Newsletter Fachvereinigung Gewerbliche Genossenschaften Ausgabe 03/2025

Liebe Mitglieder,
liebe Leserinnen und Leser,

heute erhalten Sie die 14. Ausgabe unseres Newsletters „GenoConnect – Gewerbliche Waren- und Dienstleistungsgenossenschaften“.

Dieses Mal im Fokus: Michael Hoeck übernimmt das Amt des Vorstandsvorsitzenden des Genoverband e.V. Ab dem 01. September 2025 wird er gemeinsam mit den anderen Vorstandsmitgliedern Peter Götz, Katja Lewalter-Düssel und Marco Schulz die Geschäfte des Verbandes leiten. Erfahren Sie in dieser Ausgabe außerdem mehr über die genossenschaftliche Berufsschule GenoKolleg sowie über die Ergebnisse des Forschungsprojektes der Universität zu Köln und des Genoverbandes über Geschäftsmodell-Innovationen von Genossenschaften. Zudem stellen wir Ihnen in unserem steuerlichen Schwerpunkt „Incentives“ für Mitarbeitende und die seit diesem Jahr geltende Meldepflicht für elektronische Aufzeichnungssysteme mit Kassenfunktion vor. Dazu berichten wir über die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung nach VSME und Erleichterungen bei der Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung. Weitere Themen sind das Förderprogramm „STARKES DORF+“, ein Mystery Game zum Thema Buchhaltung für unsere Schülergenossenschaften und ein Portrait der neu gegründeten Buchgenossenschaft Hennwack eG. Schließlich informieren wir Sie wieder über verschiedene Seminarangebote der GenoAkademie und aktuelle Termine.

Falls Ihnen ein Thema zu kurz gekommen ist oder Sie uns Anregungen zum Newsletter geben wollen, sprechen Sie uns gerne an oder . Leiten Sie den Newsletter auch gerne an interessierte Personen in Ihrem Umfeld weiter! Die nächste Ausgabe erscheint im August 2025. Wir wünschen viel Spaß beim Lesen!

Ihr Team Gewerbliche Waren- und Dienstleistungsgenossenschaften

PS: Bitte beachten Sie: Zur besseren Lesbarkeit wird im Text das generische Maskulinum verwendet. Alle Personenbezeichnungen beziehen sich – sofern nicht anders kenntlich gemacht – auf alle Geschlechter.

Michael Hoeck wird zum 1. September 2025 neuer Vorstandsvorsitzender des Genoverband e.V. Die Entscheidung über die Nachfolge von Ingmar Rega im Vorstandsvorsitz hat der Verbandsrat des Genoverbandes in seiner gestrigen Sitzung getroffen. Stellvertretender Vorstandsvorsitzender wird Marco Schulz.

Michael Hoeck vereint eine weitreichende Expertise über die Herausforderungen und Bedarfe der genossenschaftlichen Primärinstitute und der genossenschaftlichen Organisation. Seit 2009 ist er Co-Vorstandssprecher der Vereinigten Volksbank Raiffeisenbank eG mit Sitz in Simmern. Als ehemaliger Wirtschaftsprüfer und ehemaliger Mitarbeiter eines Vorgängerinstituts des Genoverbands verfügt er zudem über umfangreiche Kenntnisse und Erfahrung in der Arbeit eines genossenschaftlichen Prüfungsverbandes. Seit 2021 ist er zudem Mitglied des Verbandsrats und kennt daher die strategische Ausrichtung und die Herausforderungen des Verbandes bestens.

Michael Hoeck folgt auf Ingmar Rega, der im Januar 2025 aus persönlichen Gründen als Vorstandsvorsitzender ausgeschieden ist. Er komplettiert den Vorstand, der aktuell aus Peter Götz, Katja Lewalter-Düssel und Marco Schulz besteht.

„Wir sind sehr froh, Michael Hoeck als neuen Vorstandsvorsitzenden begrüßen zu dürfen“, sagt Christoph Ochs, Vorsitzender des Verbandsrats des Genoverband e.V. und Vorstandsvorsitzender der VR Bank Südpfalz eG. „Seine umfassende Erfahrung und sein tiefes Verständnis für unsere Organisation und die genossenschaftlichen Primärinstitute machen ihn zur idealen Besetzung für diese Position. Wir sind überzeugt, dass mit der neu konstituierten Vorstandsspitze aus Michael Hoeck und Marco Schulz als seinem Stellvertreter, der Genoverband erfolgreich in die Zukunft geführt wird.“

Michael Hoeck selbst äußerte sich zu seiner Ernennung: „Ich freue mich sehr auf die neue Herausforderung und die Möglichkeit, den Genoverband und den genossenschaftlichen Verbund mit dem Vorstandsteam des Genoverbands weiter voranzubringen.“

Abschluss der Untersuchungen zu Compliance- und Governance-Vorwürfen

In der gestrigen Sitzung des Verbandsrates wurde zudem der Abschluss der Untersuchungen zu den zu Beginn des Jahres erhobenen Vorwürfen zu angeblichen Vorfällen innerhalb der Verbandsfamilie festgestellt. Zwei unabhängige und renommierte Kanzleien wurden beauftragt, eine umfassende Prüfung der relevanten Sachverhalte durchzuführen. Die Ergebnisse liegen nun vor und bestätigen, dass ausnahmslos kein schuldhaftes Verhalten von Funktionsträgern des Genoverbands festgestellt werden konnte.

„Die Ergebnisse der unabhängigen Gutachten bestätigen das verantwortungsvolle Handeln innerhalb unserer Verbandsfamilie. Für uns war es von zentraler Bedeutung, die Aufarbeitung mit größtmöglicher Sorgfalt und Unabhängigkeit begleiten zu lassen“, erklärt Christoph Ochs, Vorsitzender des Verbandsrats des Genoverband e.V.

