Newsletter Energie-, Immobilien- und Versorgungsgenossenschaften – Ausgabe 5/2025

Liebe Mitglieder,
liebe Leserinnen und Leser,

dies ist die neue Ausgabe des Newsletters für unsere Energie-, Immobilien- und Versorgungsgenossenschaften.
Hier finden Sie Informationen über aktuelle politische Entwicklungen, wissenswerte fachspezifische Hintergründe, interessante Unternehmen sowie Neuigkeiten und Termine.

Falls Ihnen ein Thema zu kurz gekommen ist oder Sie uns Anregungen zum Newsletter geben möchten, sprechen Sie uns an oder schreiben uns.
Leiten Sie unseren Newsletter auch gerne an interessierte Personen in Ihrem Umfeld weiter!

Wir wünschen viel Spaß beim Lesen!

Ihr Team Energie-, Immobilien- und Versorgungsgenossenschaften

Durch die aktuelle Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur Kundenanlage können für Genossenschaften als Netzbetreiber oder energiewirtschaftliche Dienstleister für verbundene Netzunternehmen Netzbetreiberpflichten anfallen. Ob Handlungsbedarf besteht, ist im Einzelfall zu prüfen.

Auch Genossenschaften betreiben eigene Energieanlagen wie Photovoltaik- oder Biogas-Anlagen, die mit Leitungssystemen verbunden sind, um Strom oder Gas an verschiedene Nutzer weiterzugeben. Diese „Kundenanlagen“ (§3 Nr.24a/b EnWG) waren bisher von Netzbetreiberpflichten ausgenommen.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH, Urteil vom 28.11.2024) und der Bundesgerichtshof (BGH, Beschluss vom 13.05.2025) haben die Kriterien für Kundenanlagen nun verschärft. Wird Energie entgeltlich an Dritte weitergegeben, kann die Anlage als Verteilernetz gelten, unabhängig von Größe, Gewinnerzielungsabsicht oder Preisgestaltung. Auch interne Umlagen können kritisch sein und müssen im Einzelfall geprüft werden. Der reguläre Betrieb einer PV-Anlage mit Volleinspeisung oder eine Anlagenverpachtung ist davon nicht betroffen.

Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) verpflichtet Netzbetreiber und bestimmte verbundene Unternehmen unabhängig von Branche, Rechtsform und Größe zur erweiterten Rechnungslegung. Durch die aktuelle Rechtsprechung zu § 3 Nr. 24a EnWG fallen viele zuvor als Kundenanlagen eingestufte Netze unter die Netzbetreiberpflichten. Es kann unmittelbarer Handlungsbedarf bestehen.

Es besteht Unklarheit, wen das betrifft, und wer ausgenommen ist. Unmittelbar nach dem Urteil wendete sich der DGRV im Zusammenschluss mit allen großen Verbänden mit einem Verbändeappell an die Bundesregierung und diskutiert das Thema seitdem in parlamentarischen Gesprächen.

Die Bundesnetzagentur wird aufgefordert, den derzeitigen Schwebezustand klarzustellen, damit Neuanschlüssen von Kundenanlagen nichts im Wege steht, sofern sie den aktuell geltenden Regelungen des EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) Genüge tun. Die Bundesregierung muss so schnell wie möglich eine Lösung finden, die die etablierte Praxis rechtlich absichert, ohne dabei die Möglichkeiten der Anschlussnutzenden innerhalb der Kundenanlage auf freie Lieferantenwahl einzuschränken. Die aktuelle Rechtslage soll nicht ohne Folgenabschätzungen geändert werden. Es wird erwartet, das Thema mit einem runden Tisch zur Kundenanlage auf europäischer Ebene zu besprechen, um gemeinsam Lösungsmöglichkeiten in den Blick zu nehmen.

Wir engagieren uns für Sie in der Interessenvertretung zur praxistauglichen und wirtschaftsfreundlichen Umgestaltung der bestehenden Rechtslage sowie einer zügigen Reduktion der gesetzlichen Anforderungen. Aus aktueller Perspektive empfehlen wir aus Perspektive des Prüfungs- und Grundsatzbereichs jedoch, dass im Sinne der jüngsten Rechtsprechung die eigene potenzielle Betroffenheit analysiert wird, um gegebenenfalls späteren zeitlichen Engpassfaktoren in der Jahresabschlussaufstellung und Prüfung entgegenzuwirken.

In unserem Rundschreiben vom 24.10.2025 finden Sie alle Informationen und Empfehlungen.

Lesen Sie hier das Rundschreiben des DGRV "Einordnung einer Energieanlage als von den Pflichten eines Netzbetreibers befreite Kundenanlage".

Prüfschema zur ersten Selbsteinschätzung und Überwachung potenzieller Betroffenheit
Bitte wenden Sie sich bei Interesse an der ausfüllbaren Excel-Tabelle „Prüfschema zur ersten Selbsteinschätzung und Überwachung potenzieller Betroffenheit“ an unsere Experten über folgende Mailadresse: .

