Newsletter Fachvereinigung Gewerbliche Genossenschaften Ausgabe 02/2025

Liebe Mitglieder,
liebe Leserinnen und Leser,

heute erhalten Sie die 13. Ausgabe unseres Newsletters „GenoConnect - Gewerbliche Waren- und Dienstleistungsgenossenschaften“.

In dieser Ausgabe informieren wir Sie über die genossenschaftlichen Neugründungen in 2024 und die erstmalige Vergabe des GenoAwards des Genoverbandes. Zudem stellen wir Ihnen die genossenschaftlich relevanten Themen aus dem Koalitionsvertrag vor, befassen uns mit dem Hinweisgeberschutzgesetz und berichten über die aktuelle Cyber-Bedrohungslage. Weitere Themen sind die geeignete kommunikative Ansprache der Generation Z, das Netzwerktreffen Ostwestfalen-Lippe und ein Portrait der neu gegründeten Bürgerwald Münsterland eG. Zudem informieren wir Sie wieder über verschiedene Seminarangebote der GenoAkademie und aktuelle Termine.

Falls Ihnen ein Thema zu kurz gekommen ist oder Sie uns Anregungen zum Newsletter geben wollen, sprechen Sie uns gerne an oder . Leiten Sie den Newsletter auch gerne an interessierte Personen in Ihrem Umfeld weiter! Die nächste Ausgabe erscheint im Juni 2025. Wir wünschen viel Spaß beim Lesen!

Ihr Team Gewerbliche Waren- und Dienstleistungsgenossenschaften

PS: Bitte beachten Sie: Zur besseren Lesbarkeit wird im Text das generische Maskulinum verwendet. Alle Personenbezeichnungen beziehen sich – sofern nicht anders kenntlich gemacht – auf alle Geschlechter.

68 genossenschaftliche Neugründungen im Jahr 2024 zeigen die unveränderte Attraktivität der genossenschaftlichen Rechtsform und eine Verstetigung des positiven Trends der letzten Jahre.

Auch in diesem Jahr wurden Genossenschaften in den unterschiedlichsten Bereichen gegründet. Unternehmen und Kommunen, aber auch Bürgerinnen und Bürger nutzen die Genossenschaften, um gemeinsame Ideen umzusetzen und ihre Regionen zu stärken.

Energiegenossenschaften weiterhin im Trend

29 der genossenschaftlichen Newcomer, also 43 Prozent, sind Energiegenossenschaften, die zeigen, wie vor Ort ökologisch Energie gewonnen werden kann. Die Vielfalt der Energiegenossenschaften ist groß und reicht von Solarstromanlagen und Blockheizkraftwerken bis hin zu Windkraftanlagen und innovativen Wärmenetzen. Darüber hinaus sind Energiegenossenschaften auch als Versorgungsunternehmen tätig und beliefern ihre Mitglieder und Kunden mit Strom und Gas, teilweise betreiben sie sogar das lokale Stromnetz.

Derzeit betreiben bundesweit rund 950 Energiegenossenschaften mit 220.000 Mitgliedern Anlagen zur Strom- und Wärmeerzeugung. Vielerorts tragen sie die Energiewende auch in andere Branchen und bieten beispielsweise Glasfaserausbau sowie Ladeinfrastrukturen für E-Autos und Carsharing an.

Vielfältige Geschäftsmodelle

Ein weiterer Gründungsschwerpunkt lag bei Genossenschaften der Infrastruktur und Nahversorgung, darunter sind unter anderem Dorfgaststätten und -läden (9), Wohnungsgenossenschaften (5) sowie eine Genossenschaft, die in Neumünster die hausärztliche Versorgung sicherstellen will.

Weitere 24 Genossenschaften wurden in den unterschiedlichsten Branchen gegründet und spiegeln die Vielfalt und Vielseitigkeit von Genossenschaften wider. Dazu gehören unter anderem zwei landwirtschaftliche Genossenschaften, die Landwirtschaft Schulze-Dogelin eG in Brandenburg und die Bürgermolkerei Weimar eG in Thüringen. In NRW ist die Bürgerwald Münsterland eG an den Start gegangen, die mit Bürgerbeteiligung Waldflächen naturnah bewirtschaften will, aber auch die Auf Schalke eG, die erste Fördergenossenschaft eines Fußballprofi-Vereins im Bundesland. In Berlin hat sich beispielsweise die Buchgenossenschaft Hennwack eG gegründet, die ein alteingesessenes Buchantiquariat übernommen hat und plant, es mit einer modernen Buchhandlung und Lese-Events zu kombinieren.

