Newsletter Ländliche Genossenschaften Ausgabe 02/24

Liebe Mitglieder,

liebe Leserinnen und Leser,

heute erhalten Sie die neueste Ausgabe unseres Newsletters „Ländliche Waren- und Dienstleistungsgenossenschaften“. Isabel Sophie Knittelfelder gewährt einen Einblick in das XDC-Modell, Iacob-Lucian Mărginean stellt neben einer neuen Bundesförderung auch sich in der Rubrik „Kennen Sie schon“ vor und in unseren Reihen geht es um die Frage, wie man Mediator wird beziehungsweise was genau „Arbeitszeit“ ist und was nicht.

Wir wünschen viel Spaß beim Lesen!

Ihr Team Landwirtschaftliche Waren- und Dienstleistungsgenossenschaften

In einer Zeit, in der die Dringlichkeit des Klimawandels immer deutlicher wird, stehen mehr und mehr Unternehmen vor den Herausforderungen, den wachsenden Marktansprüchen und den gestiegenen Anforderungen der Regulatorik (Corporate Sustainability Reporting Directive – kurz CSRD) zu entsprechen. Auf der „Pariser Klimakonferenz“ (COP 21) im Jahr 2015 einigte sich die Staatengemeinschaft erstmals verbindlich darauf, die Erderwärmung auf deutlich unter 2 °C zu begrenzen. Zudem hat der EU Green Deal das ehrgeizige Ziel, Europa bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent zu machen - ein Ziel, das eine gründliche Planung und Umsetzung erfordert.

Daraus entsteht die Suche nach Lösungsansätzen, um Emissionen zu managen und ihre Klimawirkung zu minimieren.

Eine mögliche Lösung könnten die Softwarelösungen des 2016 gegründeten Startups right. based on science sein, die mit dem X-Degree Compatibility (XDC) Modell arbeiten. Dieses Modell unterstützt Unternehmen dabei, Emissionen zu messen, zu kontrollieren und zu reduzieren. Die verwendete Kennzahl dabei ist die °C Zahl, da diese einfach verständlich, greifbar und transparent ist. So können sich komplexe Klimaauswirkungen von Unternehmen, Gebäuden und Finanzportfolios (Aktien, Private Equity oder Anleihen) auf eine Gradzahl reduzieren lassen und Sie erfahren, ob die Welt, wenn sie die Klimaperformance der eigenen eG hätte, das 1,5°C Ziel des Pariser Klimaabkommens erreichen würde – oder nicht.

Dafür wird ein Emissionsbudget für jedes Unternehmen in jedem Sektor definiert, welches je nach Strategie verwendet werden kann. Zudem entspricht es den Anforderungen des EU Green Deals, da es die Logik der Entkoppelung von Wirtschaftswachstum und Emissionen verfolgt.

Die AWADO Agrar- und Energieberatung hat sich für diese außergewöhnliche Partnerschaft entschieden, um den Mitgliedern des Genossenschaftsverbandes und ihren Drittmarktkunden zu ermöglichen, ihre Klimawirkung zu berechnen, analysieren und vor allem zukunftsgerichtet zu steuern. Vor allem geht es dabei aber auch darum, auf wissenschaftsbasierte Art und Weise den Anforderungen der CSRD gerecht zu werden.

Haben Sie Fragen zu der Thematik oder möchten das Modell gemeinsam mit der AWADO austesten? Melden Sie sich gerne bei Isabel Sophie Knittelfelder!

Isabel Sophie Knittelfelder

Beratung und Betreuung Genossenschaften III

  • 069 6978 3291

Am Sonntag, den 09.06.2024 steht die Europawahl an. Insbesondere in der Landwirtschaft wird deutlich, welche Relevanz die Europapolitik auf das tägliche Handeln hat, siehe etwa bei der GAP. Daher sollten Sie die Gelegenheit nutzen, Ihre Stimme abzugeben.