Tino Behrends Profil bild
WP

Tino Behrends

Bereichsleiter

  • 069 6978-3195
Luisa Molinari Profil bild

Luisa Molinari

Team Rechnungslegung und Praxisorganisation

  • 0211 16091 4714

Die aktuelle Umfrage unter den 998 im DGRV – Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband organisierten Energiegenossenschaften unterstreicht: Energiegenossenschaften sind zentrale Akteure der dezentralen Energiewende – lokal vernetzt und getragen von der Überzeugung, dass nachhaltige Energieversorgung eine Gemeinschaftsaufgabe ist. Die meist ehrenamtlich tätigen Verantwortlichen motiviert der Beitrag zum Klimaschutz und zur regionalen Wertschöpfung, zwei wichtige Pfeiler für eine regionale Energiewende. Für sie steht nicht die Dividende im Vordergrund, sondern die nachhaltige Entwicklung ihrer Region.

Durch die regionale Verankerung stärken Energiegenossenschaften die lokale Gemeinschaft. Das gelingt zum Beispiel durch die Zusammenarbeit mit regionalen Unternehmen, wie etwa den örtlichen Handwerksbetrieben oder den Volksbanken und Raiffeisenbanken. Aber auch die Zusammenarbeit mit den Kommunen ist für viele Energiegenossenschaften wichtig. Die Menschen vor Ort profitieren von wirtschaftlichen Vorteilen und haben als Mitglieder ein aktives Mitspracherecht. Dies sorgt für Akzeptanz und Vertrauen, indem zusammen und demokratisch über die Projekte und ihre Ziele gesprochen wird.

Energiegenossenschaften sind meist im ländlichen Raum beheimatet und dort vielfältig aktiv. Mit ihren Projekten tragen sie zur regionalen Wertschöpfung bei. 80 Prozent installieren und betreiben Solarstromanlagen. 25 Prozent erzeugen Strom in Windparks. Neben diesen Geschäftsfeldern betreiben Energiegenossenschaften vermehrt auch Wärmenetze (28 Prozent) und Stromspeicher (20 Prozent) oder realisieren Projekte im Bereich der Elektromobilität (22 Prozent).

Allerdings können Energiegenossenschaften ihr Potenzial zur regionalen Versorgungssicherheit noch nicht ausschöpfen. Besonders herausfordernd bleibt die Umsetzung regionaler Stromangebote. Obwohl fast die Hälfte bereits Strom liefert (40 Prozent), erfolgt dies entweder in einzelnen Gebäuden, in gesonderten Stromlieferverträgen oder über den überregionalen Stromhandel. Fehlende gesetzliche Rahmenbedingungen, etwa beim sogenannten Energy Sharing, erschweren flexible und bürgernahe Lösungen. Dennoch setzen die Genossenschaften zunehmend auf Zukunftstechnologien wie Stromspeicher, um erneuerbare Energie bedarfsgerecht verfügbar zu machen.

Die 998 Energiegenossenschaften mit ihren 220.000 Mitgliedern haben insgesamt 3,6 Mrd. Euro in erneuerbare Energien investiert und in 2025 rund 8 TWh sauberen Strom erzeugt. Damit wurden etwa 3 Mio. Tonnen CO2-Äquivalente im Strombereich vermieden.

Die gesamte DGRV-Jahresumfrage Energiegenossenschaften 2025 zum Download gibt es hier.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWK) hat gemeinsam mit dem EWI - Energiewirtschaftliches Institut an der Universität Köln und BET Consulting GmbH einen Monitoringbericht zur Energiewende vorgestellt. Verbunden damit präsentierte Bundeswirtschaftsministerin Reiche einen 10-Punkte-Plan mit dem Ziel den Strommarkt kosteneffizient und versorgungssicher zu gestalten – durch Flexibilisierung, Digitalisierung und regionale Steuerung. Der Bericht soll die Grundlage für die energiepolitische Ausrichtung der kommenden Jahre bilden.

Aussagen zum 10-Punkte-Plan
Bundeswirtschaftsministerin Reiche bekennt sich weiterhin zum Ausbauziel von 80 % erneuerbare Energien bis 2030, allerdings geht sie vom minimalen Strombedarf aus, der im Monitoringbericht von den Wissenschaftler*innen ermittelt wurde. Das könnte den Ausbau erneuerbarer Energien und der Netze bremsen. Auf Nachfragen während der Pressekonferenz blieben ihre Aussagen dazu vage, bis auf den Ausbau im Offshore-Bereich, wo Frau Reiche einen geringeren Ausbau klar benannte.

Drei weitere Punkte wollen wir einordnen, um die Perspektive für Energiegenossenschaften und die Bedeutung des Monitoringberichts und des 10-Punkte-Plans für eine dezentrale Energiewende mit Ihnen zu teilen.