Auch die gegen den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden des Genoverbandes, Ingmar Rega, erhobene Vorwürfe wurden lückenlos aufgeklärt. Die vorliegenden Gutachten entlasten auch ihn eindeutig von allen erhobenen Vorwürfen. „Ingmar Rega hat als Vorstandsvorsitzender des Genoverbandes maßgeblich den heutigen, erfolgreichen Kurs des Genoverbandes und seiner Tochter- und Netzwerkfirmen mitgestaltet“, so Christoph Ochs über Regas Wirken. „Für seinen Einsatz und seine Verdienste für die Verbandsfamilie danken wir ihm im Namen des gesamten Verbandsrates.“

„Wir schließen dieses Kapitel als Verbandsfamilie nun ab und kehren endgültig zur Normalität zurück. Wir waren durchgehend, auch während der Untersuchung, stets vollumfänglich handlungsfähig und standen als stabiler und verlässlicher Partner an der Seite unserer Mitglieder“, sagt Marco Schulz, der in der gestrigen Sitzung des Verbandsrates zum stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden des Genoverbandes bestellt wurde.

Zentrale Stationen aus dem Lebenslauf von Michael Hoeck

  • 1996 Verbandsprüfer Genossenschaftsverband e.V.
  • 2002 Ernennung zu Wirtschaftsprüfer
  • 2002 Abteilungsleiter Genossenschaftsverband e.V.
  • 2009 Generalbevollmächtigter Vereinigte Volksbank Raiffeisenbank eG, Wittlich
  • 2011 Vorstandssprecher Vereinigte Volksbank Raiffeisenbank eG, Wittlich
  • 2022 Co-Vorstandssprecher Vereinigte Volksbank Raiffeisenbank eG, Simmern (nach Verschmelzung von Volksbank Raiffeisenbank eG, Wittlich und Volksbank Hunsrück-Nahe eG, Simmern)
Daniel Illerhaus Profil bild
Pressesprecher Verband

Daniel Illerhaus

Abteilungsleiter Kommunikation, Marketing, Politik

  • 069 6978-3811

Das GenoKolleg ist etwas Besonderes: Es ist das einzige genossenschaftliche Berufskolleg bundesweit. Hier werden quer durch viele genossenschaftliche Sparten in Nordrhein-Westfalen – von den Kreditgenossenschaften über landwirtschaftliche und gewerbliche Genossenschaften – Bankkaufleute, Groß- und Außenhändler, Lagerlogistiker, Bürokaufleute, Einzelhändler und Fachkräfte IT ausgebildet. Im kommenden Schuljahr wird sich zusätzlich auch der Bildungsgang Versicherung im Lehrplan wiederfinden.

Das moderne Bildungskonzept des GenoKollegs kommt bei den Genossenschaften gut an. So schneiden die inzwischen fast 1.000 Schülerinnen und Schüler, die von ihren genossenschaftlichen Ausbildungsbetrieben geschickt werden, regelmäßig mit Bestnoten bei ihren IHK-Prüfungen ab. Sie werden von 28 Lehrerinnen und Lehrern sowie weiteren 22 Mitarbeitenden auf dem GenoCampus in Münster, einem weiträumigen Schulgelände mit angeschlossenem Gästehaus, unterrichtet und betreut.

Die Schulleiter Matthias Dieckmann und Andrea Ottmann haben mit ihrem Team sehr erfolgreich ein modernes, ganzheitliches Bildungskonzept entwickelt. Dieses setzt auf genossenschaftliche Werte und persönliche Nähe zu den Auszubildenden, aber auch auf starken Praxisbezug, innovative Projekte sowie digitale Unterrichtsangebote.

So sind unter anderem nicht nur Tablets und der Roboter Pepper im modernen Unterricht im Einsatz, sondern auch fälschungssichere digitale Zeugnisse. Darüber hinaus bietet die genossenschaftliche Berufsschule auch Unterrichtsphasen im Homeschooling an. Das GenoKolleg ist inzwischen so gefragt, dass es über eine Expansion in einen neuen GenoCampus nachdenkt.

Sie wollen sich selbst ein Bild von der besonderen Atmosphäre, dem einzigartigen Bildungskonzept des GenoKollegs und von seinen Menschen machen? Dann informieren Sie sich gerne in unseren Videoclips mit den Statements von Lehrenden und Auszubildenden des GenoKollegs.

Matthias Dieckmann

Leitung GenoKolleg
GenoAkademie GmbH & Co. KG

  • 025159688940

Andrea Ottmann

stv. Leitung GenoKolleg
GenoAkademie GmbH & Co. KG

  • 025159688940

Der Abschlussbericht des gemeinsamen Forschungsprojektes der Universität zu Köln und des Genoverbandes ist fertig: Darüber freuten sich (von links nach rechts) Abteilungsleiter Christoph Gottwald und Vorstand Peter Götz vom Verband sowie die Wissenschaftler Dr. Philipp Thimm und Dr. Johannes Blome-Dresse. Sie wurden dabei von Bruno F. J.Simmler, ehemaliger Bereichsleiter des Genoverbandes, unterstützt.

Am 20. Mai 2025 wurde in Düsseldorf der finale Abschlussbericht des gemeinsamen Forschungsprojekts der Universität zu Köln und des Genoverbandes e.V. offiziell übergeben. Das Forschungsprojekt startete am 1. Januar 2021 mit dem Ziel, praxisnahe Handlungsempfehlungen zur Geschäftsmodell-Innovation für Genossenschaften zu entwickeln.

Strukturierter Ansatz zur Geschäftsmodell-Innovation
Seit September 2019 haben Wissenschaftler mit der genossenschaftlichen Praxis eng zusammengearbeitet. Die Studie hat einen strukturierten Ansatz zur Geschäftsmodell-Innovation entwickelt, der gewerbliche Genossenschaften dabei unterstützt, ihre bestehenden Modelle systematisch zu analysieren, Schwachstellen zu identifizieren und zukunftsfähige Lösungen zu entwickeln.

