Nach positivem Feedback seitens der Teilnehmer freut sich die GenoAkademie nun verkünden zu dürfen, dass die Neuauflage in den Startlöchern steht und die Anmeldephase bereits angelaufen ist. Für Sie als (Nachwuchs-)Führungskräfte heißt es nun schnell sein, da die Teilnehmeranzahl stark limitiert ist. Die Anmeldephase endet am 26. Oktober 2023. Den Link zur Anmeldung finden Sie hier.

Ziel der Seminarreihe ist es, sich auf die Übernahme von Führungstätigkeiten der ersten und zweiten Reihe vorzubereiten und Managementfähigkeiten aufzufrischen und zu vertiefen. Dabei wird ein umfassendes Wissen in den Bereichen Mitarbeiterführung, Finanzmanagement und Reputation landwirtschaftlicher Betriebe – ganz nach dem Motto „von der Praxis – für die Praxis“ vermittelt.

Agrargenossenschaften stehen nicht nur im Wettbewerb um Talente für den Führungskräftenachwuchs, sondern auch im Produktions- und Vermarktungswettbewerb in der Lebensmittelproduktion. Entscheidungen zum Marktverhalten des Unternehmens, zum Management unterschiedlicher qualitativ hochwertiger Produktionsrichtungen, zu zukunftssicheren Unternehmensentscheidung und zur Führung sowie Motivation von Mitarbeitern gehören zum Anforderungsportfolio von Führungskräften.

Diesen Anforderungen will die GenoAkademie mit ihrem auch blockweise buchbaren Seminarangebot entsprechen. Mit einer praxisorientierten Themenauswahl werden die Fach- und Persönlichkeitskompetenzen der interessierten Teilnehmer etabliert und gestärkt.

Im ersten Block entwickeln die Teilnehmer ihren eigenen Führungsstil im Sinne einer erfolgreichen Mitarbeiterführung und lernen, wie sie eine erfolgreiche Führungskraft werden. Sie erlernen Führungsinstrumente, um diese im Alltag und besonders in herausfordernden Situationen anzuwenden. Die GenoAkademie vermittelt den Seminarteilnehmern wichtige Fähigkeiten, um Konfliktsituationen frühzeitig zu erkennen und erfolgreich zu bewältigen. Eine erfolgreiche Mitarbeiterführung ist Grundvoraussetzung für das Leiten eines Unternehmens und zahlt sich in motivierten und zufriedenen Mitarbeitern aus. Die Fähigkeit zur konstruktiven Zusammenarbeit ist dabei unabdingbar. Gerade in Konflikt- oder Krisensituationen zeigt sich, ob eine Leitungskraft nicht nur leiten, sondern auch führen kann.

Termine Block 1: Erfolgreiche Mitarbeiterführung und genossenschaftliche Kompetenzen

  • Modul 1: 16. – 17.11.2023 in Neugattersleben „Grundlagen der Führung“
  • Modul 2: 27. – 29.11.2023 Online (halbtags) „Praxiswissen Arbeitsrecht“
  • Modul 3: 09. – 10.01.2024 in Neugattersleben „Herausfordernde Führungssituationen meistern“
  • Modul 4: 11.01.2024 in Neugattersleben „Aufgaben, Rechte, Pflichten und Haftung von Vorständen/Geschäftsführern“
  • Modul 5: 15. – 16.02.2024 in Neugattersleben „Veränderungs- und Konfliktmanagement“

Im zweiten Block lernen die Teilnehmer, wie das Steuerrecht in einem landwirtschaftlichen Unternehmen umzusetzen und dabei auf Besonderheiten Rücksicht zu nehmen ist. Des Weiteren lernen sie Jahresabschlussanalysen durchzuführen und auszuwerten. Anhand von professionell durchgeführten Investitionen und gezielten Steuerungsvorgängen können die Teilnehmer ein langfristiges Wachstum ihres Unternehmens garantieren. Für jedes landwirtschaftliche Unternehmen ist eine gute Finanzplanung ausschlaggebend für den wirtschaftlichen Erfolg. Die wichtigste Aufgabe des Finanzmanagements ist es, die Sicherung der Liquidität immer im Blick zu haben. Eine solide Finanzplanung hilft zukünftiges Wachstum zu sichern und die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens sicherzustellen.