Neue Finanzierungsmodelle
Die staatliche Förderung soll künftig über differenzierte Modelle wie zweiseitige Contracts for Difference (CfD) erfolgen. Ein Abschöpfungsmechanismus sieht vor, dass Markterlöse über einem festgelegten Höchstwert zurückgezahlt werden müssen. Die von Frau Reiche geplante Abschaffung der festen Einspeisevergütung für kleine PV-Anlagen sehen wir kritisch. Bei einer einfachen und unbürokratischen Ausgestaltung könnten Energiegenossenschaften jedoch profitieren.

Regionale Steuerung und Netzausbau
Eine stärkere regionale Steuerung und gezielte Netzausbaumaßnahmen sollen die Versorgungssicherheit gewährleisten. Neue Regelungen wie kapazitätsbasierte Netzentgelte und eine höhere Kostenbeteiligung für Projektierer dürfen die Wirtschaftlichkeit von Projekten nicht gefährden. Es ist notwendig, klare und faire Rahmenbedingungen zu fordern, da eine intransparente Priorisierung der Netzanschlüsse den Zugang zum Strommarkt gefährden kann.

Technologieoffener Kapazitätsmarkt
Die geplante massive Förderung neuer Gaskraftwerke ist aus Sicht vieler Akteure kritisch zu sehen. Der Fokus sollte weiterhin auf erneuerbaren und flexiblen Lösungen liegen, um die Energiewende ambitioniert voranzutreiben.

Für Energiegenossenschaften ergeben sich aktuell keine spezifischen Hürden, jedoch bleibt die konkrete Ausgestaltung der gesetzlichen Regelungen abzuwarten. Als Genoverband e.V. setzen wir uns zusammen mit dem DGRV weiterhin für ambitionierte Rahmenbedingungen einer dezentralen Energiewende und die Stärkung der Betätigungsmöglichkeiten von Energiegenossenschaften ein.

10-Punkte-Plan

Monitoringbericht

Kai Sauerwein Profil bild

Kai Sauerwein

Beratung und Betreuung Genossenschaften
insb. Energie

  • 069 6978-3836

Genossenschaftliche Wärmenetze können ein wichtiger Baustein für die Wärmewende sein. Allein im Jahr 2024 wurden ca. 30 neue Genossenschaften im Wärmebereich gegründet – das Interesse ist also groß. Die rund 280 Wärmegenossenschaften unter dem Dach des DGRV versorgen ihre Mitglieder mit regionaler und sauberer Wärme. Der finanzielle und organisatorische Vorteil von Wärmegenossenschaften liegt in ihrer Nutzungsorientierung und der ehrenamtlichen Betriebsführung. Darin liegt zugleich aber auch ihr struktureller Nachteil begründet. Mit dem 2023 beschlossenen Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze wird die Wärmewende in Deutschland deutlich an Fahrt aufnehmen. Die Verpflichtung zur flächendeckenden kommunalen Wärmeplanung wirft vielerorts die Frage auf, wer konkret die Wärmeversorgung übernehmen soll.

Wenn das große Potenzial von Genossenschaften für die Wärmewende weiter nutzbar gemacht werden soll, dann braucht es die richtigen Rahmenbedingungen und auch Planungssicherheit. Daher fordert die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften in dem veröffentlichten Positionspapier:

  1. Finanzierung von genossenschaftlichen Wärmenetzen erleichtern
  2. Genossenschaftliche Wärmeprojekte fördern
  3. Bürokratische Anforderungen an Wärmegenossenschaften schlank halten, Wärmequellen erhalten
  4. Wärmeplanung: Genossenschaften beteiligen und Neugründungen fördern

Das Positionspapier finden Sie hier.

Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) gibt den Anteil an erneuerbaren Energien an der Nettowärmeerzeugung in Wärmenetzen für die Jahre 2030, 2040 und 2045 vor. §29 WPG legt fest, dass jedes Wärmenetz folgendermaßen gespeist werden muss, wobei Ausnahmen und Fristverlängerungen unter gewissen Umständen möglich sind (vgl. §29 Abs. 2 ff):

  • ab dem 1. Januar 2030 zu einem Anteil von mindestens 30 Prozent aus erneuerbaren Energien, unvermeidbarer Abwärme oder einer Kombination hieraus,
  • ab dem 1. Januar 2040 zu einem Anteil von mindestens 80 Prozent aus erneuerbaren Energien, unvermeidbarer Abwärme oder einer Kombination hieraus,
  • ab dem des 1. Januar 2045 vollständig mit Wärme aus erneuerbaren Energien, aus unvermeidbarer Abwärme oder einer Kombination hieraus.

Um dies zu gewährleisten und den Ausbau der Wärmenetze voranzutreiben, verpflichtet das WPG außerdem Betreiber bestehender Wärmenetze, einen „Wärmenetzausbau und -dekarbonisierungsfahrplan“ zu erstellen.