Ein besonderer Dank gilt dem Projektteam der Universität zu Köln unter der Leitung von Dr. Johannes Blome-Drees sowie allen Beteiligten. Der Abschlussbericht wurde in gebundener Form überreicht – ein sichtbares Zeichen für die erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Praxis.

Mit den Ergebnissen der Studie startet nun ein weiteres innovatives Projekt, das Vorstände und Führungskräfte dazu befähigt, ihre Geschäftsmodelle aktiv zu analysieren und neue Marktpotenziale zu erarbeiten.

Basierend auf den Erkenntnissen des Projektes wird eine Erfahrungs-Gruppe „Geschäftsmodell-Innovation“ ins Leben gerufen. Sie richtet sich an Vorstände und Führungskräfte aus der Fachvereinigung Gewerbliche Waren- und Dienstleistungsgenossenschaften, die für die strategische Positionierung ihrer Genossenschaft verantwortlich sind. Ein branchenübergreifender Austausch über (digitale) Geschäftsmodell-Innovationen wird ermöglicht. Die Teilnehmenden werden durch einen praxisorientierten Tool-Baukasten befähigt, ihre Geschäftsmodelle systematisch weiterzuentwickeln und voneinander zu lernen. So lassen sich strukturierte Innovationsprozesse für die Zukunftsfähigkeit gestalten.

Der Genoverband vernetzt die Mitgliedsgenossenschaften, koordiniert den Wissenstransfer und bietet eine Plattform für den praxisnahen Austausch und die gemeinsame Weiterentwicklung von Geschäftsmodellen. Die Genossenschaften beim Genoverband zeichnen sich durch eine beeindruckende Vielfalt an Geschäftsmodellen aus.

Der Genoverband unterstützt seine Mitglieder dabei, diesen Wandel aktiv zu gestalten – durch Wissenstransfer, Vernetzung und praxisnahe Werkzeuge.

Der Fachkräftemangel in Deutschland fordert die Arbeitgeber. Gute Mitarbeitende zu gewinnen – und auch zu halten – hat dabei oberste Priorität. Der Gesetzgeber bietet Arbeitgebern verschiedene Möglichkeiten, ihren Mitarbeitenden Benefits zusätzlich zum vertraglich vereinbarten Arbeitslohn zukommen zu lassen, ohne dass hierauf Steuern oder Sozialabgaben lasten. Ein Überblick über die bestehenden Möglichkeiten der Mitarbeiterförderung aus steuerlicher Perspektive - und auf was es zu achten gilt.

Gesundheit und Sport
Gesunde, aktive Mitarbeitende sind das A und O für ein gesundes Unternehmen. Hier bieten sich Arbeitgebern sogar verschiedene Möglichkeiten an – zum einen die Bezuschussung sogenannter Firmenfitnessmitgliedschaften, zum anderen die Kostenübernahme für spezielle, in der Regel eine Zertifizierung erfordernde, Gesundheitskurse.

Anbieter von Firmenmitgliedschaften gibt es mittlerweile viele, und noch vielfältiger sind die vertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten: Es werden Leistungen bestimmter Verbundanlagen (wie beispielsweise Fitnessstudios, Schwimmbäder, Yoga-Schulen etc.) zu einem monatlich festen Beitrag angeboten. In welcher Höhe der Arbeitgeber die Firmenfitnessmitgliedschaft letztlich bezuschussen möchte, bleibt ihm selbst überlassen.

Steuerlich sind diese Firmenmitgliedschaften grundsätzlich in den Anwendungsbereich der Sachbezugsfreigrenze zu rechnen, so dass unter Umständen der Zuschuss des Arbeitgebers bis zu einem monatlichen Betrag von 50 EUR lohnsteuer- und beitragsfrei gewährt werden kann.

Darüber hinaus können sogenannte Gesundheitsleistungen unter bestimmten Voraussetzungen bis zu einem Betrag von 600 EUR im Jahr gem. § 3 Nr. 34 EStG ebenfalls steuer- und beitragsfrei gewährt werden. An die Qualität dieser Gesundheitsleistungen stellt der Gesetzgeber jedoch besondere Anforderungen: In der Regel ist deren Zertifizierung erforderlich beziehungsweise muss die Zertifizierungsfähigkeit bestätigt werden. Eine Umsetzungshilfe der Finanzverwaltung regelt die Einzelheiten (BMF-Schreiben v. 20.4.2021; IV C 5 - S 2342/20/10003 :003).

Zu beachten ist, dass die Bezuschussung durch den Arbeitgeber immer – bei Anwendung der Sachbezugsfreigrenze (Gutscheinen) als auch bei der Anwendung des § 3 Nr. 34 EStG – zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erfolgt. Eine Gehaltsumwandlung ist nicht möglich.

Kinderbetreuung
Mitarbeitende, die ihre Kinder gut betreut wissen, können mit voller Kraft zum Erfolg des Unternehmens beitragen. Der Gesetzgeber ermöglicht es daher über die Steuerbefreiungsvorschrift des § 3 Nr. 33 EStG, dass der Arbeitgeber Kindergartenzuschüsse zusätzlich zum Arbeitslohn in derzeit unbegrenzter Höhe steuer- und beitragsfrei leistet. Natürlich ist dies an bestimmte weitere Voraussetzungen geknüpft.

Zuschüsse sind dabei sowohl in Form von Barzuschüssen (Erstattung von Aufwendungen) als auch über die kostenfreie Unterbringung in Betriebskindergärten steuer- und beitragsfrei möglich. Voraussetzung ist, dass das jeweilige Kind noch nicht schulpflichtig ist.

Ermöglichen die Arbeitgeberleistungen allerdings auch den Unterricht des Kinders (Musik-, Sprachunterricht oder Ähnliches ), sind diese Leistungen insoweit nicht begünstigt.