Dem ein oder anderen mag sich noch immer die Frage aufdrängen, welche Partei am Sonntag das eigene Kreuzchen bekommen soll. Insbesondere wenn die eigenen Europaabgeordneten nicht bekannt sind und keine Zeit zur Verfügung steht, um die Wahlprogramme aller infrage kommenden Parteien mit der folgenden Frage im Hinterkopf durchzulesen: Was tun die einzelnen Parteien für Sie als Genossenschaften?

Wir als Genoverband e.V. haben zu den verschiedenen Parteien Kontakt aufgenommen und genossenschaftsspezifische Fragen gestellt.

Die Antworten finden Sie hier.

Der Druck, sich zu bestimmten Verhaltenskodizes zu bekennen oder Zertifizierungen nachzuweisen, wächst. Diese Anfragen erreichen häufig die Führungsebenen und Einkaufsabteilungen und bleiben oft wochenlang unbeantwortet in den Postfächern liegen – ein Zeichen dafür, dass die erforderlichen Informationen nicht immer sofort verfügbar sind. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie auf solche Anfragen reagieren und damit auch die Anzahl unbeantworteter E-Mails in Ihrem Posteingang reduzieren können.

Die Europäische Union hat mit der NIS2-Richtlinie (zweite EU-Richtlinie zur Netzwerk- und Informationssicherheit), die ab Oktober 2024 durch die Mitgliedsstaaten mit nationalen Gesetzgebungen verbindlich umgesetzt werden soll, die regulatorischen Anforderungen an die Cybersicherheit deutlich verschärft. Hier gehts zum Text.

„Die Betriebe werden damit vor eine nahezu unlösbare Aufgabe gestellt – zumal der Tag des Inkrafttretens nicht planbar sein wird. Hoher bürokratischer Aufwand und Rechtsunsicherheit wären vorprogrammiert“, sagt Birgit Buth, Geschäftsführerin des Deutschen Raiffeisenverbands (DRV). Hier gehts zum Text.

Im zurückliegenden Geschäftsjahr 2023 herrschten einmal mehr besondere gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen und Herausforderungen für die 20 (VJ: 24) im Viehhandel aktiven genossenschaftlichen Unternehmen.

Die Zahl gehandelter Tiere lag mit 7,9 Mio. um 4 % unter; der wertmäßige Umsatz mit insgesamt 1,7 Mrd. EUR um 18 % über dem Vorjahresniveau. Gestiegene Tierzahlen im Großviehhandel und ein ganzjährig zeitweise deutlich über dem Vorjahr liegendes Preisniveau im Schweine- und Ferkelgeschäft waren wesentliche Gründe der Erlössteigerung.

Der durchschnittliche, wertmäßige Umsatz entwickelte sich in den einzelnen Regionen unterschiedlich; insgesamt lag er mit 83 Mio. EUR über dem Vorjahresniveau.

Alle Details lesen Sie in der angehängten Datei.

Thomas Lindt Profil bild

Thomas Lindt

Betreuung und Beratung landwirtschaftliche Waren- und Dienstleistungsgenossenschaften

  • 0511 9574-5280

Im Zuge der letzten Novellierungen des BAFA-Förderprogramms sind die Hürden für die Inanspruchnahme einer Bundesförderung für die Erstellung einer Klimabilanz (auch Treibhausgasbilanz oder CO2-Bilanz genannt), insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen, stark gesunken. Das Programm unter der Bezeichnung „Modul 5 - Transformationsplan“ ist Teil des BAFA-Investitionsprogramms: "Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft (EEW)". Die Bezeichnung „Transformationsplan“ umfasst dabei die wesentlichen Bestandteile der geförderten Inhalte: u.a. die Ermittlung des IST-Zustands (die Klimabilanz und deren Ergebnisse), die Formulierung eines Treibhausgas-Neutralitätsziels bis spätestens 2045 sowie die Festlegung des SOLL-Zustands (konkretes Reduktionsziel, wobei dessen Einhaltung nicht bindend ist). Anders als bei den Modulen 1 – 4 und 6 erfolgt die Antragstellung für Transformationspläne über den Projektträger des Förderwettbewerbs VDI/VDE Innovation + Technik GmbH.