Wer ist verpflichtet – und bis wann?

  • Alle Betreiber von Wärmenetzen, die noch nicht vollständig aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme gespeist werden. Das gilt auch für Wärmenetze, die lediglich einen fossilen Spitzenlastkessel betreiben.
  • Frist: bis 31.12.2026 muss der Plan erstellt und der zuständigen Landesbehörde vorgelegt werden (die Behörde bestimmt das Bundesland per Verordnung).
  • Transparenz: Veröffentlichung des Plans auf der Website des Betreibers (unter Wahrung bestimmter Schutzinteressen).
  • Fortschreibung: Der Plan ist mindestens alle 5 Jahre zu prüfen und bei Bedarf zu aktualisieren.

Ausnahmen/ Erleichterungen

  • Kleinstnetze: Netze ≤ 1 km Länge sind von der Pflicht ausgenommen.
  • Kleine, bereits „grüne“ Netze: Netze ≤ 10 km Länge mit ≥ 65 Prozent Erneuerbaren-/Abwärmeanteil dürfen auf bestimmte Darstellungen (Anlage 3, Abschnitte II–IV) verzichten.

BEW-Vorabpläne zählen

Liegt bereits ein Transformationsplan oder eine Machbarkeitsstudie im Rahmen des Bundesförderprogramms für effiziente Wärmenetze (BEW) vor, entfällt die Pflicht – wenn bis 31.12.2025 ein BEW-Antrag (Modul 1) gestellt oder bis 31.12.2026 ein Förderbescheid (Modul 2) erteilt wurde. Trotzdem gilt: Veröffentlichung (mit zulässigen Schwärzungen) ist entsprechend anzuwenden.

Was muss im Transformationsplan stehen?

Der Wärmenetzausbau und -dekarbonisierungsfahrplan zeigt nachvollziehbar, wie das Netz die gesetzlichen Ziele erreicht und ggf. ausgebaut wird. Kernelemente sind:

  1. Ist-Zustand des Netzes
  2. Potenzialanalyse
  3. Entwicklungspfade bis Treibhausgasneutralität
  4. Geplanter Netzausbau
  5. Erforderliche Maßnahmen im Netz

Wichtig: Der Plan muss einen vorhandenen oder in Erstellung befindlichen kommunalen Wärmeplan berücksichtigen (insbesondere die Einteilung in Wärmeversorgungsgebiete)

Regelungen für neue Wärmenetze und den Anteil von Biomasse

Für den Neubau von Wärmenetzen gilt, dass diese ab 1.3.2025 zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Energien und/oder Abwärme gespeist werden müssen. Außerdem gibt das WPG eine Begrenzung für den Einsatz von Biomasse in bestimmten Netzen vor. Der Anteil Biomasse an der jährlich erzeugten Wärmemenge ist in neuen Wärmenetzen mit einer Länge von mehr als 50 Kilometern ab dem 1. Januar 2024 auf maximal 25 Prozent begrenzt. Der Anteil an Biomasse an der jährlich erzeugten Wärmemenge ist in Wärmenetzen mit einer Länge von mehr als 50 Kilometern ab dem 1. Januar 2045 auf maximal 15 Prozent begrenzt.

Fazit

Auch wenn der Großteil der genossenschaftlichen Wärmenetze bereits vollständig aus erneuerbaren Energien gespeist wird und keine entsprechenden Pläne erstellen muss, gibt es doch einige, bei denen fossile Energieträger zum Einsatz kommen. Auch wenn dies nur für Spitzenlasten erfolgt, muss ein Transformationsplan bis 31.12.2026 vorgelegt werden.

Die Pflicht entfällt, wenn bis 31.12.2025 einen BEW-Modul 1 Antrag beim BAFA gestellt und der BEW-Transformationsplan dann spätestens bis 31. Dezember 2026 gebilligt wird. Es empfiehlt sich daher, bis Ende des Jahres den Förderantrag zu stellen, um von Förderung in Höhe von 50 Prozent Gebrauch zu machen.

Die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften setzt sich dafür ein, dass Wärmenetze, die fossile Energieträger lediglich für Spitzenlasten nutzen und zu mindesten 90 Prozent aus erneuerbaren Energien gespeist werden, von der Pflicht zur Erstellung der Transformationsplänen ausgenommen werden.

Das Wärmplanungsgesetz finden Sie hier.