Zu beachten ist, dass die Zuschüsse auf die Höhe der vom Arbeitnehmer gezahlten Beiträge begrenzt ist, und der Arbeitnehmer die tatsächlich geleisteten Zahlungen an die jeweilige Einrichtung zumindest in Höhe des Zuschusses nachweisen muss. Der Arbeitgeber hat den Originalbeleg entsprechend zum Lohnkonto zu nehmen.

Mobilität
Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, seinen Arbeitnehmern die Fahrtkosten für die Fahrten zwischen der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte zu erstatten. Der Fahrtkostenersatz bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist dabei gem. § 3 Nr. 15 EStG grundsätzlich steuerfrei möglich. Voraussetzung ist dabei aber, dass der Fahrtkostenersatz zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erfolgt und, dass es sich um die Nutzung von Verkehrsmitteln des öffentlichen Nahverkehrs handelt. Klassisches Beispiel ist die Erstattung der Kosten für das Deutschlandticket. Mit dem Ticket können ebenfalls bestimmte Fernzüge in Gebieten mit nicht stark ausgebauter Infrastruktur genutzt werden. Nach Auffassung der Finanzverwaltung sind diese Fahrten in diesen Ausnahmefällen für steuerliche Zwecke ebenfalls als Nahverkehrsfahrten zu werten (vergleiche. BMF-Schreiben vom 7. November 2023 IV C 5 – S 2342/19/10007:009).

Der Fahrtkostenersatz bei der Nutzung des eigenen PKW ist hingegen – gegebenenfalls pauschal mit 15 Prozent beziehungsweise 25 Prozent – zu versteuern. Die Höhe des Steuersatzes für die Pauschalversteuerung hängt davon ab, ob eine Anrechnung auf die Entfernungspauschale erfolgen soll oder nicht.

Der Arbeitgeber kann den Mitarbeitenden anstelle oder zusätzlich zu den oben genannten Möglichkeiten einen Benzingutschein zuwenden. Diese Zuwendung fällt unter die Sachbezugsfreigrenze von monatlich 50 EUR (soweit diese nicht bereits anderweitig ausgeschöpft wurde) und kann daher gegebenenfalls lohnsteuer- und beitragsfrei überlassen werden. Zu beachten ist aber, dass der Benzingutschein unbedingt die Voraussetzungen für einen Sachbezug erfüllen muss (BMF-Schreiben vom 15.03.2022 (BStBl. I S. 242).

Erholungsbeihilfe
Stress am Arbeitsplatz – das kommt auch in den besten Unternehmen vor. Es kann daher sinnvoll sein, dass der Arbeitgeber seinen Mitarbeitenden eine sogenannte. Erholungsbeihilfe zahlt.

Erholungsbeihilfen sind Zuschüsse des Arbeitgebers, die der Arbeitgeber in Form von Barlohn oder auch als Sachbezug leisten kann. In der Regel gehören diese Zuwendungen zum steuerpflichtigen Arbeitslohn (Ausnahme: Unterstützung in persönlichen Notfällen unter den strengen Voraussetzungen R 3.11 Abs. 2 LStR).

Die Versteuerung der Erholungsbeihilfen kann jedoch mit einem festen Pauschalsteuersatz in Höhe von 25 Prozent erfolgen, wenn die Beihilfen im Kalenderjahr

  • 156 EUR für den einzelnen Mitarbeitenden,
  • 104 EUR für dessen Ehegatten/Ehegattin und
  • 52 EUR für jedes Kind

nicht übersteigen. Die Erholungsbeihilfe ist in diesen Fällen beitragsfrei in der Sozialversicherung. Für die Inanspruchnahme der Möglichkeit der Pauschalversteuerung ist es nicht erforderlich, dass die Erholungsbeihilfe zusätzlich gezahlt wird, das heißt eine Entgeltumwandlung ist möglich.

Im Zweifelsfall empfiehlt sich eine arbeitsrechtliche Beurteilung.

Die Zusätzlichkeit spielt bei der Gewährung steuer- und beitragsfreier Zuwendungen an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine maßgebliche Rolle. Ob eine Zuwendung tatsächlich zusätzlich erfolgt oder ob nicht ein Anspruch der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hierauf doch bereits entstanden ist, ist in der Praxis nicht immer einfach zu beurteilen. Es empfiehlt sich daher in Zweifelsfällen immer, eine entsprechende arbeitsrechtliche Beurteilung vornehmen zu lassen. Sprechen Sie unsere Expertinnen und Experten gerne an.

Ansprechpartner beim Genoverband e.V.:
Expertinnen und Experten im Lohnsteuerreferat
Telefon: +49 511 9574 5332
E-Mail:

Seit Jahresbeginn 2025 besteht die elektronische Übermittlungsmöglichkeit für die Meldepflicht elektronischer Aufzeichnungssysteme mit Kassenfunktion. In diesem Kurzbeitrag haben wir für Sie alles Wissenswerte über die Meldepflicht nach § 146a AO zusammengefasst.

Gesetzlicher Hintergrund
Durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulation an digitalen Grundaufzeichnungen in Verbindung mit der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) wurden im Jahr 2020 neue Anforderungen für Kassensysteme eingeführt, um Steuerbetrug zu verhindern. Elektronische Kassensysteme müssen seitdem mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sein. Zudem besteht für derartige Systeme eine Meldepflicht an die zuständige Finanzbehörde. Aufgrund der fehlenden elektronischen Übermittlungsmöglichkeit war diese Pflicht bis zum 31. Dezember 2024 ausgesetzt (BMF-Schreiben vom 6. November 2019, IV A 4 – S 0319/19/10002 :001).

Beginn und Fristen der Mitteilungspflicht
Seit dem 1. Januar 2025 ist die elektronische Meldung nun möglich.