Nähere Informationen finden Sie hier.

Die Förderquote beträgt 40 % der beihilfefähigen Kosten für große Unternehmen bzw. 50 % für mittlere und 60 % für kleine Unternehmen. Die maximale Fördersumme beträgt grundsätzlich 60.000 EUR.

Die Berechnung einer Klimabilanz ist der erste Schritt auf dem Weg zu einem ganzheitlichen Klimamanagement und der damit verbundenen nachhaltigen Transformation des eigenen Unternehmens. Wichtig dabei ist, dass die Bilanz nach einheitlichen, international anerkannten Methodenstandards, wie dem „Greenhouse Gas Protocol“, erstellt werden sollte. Die unternehmenseigene Klimabilanz fördert die Aussagefähigkeit im Hinblick auf die zunehmenden externen Anforderungen und/oder auf diverse umweltbezogene Anfragen (bspw. aus der Lieferkette). Darüber hinaus geht deren erstmaligen Erstellung für gewöhnlich mit Verbesserungen im Datenerhebungsprozess und einer Verbesserung der Datenqualität einher, was wiederum die Erstellung der Folgebilanzen deutlich erleichtert.

Gerne beraten wir Sie zu den Anforderungen rund um das Förderprogramm und unterstützen Sie bei der Erstellung eines Transformationsplans sowie bei der Antragstellung.

Iacob-Lucian Mărginean

Beratung und Betreuung Genossenschaften

  • 030 26472 7082

Immer mehr zu tun aber zu wenige Fachkräfte?

Auch bei unseren Mitgliedern im Agrar- und gewerblichen Sektor stellt sich immer mehr die Frage, wie gute Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu halten oder zu gewinnen sind. Wie bleibe ich als Arbeitgeber attraktiv?

Nutzung des Rabattfreibetrags als in der Praxis bewährtes Mittel

Vorteile, die aus eigenen Bordmitteln angeboten werden können, wie z. B. Einkaufsrabatte und Tankvorteile im Rahmen des so genannten Rabattfreibetrags, sind bereits eine bewährte Möglichkeit und von allen Seiten geschätzter Standard in der Praxis.

Möglichkeiten der Nettoentgeltoptimierung

Für andere steuerlich begünstigte Zuwendungen – heute auch gern „Benefits“ genannt, wie z. B. Gutscheine, Guthabenkarten, Fahrradüberlassung, Essenzuschüsse, Technik- oder PKW-Leasing, Erholungsbeihilfen etc. – stehen zahlreiche externe Anbieter zur Zusammenarbeit und Umsetzung bereit. Gerade zum Frühling ist das betriebliches Gesundheitsmanagement oder Fitness-/Wellness-Angebote genauso ein Thema wie die Überlassung von Fahrrädern oder E-Bikes.

Glaubt man so manchem Anbieter, sollen die Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer unendlich und die Umsetzung zudem ohne jedes Risiko und völlig unkompliziert möglich sein.

„Darf es etwas mehr sein?“ – auch hierfür bietet der Genoverband e.V. eine Lösung. Wir arbeiten seit Jahren erfolgreich mit der Firma ValueNet als einem so genannten Nettoentgeltoptimierer zusammen. Ob eine Zusammenarbeit mit ValueNet für Ihre konkreten Pläne steuerlich und organisatorisch sinnvoll ist, schauen wir uns gern gemeinsam mit Ihnen an. Denn dies hängt insbesondere von der thematischen Auswahl der Zuwendungen und auch von deren Anzahl ab. Aber auch die Frage, inwieweit Sie die Verwaltung der Benefits lieber selbst durchführen oder diese Aufgabe abgeben möchten, spielt eine große Rolle.