Die regionale Verteilung der Neugründungen

Beim Gründungsengagement gab es deutliche Unterschiede zwischen den Bundesländern: An der Spitze der Neugründungen liegt Nordrhein-Westfalen mit 29 neuen Genossenschaften, gefolgt von Niedersachsen mit neun Genossenschaften sowie Hessen und Berlin mit sieben beziehungsweise sechs Genossenschaften. Weitere Genossenschaften unterschiedlichster Branchen verteilen sich auf die beiden Bundesländer Rheinland-Pfalz (4) und Schleswig-Holstein (4). In den ostdeutschen Bundesländern wurden insgesamt neun Genossenschaften gegründet: Sachsen (3), Thüringen (3), Sachsen-Anhalt (2), Brandenburg (1).

Thorsten Möller Profil bild

Dr. Thorsten Möller

Beratung und Betreuung Genossenschaften
insb. Wohnen/Immobilien, Medizin/Gesundheit,
Einzelhandel

  • 0251 7186-9697

Im „Internationalen Jahr der Genossenschaften“ würdigt der Genoverband herausragende Genossenschaften, die mit ihrem Engagement gesellschaftliche, soziale und wirtschaftliche Herausforderungen meistern und so zur Zukunftsfähigkeit Deutschlands beitragen – und Sie können sich ab heute bewerben: https://de.surveymonkey.com/r/GenoAward2025

Der Award wird gemeinsam mit dem F.A.Z.-Institut vergeben und richtet sich an Genossenschaften aller Branchen, die durch ihre kooperative Wirtschaftsweise nachhaltige Lösungen schaffen, Gemeinschaft stärken und positive Impulse für Gesellschaft und Wirtschaft setzen.

Unabhängig von Größe oder Branche zeichnet der GenoAward wegweisende Projekte und Erfolge in fünf Kategorien aus – unter anderem „Regionale Heldin: Genossenschaft löst Probleme vor Ort“ oder „Gemeinsam stärker: Genossenschaften engagieren sich“. Neben einem Preisgeld von 2.500 Euro für die Sieger jeder Kategorie werden auch exklusive Portraits der Preisträger erstellt und veröffentlicht.

Die Preisträger werden im Rahmen einer feierlichen Preisverleihung am 24. September 2025 im F.A.Z.-Tower in Frankfurt am Main ausgezeichnet.

Die Bewerbungsphase läuft bis zum 31. Mai. Wir freuen uns auf Ihre Einreichung! Mehr Informationen zum Ablauf, den Kategorien sowie den Link zur Bewerbungsmaske finden Sie auf der oben genannten Website.

Seit Anfang des Jahres hat die genossenschaftliche Welt einen Newsdienst: die „Genobubble“. Der kostenfreie E-Mail-Dienst versorgt alle Menschen, die sich für die Rechtsform eG interessieren, mit den relevanten Neuigkeiten rund um die Genossenschaften in Deutschland.

Die Genobubble erscheint immer freitags am Morgen – pünktlich zum ersten Kaffee im Büro oder Homeoffice. Sie greift die genossenschaftlichen Themen auf, die in der zurückliegenden Woche im Fokus standen. Was passiert derzeit bei den Volksbanken und Raiffeisenbanken sowie den Verbundunternehmen? Welche Entwicklungen gibt es bei den Raiffeisen-Warenbetrieben und den Energiegenossenschaften? Wo schaffen Genos neuen Wohnraum? Welche Veränderungen gibt es bei Vorständen sowie Geschäftsführungen? Und welche relevanten Termine stehen an? Abgerundet wird das Angebot von Spezialausgaben, die ein aktuelles Thema unter die Lupe nehmen.

Was Sie machen müssen, um bei den genossenschaftlichen Neuigkeiten auf dem Laufenden zu bleiben? Abonnieren Sie einfach kostenfrei den Newsletter auf genobubble.de!

Die Koalition aus CDU/CSU und SPD möchte Deutschland wirtschaftlich wettbewerbsfähig machen. Welche Vorhaben sind aus Sicht der über 7.000 Genossenschaften in Deutschland besonders wichtig? Ein Blick in die Themenfelder Finanzen, Landwirtschaft, Ländlicher Raum, Bürgerenergie, Genossenschaftsrecht, Wohnen und Mittelstand.