  • Für Kassensysteme, die vor dem 1. Juli 2025 angeschafft wurden, muss die Meldung bis zum 31. Juli 2025 erfolgen.
  • Für Systeme, die nach dem 1. Juli 2025 angeschafft werden, gilt eine Meldefrist von einem Monat.
  • Auch die Außerbetriebnahme eines Kassensystems muss gemeldet werden, sofern eine Meldung über die Anschaffung vorgenommen wurde. Sofern Kassensysteme bereits vor dem 1. Juli 2025 endgültig außer Betrieb genommen wurden, entfällt hingegen die Meldeverpflichtung.
  • Insbesondere müssen bei jeder Meldung alle elektronischen Kassensysteme einer Betriebsstätte des Steuerpflichtigen in einer einheitlichen Meldung mitgeteilt werden. Kassensysteme, die geleast oder gemietet sind, unterliegen ebenfalls der Meldepflicht.

Wie erfolgt die Meldung?
Die elektronische Meldung kann erfolgen

  • über das ELSTER-Formular „Mitteilungsverfahren nach § 146 Absatz 4 AO“,
  • den Upload einer XML-Datei über „Mein ELSTER“ oder
  • die ERiC-Schnittstelle.

Meldepflichtige Angaben nach § 146a Absatz 4 AO
Im Rahmen der Meldung müssen dem zuständigen Finanzamt zu jeder Kasse vollständig mitgeteilt werden:

  • der Name des Steuerpflichtigen,
  • Steuernummer des Steuerpflichtigen,
  • Art der zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung,
  • Art des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems,
  • Anzahl der verwendeten elektronischen Aufzeichnungssysteme,
  • Seriennummer des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems,
  • Datum der Anschaffung des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems sowie
  • bei erfolgter Außerbetriebnahme des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystem: das Datum.

Die gesetzlichen Regelungen betreffen nur elektronische Aufzeichnungssysteme, die zumindest teilweise Barzahlungen akzeptieren. Parkscheinautomaten, Fahrscheindrucker, Ladepunkte für Elektro- oder Hybridfahrzeuge oder ähnliche Geräte sind somit von den Anforderungen des § 146a AO ausgenommen.

Bei der Einhaltung der Mitteilungsverpflichtung nach § 146a Absatz 4 AO sowie bei der Vornahme der elektronischen Meldung unterstützen Sie die Kollegeninnen und Kollegen des Bereichs Steuern des Genoverband e.V. sehr gerne. Zögern Sie daher nicht, die notwendige Beratung in Anspruch zu nehmen.

Andrea Dekinger

Bereich Steuern
Abteilung Grundsatzfragen Steuern

  • 0211 16091-4771

Die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach VSME ist für Unternehmen zunehmend unerlässlich, da sie den Zugang zu Finanzierungsquellen sichert und die Attraktivität für Investoren erhöht. Zudem ermöglicht sie es, Kundenanforderungen effizient zu erfüllen und sich vor willkürlichen Anforderungen zu schützen. Die VSME-Standards steigern zudem die Wettbewerbsfähigkeit, indem sie eine strukturierte und glaubwürdige Nachhaltigkeitsberichterstattung ermöglichen.

Definition:
Die „Voluntary Sustainability Reporting Standards for SMEs“ (VSME) sind freiwillige Berichtsstandards, die speziell für nicht börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) entwickelt wurden. Sie zielen darauf ab, eine einfache und standardisierte Möglichkeit zu bieten, Nachhaltigkeitsleistungen zu erfassen und zu kommunizieren.

Vorteile der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach VSME
Banken, Versicherungen und Investoren bevorzugen zunehmend Unternehmen, die transparent und umfassend über Nachhaltigkeit berichten. Das kann zu besseren Kreditkonditionen und einer höheren Attraktivität für Investoren führen.

Gleichzeitig ermöglicht die Berichterstattung die Erfüllung von Kundenanforderungen, da große Unternehmen, die zur ESG-Berichterstattung verpflichtet sind, häufig entsprechende Daten von ihren Zulieferern verlangen. Die VSME-Standards bieten diesen KMU eine effiziente Möglichkeit, diese Daten strukturiert und einheitlich aufzubereiten.

Darüber hinaus können sich KMU durch eine strukturierte und glaubwürdige Berichterstattung als verlässliche und nachhaltige Partner positionieren, was ihre Chancen auf neue Geschäftsbeziehungen und Aufträge erhöht. Die Einstiegskosten für die Umsetzung der VSME-Standards sind im Vergleich zur CSRD gering, sodass Unternehmen ohne großen finanziellen Aufwand von den Vorteilen einer professionellen Nachhaltigkeitsberichterstattung profitieren können.

Michael Christian Wörner Profil bild

Michael Christian Wörner

Teamleiter
Beratung und Betreuung Genossenschaften

  • 069 6978-3024

Heiko Jandel

Beratung und Betreuung Genossenschaften
Nachhaltigkeitsberatung

  • 01722190459

Die EU-Kommission unterstützt die Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) durch eine Vereinfachung der Regelungen und eine Reduzierung des bürokratischen Aufwands. Die Verordnung tritt Ende dieses Jahres für Mitgliedstaaten, Marktakteure und Händler in Kraft. Im Zuge dessen hat die Kommission neue Leitlinien veröffentlicht.

Diese überarbeiteten Leitfäden sowie eine aktualisierte Sammlung häufig gestellter Fragen sollen Unternehmen, Behörden in den EU-Staaten und Partnerländern praxisnahe Hilfestellung bieten. Ziel ist es, einfacher aufzuzeigen, wie der Nachweis über entwaldungsfreie Produkte erbracht werden kann.