Wir alle wissen, dass solche Versprechen mit Vorsicht genossen werden sollten. Denn bekanntlich steckt der sprichwörtliche Teufel immer im Detail. Gehen Sie lieber bereits im Vorfeld auf Nummer Sicher und wenden gemeinsam mit den Beraterinnen und Beratern des Bereichs Steuern des Genoverbandes e.V. böse Überraschungen z. B. im Rahmen von Lohnsteueraußenprüfungen oder Betriebsprüfungen der Dt. RV Bund ab.

Oftmals kann bereits über die Einholung einer sogenannten Anrufungsauskunft gem. § 42e EStG beim zuständigen Betriebsstättenfinanzamt größtmögliche steuerliche Rechtssicherheit geschaffen werden. Hieran ist auch die spätere Lohnsteueraußenprüfung rechtlich gebunden.

Steigende Anforderungen an eine rechtssichere Umsetzung der Vergütungen und Benefits in der Gehaltsabrechnung

Die Gewinnung und Bindung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern über neue Vergütungs- und Zuwendungsformen macht die steuer- und sozialversicherungsrechtlich zutreffende Gehaltsabrechnung noch komplexer. Kleinteiligkeit und Bürokratie sind dabei nicht neu – die gefühlt täglichen Änderungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung oder Verwaltungsauffassung tragen ihr Übriges dazu bei.

Kommt dann auch noch die Zusammenführung oder Neugestaltung von geldwerten Vorteilen nach einem Firmenzusammenschluss dazu, wird es noch anspruchsvoller.

Wieso nicht die Branchenkenntnis und steuer- und sozialversicherungsrechtliche Expertise des Bereichs Steuern des Genoverbandes e.V. in Anspruch nehmen, um sich sicher fühlen zu können?

Seit Jahren bietet der Genoverband e.V. Ihnen mit seinem Lohnsteuerreferat des Bereichs Steuern umfassende steuerliche Beratung zu Ihren Fragen im Einzelfall an.

Über die Beratung zu Einzelfragen der Praxis bieten wir Ihnen jetzt auch unseren so genannten „Lohnsteuer-Beratungstag“ an. Erfahrene und im Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht versierte Beraterinnen oder Berater unseres Lohnsteuerreferats erarbeiten gemeinsam mit Ihnen, ob und inwieweit in Ihrem Hause bezüglich Ihrer Vergütungsbestandteile Handlungsbedarf besteht. Natürlich kann der „Lohnsteuer-Beratungstag“ auch nur einige Stunden umfassen oder auf Wunsch auch per Videokonferenz stattfinden.

Unserer Kolleginnen und Kollegen des Bereichs Steuern des Genoverbandes e.V. werden Sie aber auch gern zu anderen Herausforderungen im Lohnsteuer- und Sozialversicherungsbereich begleiten.

Nehmen Sie hierzu gern Kontakt zu unserem Lohnsteuerreferat auf, am besten geht dies über eine Nachricht in unser vertrauliches Postfach . Wir werden dann kurzfristig mit Ihnen Kontakt aufnehmen, um die weitere Vorgehensweise gemeinsam mit Ihnen festzulegen.

Ihr Ansprechpartner:

Thomas Rasche
Steuerberater

Genoverband e.V.
Bereich Steuern, Abteilung Spezialfragen
Verwaltungssitz Düsseldorf
Ludwig-Erhard-Allee 20, 40227 Düsseldorf
Telefon: +49 211 16091 4647, Mobil: +49 175 854 9413
Mail:

Im ersten Teil der Personalserie ging es um aktive Personalsuche, im zweiten Teil ging es um „Employer Branding“ und nunmehr um die vielfachen Aspekte der Arbeitszeit.