Einleitung

Mit Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) am 2. Juli 2023 wurde in Deutschland ein umfassender rechtlicher Rahmen für den Schutz von Whistleblowern geschaffen. Das Gesetz setzt die EU-Whistleblowing-Richtlinie (EU) 2019/1937 in nationales Recht um und geht in einigen Punkten sogar darüber hinaus. Ein zentrales Element des HinSchG ist die Verpflichtung zur Einrichtung interner Meldestellen für Unternehmen und Behörden ab einer bestimmten Größe. Dabei stellt sich die Frage, ob und inwieweit anonyme Meldemöglichkeiten vorgesehen werden müssen. Dieser Beitrag beleuchtet die rechtlichen Grundlagen, diskutiert die Notwendigkeit anonymer Meldewege und stellt Best-Practice-Lösungen für die Umsetzung vor.

Rechtliche Grundlagen

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) verpflichtet Unternehmen und Behörden ab 50 Beschäftigten zur Einrichtung interner Meldestellen. Diese müssen Meldungen über Verstöße gegen geltendes Recht entgegennehmen und bearbeiten. § 16 Abs. 1 HinSchG sieht vor, dass interne und externe Meldestellen Meldungen unabhängig davon zu bearbeiten haben, ob sie anonym oder unter Nennung des Namens erfolgen.

Neben dem HinSchG existieren in verschiedenen Bereichen bereits spezialgesetzliche Vorgaben zur Einrichtung anonymer Meldekanäle. So schreibt etwa § 6 Abs. 5 des Geldwäschegesetzes (GwG) vor, dass verpflichteten Mitarbeitern die Möglichkeit eingeräumt werden muss, unter Wahrung der Vertraulichkeit ihrer Identität Verstöße gegen geldwäscherechtliche Vorschriften intern melden zu können.

Besonders hervorzuheben sind in diesem Zusammenhang die neuen Auslegungs- und Anwendungshinweise der BaFin zum Geldwäschegesetz. Diese stellen klar, dass neben § 6 Abs. 5 GwG auch Art. 32 Abs. 2 GTVO 2023 sowie § 12 Abs. 1 HinSchG die Einrichtung einer internen Meldestelle vorschreiben. Den Erfordernissen all dieser Normen kann durch die Einrichtung einer einzigen internen Meldestelle genüge getan werden.

Die Notwendigkeit anonymer Meldemöglichkeiten

Obwohl das HinSchG keine explizite Pflicht zur Ermöglichung anonymer Meldungen vorsieht, sprechen gewichtige Gründe dafür, solche Meldekanäle bereitzustellen:

  1. Effektivität des Hinweisgeberschutzes: Anonyme Meldemöglichkeiten senken die Hemmschwelle für potenzielle Hinweisgeber erheblich. Viele Missstände würden ohne die Option zur Anonymität möglicherweise gar nicht gemeldet werden. Die Praxis zeigt, dass anonyme Hinweisgeber ebenso wertvolle Informationen liefern wie namentlich bekannte Personen.
  2. Schutz der Hinweisgeber: Trotz der im HinSchG vorgesehenen Schutzmaßnahmen besteht für Hinweisgeber stets ein Restrisiko von Repressalien. Die Möglichkeit zur anonymen Meldung bietet hier einen zusätzlichen Schutz. Dies ist besonders wichtig in Fällen, in denen es um schwerwiegende Verstöße oder mächtige Akteure geht.
  3. Compliance-Aspekte: Die Einrichtung anonymer Meldekanäle kann als Ausdruck einer effektiven Compliance-Organisation gewertet werden. Der Bundesgerichtshof hat in seiner Rechtsprechung anerkannt, dass ein funktionierendes Compliancesystem bei der Bemessung von Geldbußen gegen Unternehmen mildernd berücksichtigt werden kann (BGH, Urteil vom 09.05.2017 - 1 StR 265/16).
  4. Internationale Standards: In vielen Ländern, insbesondere den USA, sind anonyme Meldemöglichkeiten bereits Standard. Nicht nur für international tätige Unternehmen empfiehlt es sich daher, einheitliche globale Standards zu implementieren.
  5. Technische Machbarkeit: Moderne digitale Hinweisgebersysteme ermöglichen eine anonyme Zwei-Wege-Kommunikation zwischen Hinweisgeber und Meldestelle. Dadurch können Rückfragen gestellt und zusätzliche Informationen eingeholt werden, ohne die Anonymität zu gefährden.