Der Rauschenberger Ortsteil Bracht im hessischen Landkreis Marburg-Biedenkopf hat jetzt als erstes Dorf in Europa eine Energieversorgung, die unabhängig von fossilen Energien ist. Dafür setzen sich die Brachter Bürgerinnen und Bürger ehrenamtlich seit zwölf Jahren ein und haben zu diesem Zweck 2021 die Energiegenossenschaft Solarwärme Bracht eG gegründet. Von dieser werden nacheinander insgesamt 193 Wohnhäuser an ein eigenes, mit Solarthermik betriebenes Nahwärmenetz angeschlossen: Das sind über 60 Prozent aller Gebäude im Ortsteil. 16,5 Millionen Euro hat die Genossenschaft dafür investiert, gefördert von der Europäischen Union über das Land Hessen, einem inzwischen abgelaufenen KfW-Förderprogramm sowie einem Finanzierungspaket der Volksbank HessenLand eG.

Ein Wärmenetz, das Maßstäbe setzt

Als Voraussetzung für das Wärmenetz hat die Genossenschaft ein großes Solarthermie-Feld mit der Fläche von drei Fußballfeldern und einem großen Erdspeicher gebaut. Die Solarthermik erhitzt das Wasser im Erdspeicher auf bis zu 90 Grad. Die Wärmeenergie wird dann über Zwischenspeicher und Verteiler in die Haushalte geleitet. Beim Bau des Wärmenetzes haben die Brachter Einwohnerinnen und Einwohner auch selbst Hand angelegt, um Kosten zu sparen. So haben sie beispielsweise die Dämmung des Deckels für den Speicher in ihrer Freizeit selbst aufgebaut.

Lange Rohre leiten die Wärme nun aus der Anlage in die Häuser der Brachter Bürgerinnen und Bürger: Die ersten Häuser profitieren bereits von der Nahwärme, weitere folgen in Kürze. Außerdem ist geplant, ein Neubaugebiet mit 22 Grundstücken an das Wärmenetz anzuschließen. „Wir sind jetzt völlig autark von externen Energieanbietern, fossilen Energieträgern und politischen Verwerfungen. Bracht ist -bezogen auf die Energieversorgung – als erstes Dorf in Europa unabhängig“, sagt Vorstandsvorsitzender Helgo Schütze. Er ist ebenfalls Anwohner in Bracht und bringt sein technisches Wissen als Solarexperte ehrenamtlich in das Projekt ein.

Das Solarwärmenetz macht es möglich, auf den Einsatz von fossilen Energieträgern zu verzichten und den Ausstoß von C02 für den Stadtteil zu minimieren. Bracht dient damit als Blaupause auch für andere Kommunen.

Daniela Watzke vom Genoverband, die den Gründungsprozess der Genossenschaft begleitet hat, betont: „Bracht ist das zukunftsweisendste Beispiel einer Energiegenossenschaft in einer Reihe von über 20 genossenschaftlichen Bioenergie-Dörfern in Hessen, die wir als Verband mit auf den Weg gebracht haben. Auf diesen genossenschaftlichen Beitrag zur Energiewende sind wir als Verband sehr stolz.“

Finanzierung mit Herz und Verstand

Dem Vorhaben im Bracht kam sehr zugute, dass einer der Anwohner Genossenschaftsbanker bei der VR-Bank HessenLand ist und dazu noch ein ausgewiesener Experte für die Finanzierung von Nahwärmenetzen. Pfalz: “Die solide Finanzierung von alternativen Energieprojekten ist nicht nur wichtig, um die Energiewende noch voranzubringen, sondern auch eine richtige Herzensangelegenheit für mich geworden.“ Inzwischen hat Klaus Pfalz auch einen bundesweiten Finanzierungsfahrplan für Genossenschaftsbanken mit dem Deutschen Genossenschafts- und Raiffeisenverband (DGRV) erarbeitet, um das Thema voranzubringen.

Bei der Eröffnung des Wärmenetzes Ende September gaben sich Vertreterinnen und Vertreter der Medien wie auch der Bundespolitik sozusagen „die Klinke in die Hand“ und lobten das Projekt als vorbildlich und wegweisend für ganz Europa. So sagte beispielsweise bei der Eröffnungsfeier der SPD-Abgeordnete Sören Barthold über seinen Wahlkreis, Bracht sei bereits da angekommen, wo Deutschland mit seiner Energieversorgung 2045 sein will.

Herausforderungen? Ja. Aber gemeinsam lösbar

Der Weg bis zur Eröffnung, war lang und mühsam und vor allem gekennzeichnet durch die Corona-Pandemie, den Ausbruch des Ukraine-Krieges und explodierende Energiepreise. erinnert sich Vorstand Schütze. Aber die Bürgerschaft von Bracht wollte ihre Vision eines klimaneutralen Dorfes nicht aufgeben. Auch als das Investment erhöht werden musste, entschieden sich die Brachter und Brachterinnen einstimmig dafür weiterzumachen.
Klaus Pfalz ist sehr stolz auf die Leistung seines Heimatortes: „Gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgerinnen, viel Optimismus und Durchhaltevermögen haben wir jetzt ein Leuchtturmprojekt für ganz Deutschland geschaffen. Dabei leben wir die genossenschaftliche Idee: Was einer nicht schafft, das schaffen viele. Und: Das Geld des Dorfes, dem Dorfe.“

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Der Genoverband hat sich aktiv am Expertenworkshop des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW beteiligt. Die Veranstaltung stand unter dem Titel „Beschleunigung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen in NRW“. Ziel war es, bestehende Hemmnisse zu identifizieren, bereits umgesetzte Maßnahmen zu bewerten und neue Lösungsansätze zu priorisieren.