Die neuen Leitlinien bringen eine Reihe konkreter Erleichterungen mit sich:

  • Große Unternehmen können bestehende Sorgfaltserklärungen wiederverwenden, wenn Waren, die bereits auf dem EU-Markt waren, erneut eingeführt werden. Dies bedeutet, dass weniger Informationen im IT-System übermittelt werden müssen.
  • Ein Bevollmächtigter kann nun im Namen von Mitgliedern von Unternehmensgruppen eine Sorgfaltserklärung vorlegen.
  • Die Unternehmen können jährlich eine Sorgfaltspflichterklärung vorlegen, anstatt für jede Lieferung oder Charge, die auf den EU-Markt gebracht wird.

Weitere Informationen zu den geplanten Vereinfachungen finden Sie auf der Webseite der Europäischen Kommission.

Von der EUDR betroffen sind Unternehmen entlang der gesamten Lieferkette. Unternehmen, die Produkte wie zum Beispiel Holz, Soja, Palmöl oder Rindfleisch in die EU importieren, müssen nachweisen, dass ihre Lieferketten frei von Waldschädigung sind. Auch Händler innerhalb der EU sind verpflichtet, die Herkunft ihrer Rohstoffe zu überprüfen und die Anforderungen der Verordnung einzuhalten.

Die EUDR konzentriert sich insbesondere auf Rohstoffe, die eng mit Entwaldung in Verbindung stehen. Dazu gehören: Soja, Rinder, Palmöl, Holz, Kakao, Kaffee und Kautschuk.

Um zu überprüfen, ob Sie relevante Rohstoffe / Erzeugnisse importieren oder handeln, finden Sie im EU-Amtsblatt eine Übersicht: Link

Unternehmen, die diese Erzeugnisse importieren oder handeln, müssen umfassende Sorgfaltspflichten erfüllen. Dazu gehört die Offenlegung von Informationen über Lieferanten, Lieferketten und Produkte, einschließlich der Geolokalisierung von Rohstoffquellen. Die Unternehmen müssen ihre Lieferketten analysieren, um Risiken wie Entwaldung, Menschenrechtsverletzungen oder Korruption zu identifizieren. Es müssen präventive Maßnahmen zur Risikominimierung ergriffen werden, zum Beispiel durch die Zusammenarbeit mit zertifizierten Lieferanten. Zudem müssen Unternehmen eine Sorgfaltserklärung abgeben, die bestätigt, dass die Anforderungen der EUDR eingehalten werden.

Michael Christian Wörner Profil bild

Michael Christian Wörner

Teamleiter
Beratung und Betreuung Genossenschaften

  • 069 6978-3024

Heiko Jandel

Beratung und Betreuung Genossenschaften
Nachhaltigkeitsberatung

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Sie wollen mit engagierten Menschen in Hessen eine Genossenschaft gründen, die sich für das Gemeinwohl einsetzt und für mehr sozialen Zusammenhalt auf dem Lande sorgt? Sie wollen alte Begegnungsstätten neu aufleben lassen oder neue Treffpunkte schaffen? Die Hessische Staatskanzlei stellt dafür im Rahmen ihrer Förderrichtlinie „STARKES DORF+“ Fördergelder in jährlicher Gesamthöhe von 600.000 Euro zur Verfügung.

Die Gründung von Bürgergenossenschaften ist in diesem Jahr neu in die Förderrichtlinie aufgenommen worden. Bürgergenossenschaften sind hiernach gemeinwohlorientierte Zusammenschlüsse von engagierten Menschen, die mit ihren Projekten von Bürgern für Bürger nachhaltig zum Miteinander und zur Lebensqualität vor Ort beitragen, indem sie zum Beispiel soziale und kulturelle Treffpunkte, Gaststätten, Dorfläden oder Bürgerbusse gemeinsam betreiben.

Mit der Zuwendung fördert die Hessische Staatskanzlei die notwendigen Ausgaben, die im Rahmen des Gründungsvorgangs einer Genossenschaft entstehen: unter anderem für die Aufstellung eines Businessplans und der Satzung, für die Gründungsversammlung, die Erstellung des Gründungsgutachtens oder die Eintragung in das Genossenschaftsregister.

Darüber hinaus unterstützt die Richtlinie in zwei weiteren Förderansätzen die Umsetzung von Kleinprojekten sowie die Projektbegleitung und Projektberatung, um lebendige Orte des Miteinanders zu erhalten oder neu zu schaffen. Je Antrag und Förderansatz können jährlich 1.000 Euro bis 7.500 Euro beantragt werden. Die Fördermittel können über die Webseite www.starkesdorf.de beantragt werden. Hier finden sich auch weitere Informationen, die Förderrichtlinie sowie Ansprechpersonen. Einreichungsfrist ist der 31. Oktober 2025.

Peter Götz, Vorstandsmitglied des Genoverbandes, betont, Genossenschaften hätten seit ihrer Entstehung Mitte des 18. Jahrhunderts viel für die Regionen geleistet: „Seit vielen Generationen nehmen Menschen in ihren Genossenschaften ihr Leben selbst in die Hand und bauen Projekte der Infrastruktur und Nahversorgung auf. Dadurch stärken sie den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Lebensqualität vor Ort.“

„Wir begrüßen diese Gründungsinitiative für mehr Bürgergenossenschaften – passend zum Internationalen Jahr der Genossenschaften – sehr“, sagt Daniela Watzke, Gründungsberaterin des Genoverbandes, die beim Förderprogramm STARKES DORF+ in engem Austausch mit der Hessischen Staatskanzlei steht. Die Fördermaßnahme für Engagierte in den ländlichen Räumen Hessens ist laut Watzke herausragend für das Bundesland und Deutschland und zeigt die gesellschaftliche Bedeutung von Genossenschaften.

Die Genossenschaftsidee gehört seit 2016 mit ihrer demokratischen Struktur und ihren Prinzipien der Selbsthilfe, Selbstverantwortung und Selbstverwaltung zum immateriellen Kulturerbe der Menschheit der UNESCO. Auch in der Hessischen Verfassung ist in Paragraf 44 die Förderung des Genossenschaftswesens verankert.