Umsetzung in der Praxis

Für die praktische Umsetzung eines effektiven Hinweisgebersystems mit anonymer Meldemöglichkeit sind diverse rechtliche und organisatorische Aspekte zu berücksichtigen:

  1. Unternehmensgröße: Für größere Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern bietet sich das "Hinweisgebersystem 360" an. Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) stellt das "Hinweisgeberportal.de" in Zusammenarbeit mit dem Bundesanzeiger Verlag eine kostengünstige Alternative dar.
  2. Externe Ombudsstelle: Die Beauftragung einer externen Ombudsstelle – wie der AWADO Rechtsanwaltsgesellschaft – bietet die Vorteile, Interessenkonflikte zu vermeiden und den Hinweisgebern zusätzliche Sicherheit zu bieten.
  3. Integration in die Compliance-Struktur: Das gewählte Hinweisgebersystem sollte in die bestehende Compliance-Struktur des Unternehmens integriert werden. Dazu gehört die Schulung der Mitarbeiter und die Etablierung klarer Prozesse für die Bearbeitung und Nachverfolgung von Hinweisen.
  4. Rechtliche Aspekte: Bei der Einrichtung eines Hinweisgebersystems sind insbesondere datenschutzrechtliche Vorgaben (DSGVO) und betriebsverfassungsrechtliche Aspekte (§ 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG) zu beachten.
  5. IT-Sicherheit: Bei digitalen Hinweisgebersystemen ist auf höchste IT-Sicherheitsstandards zu achten, um die Vertraulichkeit und Integrität der Meldungen zu gewährleisten.

Fazit und Ausblick

Die Einrichtung anonymer Meldemöglichkeiten im Rahmen eines Hinweisgebersystems ist trotz fehlender expliziter gesetzlicher Verpflichtung im HinSchG dringend zu empfehlen. Sie trägt wesentlich zur Effektivität des Hinweisgeberschutzes bei und kann als Ausdruck einer gelebten Compliance-Kultur gewertet werden.

Besonders hervorzuheben sind die Vorgaben der BaFin aus den neuen Auslegungs- und Anwendungshinweisen zum Geldwäschegesetz. Diese verdeutlichen, dass in bestimmten Bereichen, insbesondere im Finanzsektor, die Möglichkeit anonymer Meldungen bereits jetzt zwingend erforderlich ist. Eine analoge Anwendung auf den Nicht-Finanzsektor kann aber nicht ausgeschlossen werden.

Unternehmen sollten die Einführung oder Anpassung ihrer Hinweisgebersysteme als Chance begreifen, ihre Compliance-Strukturen zu stärken und potenzielle Risiken frühzeitig zu erkennen. Ein gut implementiertes System mit anonymer Meldemöglichkeit kann nicht nur rechtliche Risiken minimieren, sondern auch zu einer offenen und vertrauensvollen Unternehmenskultur beitragen.

Es bleibt abzuwarten, ob der Gesetzgeber in Zukunft die Vorgaben des HinSchG weiter konkretisieren und möglicherweise eine explizite Pflicht zur Ermöglichung anonymer Meldungen einführen wird. Bis dahin liegt es in der Verantwortung der Unternehmen, im Rahmen ihrer Compliance-Bemühungen angemessene und effektive Lösungen zu implementieren. Die Einrichtung anonymer Meldekanäle sollte dabei als Best Practice angesehen werden, die sowohl den Interessen des Unternehmens als auch denen potenzieller Hinweisgeber dient.

A. Dominik Brückel Profil bild
AWADO Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Dr. A. Dominik Brückel

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

  • 069 6978-3295

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) warnt in seinem aktuellen Lagebericht: Die Cyber-Bedrohungslage verschärft sich weiter – und der Mittelstand, wozu auch gewerbliche Genossenschaften gehören, rückt zunehmend in den Fokus von Cyberkriminellen. Ransomware, Phishing und Angriffe auf Lieferketten bedrohen nicht nur große Konzerne, sondern insbesondere auch kleine und mittelständische Unternehmen.