Der Workshop ist Teil eines umfassenden Evaluierungsprozesses, der auf die im Oktober 2022 gestartete „Task Force Ausbaubeschleunigung Windenergie NRW“ zurückgeht. Um die Entwicklungen der letzten zwei Jahre aus Sicht der Energiegenossenschaften zu beleuchten, hat der Genoverband eine Umfrage unter seinen 195 Mitgliedsgenossenschaften in NRW durchgeführt. Die Ergebnisse flossen in eine Stellungnahme ein, die im Rahmen des Workshops vorgestellt wurde.

Die Stellungnahme entstand unter Mitwirkung der Genossenschaften Prokon eG, die bereits vor zwei Jahren beteiligt war, sowie BürgerWIND Westfalen eG, die den Expertenworkshop im Ministerium zusätzlich begleiteten. Marcel Papenfort vertrat BürgerWIND Westfalen eG und brachte wertvolle Praxiserfahrungen ein.

Der Workshop war geprägt von einem konstruktiven Dialog, der die Perspektiven von Antragsteller*innen und Genehmigungsbehörden zusammenbrachte – ein Austausch, der aus Sicht des Genoverbands künftig häufiger stattfinden sollte, um gemeinsam tragfähige Lösungen zu entwickeln.

Das Ministerium hat mit einem Genehmigungsleitfaden, einer Checkliste für Antragsunterlagen und mehreren Erlassen bereits wichtige Schritte zur Verbesserung eingeleitet. Auch das Bürgerenergiegesetz schafft eine solide Grundlage für mehr Akzeptanz. Der Genoverband begrüßt die Bereitschaft, weitere Maßnahmen zu erarbeiten, und sieht in der Vielfalt der eingebrachten Perspektiven ein starkes Signal für den gemeinsamen Fortschritt beim Windenergieausbau in NRW.

Hier geht es zum Artikel mit Download der Stellungnahme und Auswertung der Befragung

Eine Umfrage unter deutschen Unternehmen und Banken, durchgeführt von der Bertelsmann-Stiftung in Zusammenarbeit mit der Universität Hamburg, der Stiftung Mercator und der Peer School für Sustainable Development.

AWADO und GV unterstützen diese Umfrage und erhalten eine Sonderauswertung für Genobanken: Websitebeitrag aus diesem Jahr

Aktuell Aufruf zur Teilnahme: GPC-Beitrag

27. Januar 2026 | DZ BANK, Berlin

Am 27. Januar 2026 findet wieder der traditionelle Bundeskongress genossenschaftliche Energiewende in Berlin statt. Merken Sie sich schon jetzt das wichtige Treffen zwischen energiegenossenschaftlicher Praxis und Bundespolitik vor.

Einen Rückblick auf den diesjährigen Kongress finden Sie hier.

27./28. April 2026 | GenoHotel Baunatal

Im April 2026 findet der Geno IT-Summit statt – eine Fachveranstaltung, die IT-Entscheiderinnen und -Entscheider aus Genossenschaften und deren Tochterunternehmen zusammenbringt. Ziel ist der Austausch zu aktuellen Entwicklungen, Herausforderungen und innovativen Lösungsansätzen in den Bereichen IT und Digitalisierung.

Termin: 27./28. April 2026
Ort: GenoHotel Baunatal

Themenschwerpunkte:

  • Cybersicherheit – Schutz vor aktuellen Bedrohungen
  • Künstliche Intelligenz – Chancen und Risiken beim Einsatz von KI

Highlights im Programm:

  • Prof. Dr. Dennis-Kenji Kipker
  • Professor für IT-Recht, bekannt aus Medien wie Frankfurter Allgemeine Zeitung, Süddeutsche Zeitung und Handelsblatt. Vorstand im Cyber Intelligence Institute und Kooperationspartner der AWADO.
  • Prof. Dr. Sigurd Schacht
  • Experte für generative Sprachmodelle von der FH Ansbach und Kooperationspartner der AWADO.
  • Praxisberichte aus der Genossenschaftswelt – Erfolgsbeispiele im Bereich Informationssicherheit
  • Impulse von Lösungsanbietern und Partnern – Innovationen rund um KI und Cybersicherheit

Vorteile für Teilnehmende:

  • Austausch mit führenden Fachleuten
  • Praxisnahe Einblicke und Best Practices
  • Networking innerhalb der GENO-Community

Kosten:

Die Teilnahme ist kostenfrei, es fallen lediglich Selbstkosten für die Hotelübernachtung an. Die weiteren Kosten werden vom Genoverband e.V. und der AWADO WPG getragen.
Weitere Informationen zum Programm und den Referenten folgen in den kommenden Monaten.
Bei Interesse kann eine unverbindliche Aufnahme in den Einladungsverteiler über Frau Alexandra Winkler () erfolgen. Eine kurze Rückmeldung genügt und Sie können sich danach anmelden.