In Hessen sind 284 Genossenschaften Mitglied im Genoverband e.V., unter anderem in den Bereichen Kreditwirtschaft, Landwirtschaft, Gewerbe und Energie. Darunter sind viele Bürgergenossenschaften, die beispielsweise Dorfgaststätten und -kneipen, Begegnungshäuser, Kulturzentren und Dorfläden wieder oder neu aufbauen. Weitere Informationen unter Erfolgreiche Gründungsideen | Genoverband e.V.

Buchhaltung ist langweilig und trocken? Nicht für die Jugendlichen der Schülergenossenschaften der Volksbank Oberberg. Sie trainierten und lernten Buchhaltung jetzt in der Bank spielerisch und interaktiv: mit Rätseln und echten Fallbeispielen.
Zurück im Spiel: Mystery Game begeistert erneut bei der Volksbank Oberberg

Stephanie Düker Profil bild

Stephanie Düker

Beratung und Betreuung Genossenschaften
insb. Dorfläden, Gaststätten, Schülergenossenschaften

  • 0211 16091-4680

Harald Hentrich stammt aus einer bekannten Berliner Verlegerfamilie. Die Liebe zu Büchern wurde ihm in die Wiege gelegt. So gründete er vor 45 Jahren das mittlerweile größte Antiquariat Berlins und eines der größten bundesweit mit fast einer Million Bücher und Schriften in vielen Sprachen der Welt. Dieses machte sich vor allem durch seine Expertise in Judaistik europaweit einen guten Namen. Seit dem ersten Januar 2025 gehört das Antiquariat zur neu gegründeten Buchgenossenschaft Hennwack.

Die Gründung der Buchgenossenschaft Hennwack
Hentrich wollte seine Schätze aus Altersgründen in gute und nachhaltige Hände geben und dachte dabei sofort an eine Genossenschaft. Er fand in seinem Umfeld zwölf junge Menschen meist unter 30 Jahren, Studenten und Berufseinsteiger, die sein Herzens-Projekt als Genossenschaft weiterführen wollen.

Alle Genossenschaftsgründer verbindet die Liebe zu Literatur. Mathilde Wilkens ist eines der Gründungsmitglieder und eins von fünf Vorstandsmitgliedern der Genossenschaft, darüber hinaus ist sie hauptberuflich Politikberaterin im Klimabereich: „Wir finden die Idee einer Buchgenossenschaft cool und halten das wirtschaftliche Risiko für uns überschaubar.“, sagt sie. So erwarb die im Mai 2024 gegründete Genossenschaft das gesamte Buchsortiment des Antiquariats und will es künftig auch um Neuerscheinungen erweitern.

Neue Räumlichkeiten und Weiterentwicklungspläne
Das Team machte sich gleich auf die Suche nach einem neuen Standort, da der derzeitige nicht mehr zur Verfügung stand. Fündig wurde die Genossenschaft nur eine S-Bahn-Station weiter – in einer ehemaligen Fahrradwerkstatt in der Feuerbachstraße 26. „Wir wollten unbedingt in Steglitz bleiben, denn hier wohnt unsere Stammkundschaft, die ein großes Interesse an Bücher auszeichnet“, sagt Wilkens. „Allerdings mussten wir die bisherige Verkaufsfläche von rund 1.000 Quadratmetern drastisch reduzieren. Das hat leider auch Konsequenzen für unseren Buchbestand.“ Seit Januar läuft deshalb der Abverkauf von vielen Büchern, damit der Umzug mit leichterem Gepäck in die Feuerbachstraße sowie in weitere Lagerräume in Brandenburg gut gelingen kann.

Im Frühling soll der neue Standort in der Feuerbachstraße eröffnet werden. Dieser soll aber nicht nur Verkaufsladen für neue und gebrauchte Bücher werden. „Darüber hinaus soll er die Literatur und das Lesen feiern und erlebbar machen, aber auch gründlich mit dem verstaubten Image von Antiquariaten aufräumen“, so die Vorständin. Deshalb plant die Genossenschaft für ihre Kombination aus Antiquariat und moderner Buchhandlung auch ein Lese-Café mit Kulturveranstaltungen und will damit neue Kunden anziehen.

Für jeden Buchliebhaber etwas dabei
Dass die Menschen laut Umfragen immer weniger lesen, Erwachsene im Schnitt 27 Minuten und 19- bis 29-Jährige sogar nur elf Minuten täglich (Statisches Bundesamt 2022), schreckt die Genossenschaftsgründer nicht ab. „Wir erleben das überhaupt nicht so“, sagt Wilkens. „Bei uns gehen junge wie ältere Menschen ein und aus, die Bücher kaufen und mit ihnen gerne Zeit verbringen wollen. Unsere Umsätze als Genossenschaft sind stabil.“ Zum wirtschaftlichen Erfolg trage auch der Online-Bestellbereich bei, der inzwischen 50 Prozent der Einnahmen ausmacht. Wilkens: „Über die Buchplattformen im Internet wie booklooker oder abebooks sind wir sogar bis nach Taiwan bekannt.“

So findet sich bei der Buchgenossenschaft Hennwack künftig alles, was das Herz begehrt. Das Sortiment reicht dann von antiquarischen Büchern, gebrauchten Büchern und druckfrischen Neuerscheinungen über die ganze Literaturpalette hinweg bis zu der ungewöhnlichsten Nischen-Literatur: Da stehen zurzeit am alten Standort in den meterhohen Holzregalen fein säuberlich kategorisiert, Bücher und Schriften der Judaistik und Orientalistik, Philosophie und Belletristik neben Reiseführern aus aller Welt. Ein paar Gänge weiter, im abgeschlossenen Lager für den Onlineversand, warten neben Spezialliteratur zum Fliegen, zur Botanik oder Geschichte sogar einige von den Autoren handschriftlich signierte Erstausgaben: Und das natürlich in vielen Sprachen der Welt – von arabisch über griechisch bis zu hebräisch.