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) analysiert regelmäßig die IT-Sicherheitslage in Deutschland und hat in seinem aktuellen Lagebericht erneut[SB1] auf die zunehmenden Cyber-Bedrohungen hingewiesen. Besonders kleine und mittlere Unternehmen sowie gewerbliche Genossenschaften sind aufgrund ihrer spezifischen Geschäftsmodelle und vernetzten IT-Infrastrukturen gefährdet. Die Bedrohungslage verschärft sich weiter, und es ist von großer Bedeutung, dass Sie geeignete Maßnahmen ergreifen.

Cyber-Bedrohungslage: Die größten Risiken laut BSI

  1. Ransomware-Angriffe (Verschlüsselung und Erpressung) gehören zu den größten Bedrohungen, denen wir gegenüberstehen. Cyberkriminelle legen ganze Betriebsabläufe lahm, verschlüsseln Daten und fordern Lösegelder. Diese Angriffe können verheerende Auswirkungen auf die Geschäftsprozesse haben und erfordern eine proaktive Herangehensweise, um sie zu verhindern.
  2. Cyberspionage durch APT-Gruppen Advanced Persistent Threat-Gruppen sind hochspezialisierte Hackergruppen, die oft staatlich unterstützt werden. Sie verfolgen das Ziel, sensible Informationen zu stehlen oder Systeme zu sabotieren. Diese Gruppen sind bekannt für ihre ausgeklügelten und hartnäckigen Angriffe, die über lange Zeiträume hinweg durchgeführt werden.
  3. Zero-Day-Exploits (bisher unbekannte Schwachstellen in Software, wo noch keine Sicherheitsupdates existieren) sind eine weitere Bedrohung. Unentdeckte Schwachstellen in unserer Software und unseren IT-Systemen werden gezielt von Angreifern ausgenutzt. Diese Art von Angriffen erfordert kontinuierliche Überwachung und schnelle Reaktionsfähigkeit, um potenzielle Schwachstellen zu identifizieren und zu beheben.
  4. Ein weiteres ernstzunehmendes Risiko ist (Spear) Phishing und Social Engineering via Emails, Anrufen und neuerdings auch Video-Telefonaten. Mitarbeitende und Führungskräfte werden gezielt getäuscht, um sensible Unternehmensdaten oder Zugangsdaten zu verraten -- bis hin zur Durchführung von Überweisungen. Diese Angriffe sind oft schwer zu erkennen und können erhebliche Schäden verursachen, wenn sie erfolgreich sind.
  5. Auch Angriffe auf Lieferketten sind eine erhebliche Gefahr. Durch IT-Sicherheitslücken bei Zulieferern oder Geschäftspartnern, mit deren IT Ihr Unternehmen gegebenenfalls. verbunden ist, geraten auch Sie ins Visier der Angreifer. Es ist daher unerlässlich, dass Sie eng mit Ihren Partnern zusammenarbeiten und Sicherheitsmaßnahmen implementieren, um Ihre Lieferkette abzusichern.

Lösung: Warum ein ISMS und ein ISB entscheidend sind

Ein Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) ist entscheidend, um Cyberrisiken systematisch zu identifizieren und geeignete Schutzmaßnahmen umzusetzen. Der Informationssicherheitsbeauftragte (ISB) spielt dabei eine Schlüsselrolle. Zu den wichtigsten Aufgaben eines ISB gehören die Entwicklung und Einführung eines maßgeschneiderten ISMS, die Überwachung und Umsetzung gesetzlicher und regulatorischer Vorgaben, die Schulung der Mitarbeiter im sicheren Umgang mit IT-Systemen sowie die Steuerung und Kontrolle von Sicherheitsmaßnahmen und das Notfallmanagement. Ein ISMS hilft Ihnen, die Anforderungen der DSGVO und NIS2, die Kriterien der Kritischen Infrastruktur (KRITIS) und etwaige branchenspezifische Vorschriften zu erfüllen.

Jetzt handeln: Schützen Sie Ihr Unternehmen!

Ein besonders kritischer Punkt: Gewerbliche Genossenschaften erfüllen die Kriterien der KRITIS oft, ohne es zu wissen. Das bedeutet, dass sie besonderen gesetzlichen Sicherheitsanforderungen unterliegen – unabhängig davon, ob sie womöglich von der NIS2-Richtlinie betroffen sind.