Wir möchten auf das neue Förderprojekt „KlimaCoops“ der innova eG aufmerksam machen. Die innova eG berät, begleitet und beforscht Genossenschaften. Das Projekt „KlimaCoops“ führt sie im Rahmen des Programms „Nachhaltig Wirken“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie bis 2028 durch.

Gesucht werden für das Projekt Genossenschaften sowie sozial-ökologische Unternehmen aus den Bereichen Energie, Wohnen, Ernährung und Mobilität, die ihre Unternehmensnachfolge sichern, eine Umwandlung in die Rechtsform Genossenschaft prüfen, wachsen und sich professionalisieren möchten oder Klimaschutz stärker in ihre Arbeit integrieren wollen.

Die Teilnahme ist kostenfrei. Neben individuellen Beratungen werden 14 Pilotunternehmen über einen längeren Zeitraum intensiv begleitet und als modellhafte Vorreiter sichtbar gemacht.

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Bewerbung finden Sie unter: www.innova-eg.de/klimacoops

Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Genossenschaften verändern sich rasant. Gesättigte Märkte, neue Wettbewerber, digitale Vertriebskanäle und regulatorische Anforderungen setzen traditionelle Geschäftsmodelle zunehmend unter Druck. In dieser dynamischen Umgebung wird die Fähigkeit zur Innovation zur Schlüsselkompetenz – nicht nur für das Überleben, sondern für nachhaltiges Wachstum.

Systematisch zum neuen Geschäftsmodell

Um diesen Herausforderungen zu begegnen, braucht es mehr als punktuelle Anpassungen. Gefragt ist ein strukturierter Ansatz zur Geschäftsmodellentwicklung, der sowohl bestehende Potenziale ausschöpft als auch neue Wertangebote erschließt. Ein bewährtes Werkzeug dafür ist der Business Model Navigator oder das „Wer? Was? Wie? Wert? - Modell“ – ein praxisorientiertes Framework, das Unternehmen dabei unterstützt, ihr Geschäftsmodell zu analysieren, zu hinterfragen und neu zu denken.

Der Genoverband e.V. hat den Business Model Navigator gezielt auf die Bedürfnisse von Genossenschaften angepasst. Daraus ist ein Workshopkonzept entstanden, das Führungskräften hilft, den Strategieprozess aktiv und praxisnah anzugehen. Die Methode schafft eine gemeinsame Sprache im Team und fördert die systematische Entwicklung innovativer Geschäftsmodellideen – mit klarem Fokus auf die Mitgliederorientierung und genossenschaftliche Werte.

Innovation mit genossenschaftlichem Fokus

Gerade für Genossenschaften bietet die Geschäftsmodellinnovation besondere Chancen: Durch die konsequente Ausrichtung auf Mitgliederbedürfnisse lassen sich neue Märkte erschließen und gleichzeitig die genossenschaftlichen Werte stärken. Innovative Wertangebote, digitale Services und neue Kooperationsformen können helfen, sich klar vom Wettbewerb abzugrenzen und die eigene Positionierung zu schärfen.

Führungskräfte als Treiber des Wandels

Die Verantwortung für die strategische Weiterentwicklung liegt bei den Führungskräften. Vorstände, Geschäftsführer und Bereichsleiter sind gefordert, den Wandel aktiv zu gestalten – mit einem klaren Blick auf Markttrends, technologischen Fortschritt und die Bedürfnisse der Mitglieder. Der Austausch mit Kolleginnen und Kollegen aus anderen Genossenschaften kann dabei wertvolle Impulse liefern.

Fazit: Zukunft braucht Methode

Geschäftsmodellinnovation ist kein Zufallsprodukt, sondern das Ergebnis eines systematischen Strategie-Prozesses. Mit den richtigen Tools und einer offenen Haltung gegenüber Veränderungen können Genossenschaften nicht nur auf Umwälzungen reagieren – sondern ihnen einen Schritt voraus sein.

Kontaktieren Sie uns gerne für ein unverbindliches Erstgespräch!

Stefan Touchard Profil bild

Dr. Stefan Touchard

Beratung und Betreuung Genossenschaften
insbes. Wohnen/Immobilien, Handwerk und Handel

  • 0211 16091 4349

Große Ehre für die Schülergenossenschaften: Auszeichnung durch das Bundesbildungsministerium und die UNESCO-Kommission! Das Projekt zeigt, wie unternehmerisches Denken, Nachhaltigkeit und gesellschaftliches Engagement erfolgreich an Schulen gelebt werden. Erfahren Sie im Artikel, warum dieses Bildungsmodell als Vorbild ausgezeichnet wurde und welche Chancen es für die Zukunft eröffnet.