Arbeitszeit ist ein Thema was sowohl die Arbeitgeber- als auch die Arbeitnehmerseite gleichermaßen, wenn auch unter verschiedenen Blickwinkeln, betrifft: Die einschlägigen Vorschriften finden sich im Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Das Arbeitszeitgesetz ist unsere Grundlage. Der Gesetzeszweck ist in § 1 geregelt. Das ArbZG dient in erster Linie der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer in Deutschland. Es schützt Beschäftigte vor überlangen Arbeitszeiten. Innerhalb der schützenden Vorgaben kann flexibel mit den Arbeitszeiten umgegangen werden. Dazu regelt es nicht nur die maximale Länge der Arbeitszeit, sondern auch Pausen, Ruhezeiten, Nachtarbeit, Sonntagsarbeit und den Umgang mit Überstunden. Es regelt keine Vergütungsansprüche, sondern dient dem Gesundheitsschutz.

I. Geltungsbereiche des Gesetzes

Das Arbeitszeitgesetz gilt für alle lohnabhängigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und Auszubildende (§ 2 Abs. 2) in Betrieben und Dienststellen. Für Beschäftigte und Auszubildende unter 18 Jahren gilt anstelle des deutschen Arbeitszeitgesetzes das Jugendarbeitsschutzgesetz mit seinen noch stärker schützenden Regelungen.

II. Höchstgrenze der Arbeitszeit

In § 3 ArbZG ist festgelegt, dass die Arbeitszeit die Länge von acht Stunden pro Arbeitstag nicht überschreiten darf. Es ist möglich, dass die tägliche Arbeitszeit auf bis zu zehn Stunden ausgedehnt wird, wenn ein Ausgleich stattfindet. Die durchschnittliche Arbeitszeit muss innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten bzw. 24 Wochen dann trotzdem insgesamt acht Stunden betragen. Absolute Höchstgrenze ist, bis auf ganz wenige Ausnahmen, eine Arbeitszeit von zehn Stunden pro Arbeitstag.

Ausnahmen: Ausnahmen für die Höchstgrenze bei der täglichen Arbeitszeit von zehn Stunden gibt es unter anderem für den Bereich von Bereitschaftsdiensten, wenn tarifvertragliche Regelungen vorliegen, und bei außergewöhnlichen Notfällen (§ 7).

III. Pausen

Pausen müssen eingeplant und die Arbeit unterbrochen werden. Die vorgeschriebenen Pausen betragen mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt.

Die Pausen können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht ohne Pause beschäftigt sein (Arbeitszeitgesetz, § 4).

IV. Ruhezeiten

Nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit müssen Beschäftigte eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden bekommen (§ 5 ArbZG). Der Arbeitstag beginnt mit Arbeitsbeginn und dauert ab dann 24 Stunden, er ist folglich nicht identisch mit dem Kalendertag.

V. Sonn- und Feiertage

Arbeitnehmer dürfen an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr nicht beschäftigt werden (§ 9 ArbZG, Sonn- und Feiertagsruhe).

VI. 4-Tage Woche

Die 4-Tage Woche ist ein Arbeitszeitmodell. Für eine Vier-Tage-Woche reduzieren Beschäftigte in der heutigen Praxis ihre Arbeitszeit meistens auf 80 Prozent und verzichten auf 20 Prozent ihres Gehalts. Der volle Lohnausgleich bei einer Vier-Tage-Woche ist ein Modell, was teilweise von Gewerkschaften gefordert und in laufenden Studien ausprobiert wird.

VII. Nachweispflicht

Ohne ein Zeiterfassungssystem, das die tägliche Arbeitszeit der Beschäftigten zuverlässig festhält, können die geleisteten Arbeitsstunden und die eingehaltenen Ruhezeiten nicht verlässlich ermittelt und nachgewiesen werden. Das hat der Europäische Gerichtshof in seiner Entscheidung zu einer Klage der spanischen Gewerkschaft Federación de Servicios de Comisiones Obreras am 14. Mai 2019 entschieden. Dies wurde durch eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 13. September 2022 bestätigt.