Cyberbedrohungen entwickeln sich ständig weiter – aber mit der richtigen Strategie können Sie Ihre Unternehmen effektiv schützen. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch und lassen Sie uns gemeinsam die besten Sicherheitsmaßnahmen für Ihr Unternehmen entwickeln.

Silas Kämpchen Profil bild

Silas Kämpchen

Leiter IT-Spezialisten Vertical Mittelstand

  • 0211 16091 4538

Bereits bei der Fachratssitzung Gewerbe im vergangenen Oktober in Hamburg wurde das „Mysterium Gen Z“ in einem Vortrag von Trees Vivian Siegers, Referentin für strategische Kommunikation beim Genoverband, als eine wertvolle, aber oft schwer greifbare Zielgruppe näher beleuchtet.

Mit ihrem Vortrag „Digitaler Auftritt einer Genossenschaft: Fit für die junge Zielgruppe?“ hat Mara Langer, Referentin für Digitale Kommunikation bei der AWADO Kommunikationsberatung, nun daran angeknüpft. Sie hat in der Sitzung des Fachrats Gewerbe am 27. März konkrete Social Media-Taktiken vorgestellt, um junge Menschen als Kunden, Mitarbeitende oder Unterstützer zu gewinnen.

Im Fokus stand die Frage, wie Genossenschaften die Generationen Z und Alpha effektiv ansprechen können. Diese Zielgruppen sind von Geburt an digital vernetzt und verbringen täglich mehrere Stunden auf Plattformen wie Instagram, TikTok und YouTube.

Besonders drei Trends wurden als Erfolgsfaktoren hervorgehoben: Erstens steigt die Bedeutung von Video-Content, insbesondere Kurzvideos, die eine hohe Reichweite und Engagement-Rate erzielen. Zweitens bietet sich der Einsatz von Mikro-Influencern, die durch ihre enge Bindung zu ihren Followern als besonders glaubwürdig gelten, an. Und drittens wird Social Media zunehmend als Suchmaschine genutzt, wobei Plattformen wie TikTok zunehmend an Bedeutung gewinnen und als Informationsquelle dienen.

Alle drei Trends wurden anhand einer Beispiel-Genossenschaft betrachtet: Die MEGA eG entpuppte sich als positives Beispiel, da sie durch eine klare Video-Strategie und erfolgreiche Influencer-Kooperationen überzeugt. Abschließend betonte die Kommunikationsberaterin Mara Langer, dass Social Media individuell auf die jeweilige Zielgruppe und Strategie abgestimmt werden muss.

Mara Langer

Referentin für Digitale Kommunikation

  • 0211 16091 4304

Am 5. Februar 2025 trafen sich in Bielefeld Schülergenossenschaften aus ganz Ostwestfalen-Lippe zu einem inspirierenden Netzwerktreffen. Die Veranstaltung bot eine hervorragende Gelegenheit für Schüler, Lehrer und Partner, sich zu vernetzen, Wissen auszutauschen und neue Ideen zu entwickeln. Den Nachbericht zur Veranstaltung finden Sie hier.

Stephanie Düker Profil bild

Stephanie Düker

Beratung und Betreuung Genossenschaften
insb. Dorfläden, Gaststätten, Schülergenossenschaften

  • 0211 16091-4680

Am liebsten würden Esther Reckermann und Carina Beckmann „den Wald vor Bäumen nicht mehr sehen“. Das ist im übertragenen Sinne zu verstehen: Denn die beiden Innovations- beziehungsweise Nachhaltigkeitsexpertinnen der Volksbank im Münsterland haben im Juni 2024 ehrenamtlich die Bürgerwald Münsterland eG gegründet. Dabei wurden sie von 15 Mitgründer*innen unterstützt. Ihre Genossenschaft ist die einzige in NRW, die Bürger daran beteiligt, Wald zu schützen. Die Idee dieser Genossenschaftsgründung wurde von beiden Volksbank-Mitarbeiterinnen geboren, nachdem Kunden fragten, wie sie nachhaltig vor Ort investieren oder sich für den Klimaschutz engagieren könnten. Ziel der Bürgerwald-Genossenschaft ist es deshalb, mit dem Einlagenkapital ihrer Mitglieder Waldflächen in der Region zu kaufen und naturnah zu bewirtschaften.