Termine Block 2: Professionelles Finanzmanagement – Betriebe zukunftssicher gestalten

  • Modul 1: 24. - 26.01.2024 in Neugattersleben „Jahresabschlussanalyse & Steuerrecht“
  • Modul 2: 23. - 25.04.2024 in Neugattersleben „Investitionen planen, professionell analysieren und finanzieren & Unternehmenscontrolling“

Im dritten Block wird den Teilnehmern vermittelt, wie sie ihr Unternehmen als Arbeitgebermarke optimal darstellen, um gezielt Fachkräfte anzusprechen. Sie lernen ihr Unternehmen in der Öffentlichkeit überzeugend darzustellen und wie sie sich gegenüber Medien zu verhalten haben, um auch in Krisensituationen souverän und selbstsicher aufzutreten. Mit einem erfolgreich geführten Reputationsmanagement steuern und managen die Teilnehmer den Ruf ihres Unternehmens in der Öffentlichkeit. Die Reputation eines Unternehmens hat maßgeblichen Einfluss auf den wirtschaftlichen Erfolg, denn dieser ist für ihren Kundenbereich als auch für das Mitarbeiterfeld von großer Bedeutung.

Termine Block 3: Reputation kommt durch Kommunikation

  • Modul 1: 14. – 15.05.2024 in Neugattersleben „Der gute Ruf“ – Ihr Erfolgsfaktor bei der Suche nach Fachkräften“
  • Modul 2: 16.05.2023 Onlineveranstaltung „Dialog Landwirtschaft und Öffentlichkeit: Moderne Landwirtschaft im Konfliktmodus“ jeweils 0,5 Tage.

Erfüllen die Teilnehmer festgelegte Kriterien, besteht die Möglichkeit für diese Weiterbildungsmaßnahme eine Förderung beim jeweiligen Ministerium des Landes oder bei der Stiftung Begabtenförderung der Deutschen Landwirtschaft zu beantragen (www.stiftung-begabtenfoerderung-agrar.de). Prüfen Sie ebenfalls Fördermöglichkeiten unter: Förderdatenbank - Startseite (www.foerderdatenbank.de).

Weitere Informationen zum Seminar finden Sie auf der Homepage der GenoAkademie unter: Management & Führung: GenoAkademie.

Ansprechpartner:
Marco Morcinczyk
GenoAkademie GmbH & Co. KG

Bildung Agrarproduktion
Karl-Wiechert-Allee 76 a, 30625 Hannover
Telefon: +4951195745733
Mobil: +4915146110180
E-Mail:
Homepage: https://www.genoakademie.de

07.11.23 - Fachrat der Fachvereinigung der Agrargenossenschaften

08.11.23 - Eröffnungsveranstaltung Winterschulungen 2022/2023

Die Termine unserer Winterschulungen finden Sie im Folgenden:

Buchhalter-Schulungen

13.11.2023 (Groitzsch)
21.11.2023 (Bösleben)
28.11.2023 (Münchenbernsdorf)
09.01.2024 (Seddiner See)
10.01.2024 (Luckau)
11.01.2024 (Uebigau)
15.01.2024 (Neugattersleben)
16.01.2024 (Levitzow)
17.01.2024 (Glövzin)
18.01.2024 (Schwerin)
24.01.2024 (Webinar)

Lohnsteuer-Schulungen

14.11.2023 (Groitzsch)
27.11.2023 (Bösleben)
29.11.2023 (Münchenbernsdorf)
11.12.2023 (Webinar)
12.12.2023 (Webinar)
09.01.2024 (Seddiner See)

Forum: Management

23.01.2024 (Groitzsch)
24.01.2024 (Bösleben)
25.01.2024 (Münchenbernsdorf)
30.01.2024 (Glövzin)
31.01.2024 (Güstrow)
01.02.2024 (Seddiner See)

Forum: Zukunft Agrargenossenschaften

23.01.2024 (Glövzin)
24.01.2024 (Güstrow)
25.01.2024 (Seddiner See)
30.01.2024 (Groitzsch)
31.01.2024 (Bösleben)
01.02.2024 (Münchenbernsdorf)



Zu den Details der einzelnen Veranstaltungen und der Anmeldung kommen Sie hier.

Thüringer Agrarstrukturgesetz in weiten Teilen verfassungswidrig

In einer gemeinsamen Pressenkonferenz haben der Genossenschaftsverband, der Thüringer Bauernverband e.V. und der Verband der Familienbetriebe Land und Forst Sachsen und Thüringen e.V. das gemeinsam in Auftrag gegebene Rechtsgutachten zum Thüringer Agrar- und Forstflächenstrukturgesetz (ThürAFSG) vorgestellt.

Mit dem Gesetz überschreite der Freistaat Thüringen seine Gesetzgebungskompetenz, insbesondere im Hinblick auf die Regelung der Genehmigungspflicht für den Erwerb von Unternehmensanteilen, sogenannten „share deals“, so die Gutachterin Prof. Dr. Anna Leisner-Egensperger, Lehrstuhlinhaberin für Öffentliches Recht und Steuerrecht an der Friedrich-Schiller-Universität Jena.

Alle Details, sowie das gesamte Gutachten finden Sie hier.

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