Zum Artikel

Die neue Bundesregierung und die voraussichtlichen Folgen für die genossenschaftliche Energiewende

Mit dem Sondervermögen hat die kommende Bundesregierung noch vor der Regierungsbildung den finanziellen Spielraum geschaffen, um die Wirtschaft in den Bereichen Infrastruktur und Klimaschutz zu unterstützen. Interessanterweise spricht auch der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, die sogenannten Wirtschaftsweisen, in seinem Frühjahrsgutachten 2025 von der Dekarbonisierung, also der Reduzierung von Kohlenstoffdioxid-Emissionen, als eine zentrale Herausforderung für die Wirtschaft in Deutschland. Die meisten Emissionen gehen auf das Konto von Energie, also von Strom, Mobilität und Wärme. Die Energiewende ist daher weiterhin entscheidend. Doch welche Geschäftsfelder und Akteure der Energiewende werden von den gut gefüllten öffentlichen Kassen gefördert werden?

Mit dem am 9. April 2025 veröffentlichten Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD wurden bereits einige Maßnahmen aufgezeigt. Grund genug, die vielfältigen und oft nur skizzierten Vorhaben der neuen Bundesregierung mit Blick auf die Energiegenossenschaften einzuordnen.

Zur Veröffentlichung

Online-Wärmenetzrechner der Firma Enerpipe veröffentlicht

Die Firma Enerpipe aus Bayern, die bereits eine große Zahl an genossenschaftlichen Wärmenetzen bei ihrer Entstehung begleitet hat, hat am 3. Juli 2025 ihren Wärmenetz-Rechner vorgestellt – ein Online-Tool für Kommunen, Genossenschaften und Planungsbüros, das die Wirtschaftlichkeit geplanter Wärmenetze schnell einschätzbar macht. Nutzer können zentrale Parameter wie Betreiberform, Anschlussquote sowie Rohr- und Tiefbaukosten variieren; das Tool errechnet daraufhin einen plausiblen Wärmepreis als Entscheidungsgrundlage für die kommunale Wärmeplanung. Der Zugang erfolgt über die Enerpipe-Webseite bzw. das Portal „Smarte Nahwärme“

Windenergie-Monitor für Deutschland

Der Windenergie-Monitor stellt relevante Informationen zum Fortschritt der Windenergie in Deutschland bereit: insbesondere Zahlen, für jede Region, Landkreis, Gemeinde. Die Daten sind einfach aufbereitet und werden täglich aktualisiert. Bereitgestellt wird der Windmonitor von Goal100, ein unabhängiger, gemeinnütziger Thinktank, der den schnellen und günstigen Ausbau erneuerbarer Energien über Datentransparenz zum Ausbaustand und der Verbreitung von guten Praxisbeispielen beschleunigen will. Goal100 wird finanziell u.a. von Google unterstützt.

Zur Plattform

Ratgeber Photovoltaik

Wer ein Stück weit unabhängig von den Preiskapriolen der Energieversorger werden will, kümmert sich um die Anschaffung einer Photovoltaikanlage. Dabei unterstützt der neue Ratgeber mit wertvollem Praxiswissen. Er beantwortet alle wichtigen Fragen rund um die eigene Photovoltaikanlage, Batteriespeicher, die Ladestation fürs E-Auto und die Anbindung an die Wärmepumpe – und bietet in der 3. Auflage aktuell Wissenswertes von A wie Autarkiegrad bis Z wie Zuschüsse.

Weitere Infos zum Ratgeber

Ausgezeichnet: Musterbeispiel für Bürgerbeteiligung von Energiequelle
(WID)

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Sonsbecker Energiegenossenschaft ist gegründet
(RP)

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Investitionssofortprogramm: Steuerliche Impulse für Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit
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Ausgezeichnet: Schülergenossenschaften sind Vorbilder für nachhaltige Bildung
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Digitale Fachtagung Nachhaltigkeit – Innovation, Förderung & neue Perspektiven im Fokus
20.11.2025 | 09:00 – 16:30 Uhr | digital
Weitere Informationen & Anmeldung

Genossenschaftsrecht - Mitgliederverwaltung in Genossenschaften
26.11.2025 | 09:00 – 16:30 Uhr | digital
Weitere Informationen & Anmeldung

Fachberatung im Vertrieb – fundierte Vertriebsausbildung für Mitarbeitende im Innen- und Außendienst
09.12. – 11.12.2025 | 09:00 – 16:00 Uhr | Baunatal
13.01. – 15.01.2026 | 09:00 – 16:00 Uhr | Baunatal
10.02. – 13.02.2026 | 09:00 – 16:00 Uhr | Baunatal

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