Und welches ist das älteste Buch im Bestand? Wilkens muss kurz nachdenken. „Das ist im Moment ‘Titi Livii Patavini Latinae Historiae Principis, Decas Quarta’ von 1554, ein schönes in Leder gebundenes Buch eines römischen Historikers. Daneben gibt es aber auch hochwertige Nachlässe über Medizinhistorie oder Militärgeschichte, die teilweise noch von uns gesichtet werden müssen.“

Und welches ist oder war das bisher kostbarste Buch? „Aktuell ist es ein von Richard Wagner handsigniertes Festspiel für 4.500 Euro“, sagt die Vorständin. Und was war die ‘nerdigste’ Anfrage? „Da suchte tatsächlich jemand alte Flyer von Berliner Gemeinderatsitzungen aus den 20er Jahren – und wir hatten sie!“, erinnert sich die Vorständin. Um Nachschub muss sich die Buchgenossenschaft keine Sorgen machen. Wilkens: „Jeden Tag erreichen uns Anfragen von Menschen, die ihre Bücher verkaufen oder umsonst abgeben wollen.“

Weitere Informationen: Antiquariat Hennwack - Berlins größtes Antiquariat

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Annchristin Hillert

Betreuung Genossenschaften Berlin/Schwerin
Geschäftsstelle Berlin

  • 030 26472-7052

Neues Konzept: Geprüfter Handelsfachwirt (IHK), 22 Tage in Präsenz mit Selbstlerneinheiten

Beschreibung: Melden Sie sich jetzt an zu unseren neuen Weiterbildungsformaten zum geprüften Handelsfachwirt (IHK). Zielgruppe der Weiterbildung sind ausgebildete Groß- und Außenhändler. Bei der Weiterbildung stehen die Bedürfnisse des Agrarhandels und der gewerblichen Genossenschaften im Fokus. Sparen Sie Zeit und Geld durch verkürzte Präsenztage.

Termine 2025:
Geprüfter Handelsfachwirt (IHK) - Karlsruhe I GenoAkademie (Winterkurs Karlsruhe, Start September 2025)
Geprüfter Handelsfachwirt (IHK) - Baunatal I GenoAkademie (Winterkurs Baunatal, Start September 2025)

Seminar: Neu im Vorstand oder Aufsichtsrat in Genossenschaften - Modul 1 Aufgaben, Rechte, Pflichten und Haftung

Beschreibung: Die Herausforderungen an eine ehrenamtliche Tätigkeit in Vorstand und Aufsichtsrat einer Genossenschaft sind beachtlich gestiegen. Umso wichtiger ist es daher, dass sich künftige oder derzeitige Vorstände beziehungsweise Aufsichtsräte genau mit ihrem Aufgabenspektrum vertraut machen und auch ihre Rechte und Pflichten kennen.
Online-Seminar: Neu im Vorstand oder Aufsichtsrat in Genossenschaften - Modul 1 Aufgaben, Rechte, Pflichten und Haftung I GenoAkademie

Termin (9:00-15:00 Uhr): 07.10.2025

Online-Seminar: Grundlagen von Power BI

Beschreibung: Dieses zweiteilige Online-Seminar dient der Einführung in die Welt von Microsoft Power BI. Anhand von praxisnahen Inhalten führen unsere Experten Sie Schritt für Schritt durch die Grundlagen von Power BI. Erfahren Sie, was Power BI ist und wie es Ihnen helfen kann, Ihre Daten effizient zu analysieren und zu visualisieren. Lernen Sie, wie Sie ansprechende und interaktive Berichte und Dashboards erstellen. Sie entdecken, wie Sie Daten aus verschiedenen Quellen importieren und transformieren können und erhalten dabei wertvolle Tipps und Best Practices von unseren Experten.
Online-Seminar: Grundlagen von Power BI I GenoAkademie

Termine (09:00-10.30 und 11:00-12:30 Uhr): 10.09.2025 und 01.12.2025

Genossenschaftsrecht - Mitgliederverwaltung in Genossenschaften

Beschreibung: Informieren Sie sich umfassend über die gesetzlichen Grundlagen der Mitgliederbeziehung zur Genossenschaft. Dieses Wissen wenden Sie im Seminar anhand praxisnaher Fälle direkt an, sodass Sie Ihre Pflichten und Aufgaben in der Mitgliederverwaltung sachgerecht und ordnungsgemäß ausführen können.
Dieses Seminar hat seinen Fokus auf der Mitgliederverwaltung in Waren-, Handels- und Dienstleistungsgenossenschaften. Es wird digital durchgeführt.
Genossenschaftsrecht - Mitgliederverwaltung in Genossenschaften I GenoAkademie

Termin (09:00-16:30 Uhr): 17.09.2025

Jahresabschlussseminar für Waren- und Dienstleistungsgenossenschaften

Beschreibung: Tagung für Geschäftsleitende und leitende Mitarbeitende.

  • Sie aktualisieren und vertiefen Ihr Wissen in den Bereichen Rechnungswesen und Steuerrecht, ferner erhalten Sie ein Update zu aktuellen rechtlichen und wirtschaftlichen Themen und Entwicklungen.
  • Aktuelle und relevante Inhalte zur HGB-Jahresabschlusserstellung sowie zu steuerrechtlichen Themen stehen im Mittelpunkt dieser Fachtagung.
  • Durch eine Mischung aus Vortrag und Diskussion profitieren Sie von den praktischen Erfahrungen der Referierenden und Teilnehmenden.

Jahresabschlussseminar für Waren- und Dienstleistungsgenossenschaften I GenoAkademie

Termin (09:00-17:00 Uhr): 18.11.2025

11./12.09.2025: Sitzung des Fachrates der Fachvereinigung der gewerblichen Waren- und Dienstleistungsgenossenschaften, Ort wird noch bekanntgegeben

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