Inzwischen hat die Genossenschaft über 40 Mitglieder und freut sich über weitere Neumitglieder. Denn es fehlen noch Waldbesitzer, die ihre Grundstücke in die Genossenschaft einbringen oder von ihr aufkaufen lassen wollen. „Wir sind noch mitten in Verhandlungen mit mehreren Waldeigentümern“, sagt Reckermann. Die Genossenschaft plant, die erworbenen Waldflächen so nachhaltig zu bewirtschaften, dass sie klimaresilient werden. „Auf diese Weise wollen wir den Wald als Natur- und Erholungsraum für nachfolgende Generationen erhalten“, so die Volksbank-Mitarbeiterin, die auch Vorstandsmitglied der Genossenschaft ist. Für die Zukunft plant die Bürgerwald Münsterland eG deshalb soziale Aktivitäten, wie Waldbildung für Kindergärten und Schulen.

„Wir richten uns an alle, die sich für Klimaschutz und Wald interessieren und sich dafür einsetzen wollen“, sagt ihre Mitgründerin Beckmann, die den Aufsichtsratsvorsitz übernommen hat. „Darüber hinaus bieten wir Personen, die Waldflächen besitzen, aber nicht pflegen können, an, dies klimaschützend für sie zu übernehmen.“ Das können laut Genossenschaft handtuchgroße oder auch viele Hektar große Waldflächen sein. Als Gegenleistung erhalten die Waldbesitzer Genossenschaftsanteile und werden wie alle anderen Mitglieder Miteigentümer der Genossenschaft wie auch der gemeinsam erworbenen Waldflächen. Die Pflege und Bewirtschaftung der Waldflächen wollen die Mitglieder der Genossenschaft möglichst selbst in die Hand nehmen. Wo das nicht geht, springt der Landesbetrieb Holz und Wald NRW mit seinem Regionalforstamt Münsterland ein. Der Landesbetrieb unterstützt die Genossenschaftsgründung gerne. Denn seit 2022 ist im Koalitionsvertrag der NRW-Landesregierung die Förderung von Bürgerwäldern fest verankert.

Große Sympathie genießt die Bürgerwaldgenossenschaft auch in den Reihen der Volksbank im Münsterland eG. So sind nicht nur Volksbank-Kunden, sondern auch einige Bank-Mitarbeitende Mitglieder der Genossenschaft, Bankvorstand Friedhelm Beuse ist sogar Aufsichtsratsmitglied. Um auf alle Herausforderungen beim Aufbau ihrer Genossenschaft vorbereitet zu sein, haben sich Vorstand und Aufsichtsrat bei der 2013 gegründeten Waldgenossenschaft Remscheid kundig gemacht. Diese ist jedoch nicht auf Bürgerbeteiligung fokussiert, sondern eher wirtschaftlich ausgerichtet.

Und was kostet nun ein Stück Privat-Wald? „Das ist höchst unterschiedlich“, informiert Reckermann. „Es kommt ganz auf die Beschaffenheit des Waldes, seine Bepflanzung, seinen Boden und seine Gesundheit an.“ Inzwischen seien Waldflächen auch in den Fokus von Investoren gelangt. Außerdem seien Unternehmen bei Bauvorhaben zum Teil verpflichtet, versiegelte Böden zu kompensieren, indem sie beispielsweise Ausgleichsflächen, wie Waldgrundstücke, kaufen. Das alles treibt laut Reckermann die Preise für Waldflächen in die Höhe. Mit diesem Markt müsse die Genossenschaft leider konkurrieren. Reckermann und Beckmann sind jedoch sehr zuversichtlich, Waldflächen zu erwerben: „Das Ziel unserer Genossenschaft ist für viele Menschen sehr attraktiv. Gerade bei der Waldaufforstung können wir als Genossenschaft mehr als jeder einzelne Waldeigentümer leisten. Wir setzen hier besonders auf Spenden und die Tatkraft unserer Mitglieder.“

Weitere Informationen: https://buergerwald-muensterland.de/

Stephanie Düker Profil bild

Stephanie Düker

Beratung und Betreuung Genossenschaften
insb. Dorfläden, Gaststätten, Schülergenossenschaften

  • 0211 16091-4680

Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)
Melden Sie sich jetzt an zu unseren neuen Weiterbildungsformaten zum geprüften Handelsfachwirt (IHK). Zielgruppe der Weiterbildung sind ausgebildete Groß- und Außenhändler. Bei der Weiterbildung stehen die Bedürfnisse des Agrarhandels und der gewerblichen Genossenschaften im Fokus. Sparen Sie Zeit und Geld durch verkürzte Präsenztage.

Termine 2025:

Geprüfter Handelsfachwirt (IHK) - Online I GenoAkademie (Onlinekurs, Start Mai 2025)
Geprüfter Handelsfachwirt (IHK) - Karlsruhe I GenoAkademie (Winterkurs Karlsruhe, Start September 2025)
Geprüfter Handelsfachwirt (IHK) - Baunatal I GenoAkademie (Winterkurs Baunatal, Start September 2025)

Seminar: Neu im Vorstand oder Aufsichtsrat in Genossenschaften – Modul 1 Aufgaben, Rechte, Pflichten und Haftung
Die Herausforderungen an eine ehrenamtliche Tätigkeit in Vorstand und Aufsichtsrat einer Genossenschaft sind beachtlich gestiegen. Umso wichtiger ist es daher, dass sich künftige oder derzeitige Vorstände beziehungsweise Aufsichtsräte genau mit ihrem Aufgabenspektrum vertraut machen und auch ihre Rechte und Pflichten kennen.

Online-Seminar: Neu im Vorstand oder Aufsichtsrat in Genossenschaften – Modul 1 Aufgaben, Rechte, Pflichten und Haftung I GenoAkademie

Termine (jeweils 9:00-15:00 Uhr:

  • 03.06.2025
  • 07.10.2025

Zertifizierter VR-Social Media-Manager & Zertifizierter Geno-Social Media-Manager
Sie sind in Ihrem Unternehmen verantwortlich für Social-Media und/oder arbeiten im Bereich Marketing, Kommunikation oder Öffentlichkeits- beziehungsweise Pressearbeit? Qualifizieren Sie sich jetzt weiter zum Zertifizierten Geno-Social Media-Manager. Hier lernen Sie, wie Sie zum guten Gelingen des Social Media-Auftritts Ihrer Genossenschaft beitragen können. Melden Sie sich bereits jetzt zur nächsten Runde an und sichern Sie sich Ihren Platz. Die Fortbildung findet zum einen digital als auch in Präsenz in Hannover und Wolfsburg statt. Sie richtet sich sowohl an Volksbanken Raiffeisenbanken als auch an Genossenschaften.

Zertifizierter VR-Social Media-Manager & Zertifizierter Geno-Social Media-Manager I GenoAkademie

Start des 6-teiligen Lehrgangs (nur komplett buchbar)

  • 08.09.2025

Abschluss:

  • 10.11.2026

Webinar: Informationen zur elektronischen Rechnung für Genossenschaften
Ab 2025 müssen alle Unternehmen in Deutschland eingehende elektronische Rechnungen bearbeiten und archivieren können. Lernen Sie in unserer Veranstaltung die rechtlichen Anforderungen für elektronische Eingangs- und Ausgangsrechnungen kennen und erfahren Sie von einem der großen IT-Dienstleister im Genossenschaftssektor (der GWS), wie diese technisch umgesetzt werden können. So sind Sie und Ihre Mitarbeitenden im Rechnungswesen im Thema E-Rechnung gut informiert, können Ihre Prozesse zur Rechnungsbearbeitung optimieren und die gesetzlichen Anforderungen einhalten sowie Kosten durch fehlerhafte Handhabung vermeiden.

Webinar: Informationen zur elektronischen Rechnung für Genossenschaften I GenoAkademie

Termine (jeweils 10:00-12:30 Uhr):

  • 13.05.2025
  • 22.05.2025

SAVE THE DATE: Verbandstag 2025 am Dienstag, 24. Juni 2025, in der DZ BANK AG in Düsseldorf

Der Verbandstag 2025 des Genoverband e.V. findet in diesem Jahr als Präsenzveranstaltung am Dienstag, den 24. Juni 2025, in den Räumen der DZ BANK AG in Düsseldorf statt. Beginn ist um 10 Uhr.

Die Einladungen mit der Tagesordnung und allen weiteren Informationen erhalten Sie rechtzeitig im Vorfeld der Veranstaltung. Wir bitten Sie, sich den Termin bereits heute vorzumerken und freuen uns darauf, Sie in Düsseldorf persönlich begrüßen zu dürfen!

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