Die einzelnen Arbeitgeber sind demnach verpflichtet, dafür zu sorgen, dass jede Arbeitsstunde von Beschäftigten objektiv, verlässlich und zugänglich erfasst wird.


Im nächsten Newsletter widmen sich unsere Experten dem Thema Besonderheiten rund um die Rekrutierung von Arbeitskräften aus dem Ausland, dem EU-/Nicht-EU-Gebiet.

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RAin

Dietlind Dellbrügge

Beratung und Betreuung Genossenschaften

  • 0211160914879

Grundsätzlich ist der Begriff „Mediator“ nicht geschützt. Wenn Sie sich also als Vermittler in Konfliktsituationen berufen fühlen, können Sie das weiterhin tun. Sollten Sie aber eine gewisse Professionalität anstreben, empfiehlt es sich, den Beruf des „zertifizierten Mediators“ zu ergreifen.

Aus- und Fortbildung unterliegen der sogenannten Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung (kurz: ZMediatAusbV). Bestandteil der Ausbildung ist nicht nur die Aneignung theoretischen Wissens, sondern auch eine erforderliche Praxiserfahrung. So muss jeder angehende zertifizierte Mediator während seiner Ausbildung nicht nur eigene Mediationen durchführen, sondern auch im Anschluss an einer Supervision teilnehmen.

Damit aber nicht jeder mit seinem rein theoretischen Wissen losläuft und versucht, sämtliche Konflikte dieser Welt zu lösen, ist die Ausbildung gespickt mit praktischen Übungen und Rollenspielen.

Die Ausbildung zum Mediator – ein Erfahrungsbericht

Zwischen Theorie und Praxis liegen oft Welten. Die Theorie bietet ein Grundverständnis: von den Grundsätzen und der Struktur der Mediation über Rechte, Pflichten und Aufgaben des Mediators bis hin zu Konfliktverständnis und –verhalten. Klassische Wissensaneignung.

In den Seminaren war das etwas anders. Hier standen die Praxisvermittlung und Anwendung und das Einüben von Techniken in Form von Rollenspielen im Vordergrund. Schon zu Schulzeiten habe ich Rollenspiele gehasst – nicht verwunderlich, dass sich meine Begeisterung zu Beginn des ersten Seminars zunächst in Grenzen hielt. Doch schnell merkte man: Hier war es anders. Hier ging es nicht um fiktive Fälle, sondern um Konflikte, die unsere Dozenten selbst mediiert hatten. Es gab eine echte Geschichte und auch Schicksale dahinter. Doch ging es nicht darum, etwas nachzuspielen. Das wäre auch unmöglich, denn jede Person bringt ihre eigene Persönlichkeit mit. So gaben Individualität und so manches schauspielerische Talent einiger Kommilitonen dem eigentlichen Fall plötzlich eine völlig neue Wendung. Und wir erhielten die erste wichtige Erkenntnis: Keine Mediation ist gleich. Selbst dann nicht, wenn man sie „wiederholt“.

Die zweite Erkenntnis folgte auf dem Fuße: Der ein oder andere Konflikt hätte auch meiner sein können. Dieselbe Sachlage, dieselben Hintergründe, dieselben Argumente. Und doch ein anderer Ausgang. Da stellt man sich die Frage: Was ist bei mir anders gelaufen, dass der Konflikt nicht eskaliert ist, als bei den Personen aus dem Fallbeispiel? Über die Antwort lässt sich nur mutmaßen.

Gerade diese Übungen waren sehr lehrreich, um die Brücke zwischen Theorie und Praxis zu schlagen. Damit war es eine gute Vorbereitung für eigene Mediationen. Und hier wieder eine Erkenntnis: Im Umgang mit Konflikten und den Personen, die dahinterstehen, lernt man nie aus. Eine Methode, eine Technik, die sonst immer gut funktioniert, kann beim nächsten Mal völlig fehl am Platze sein. Aber auch dafür wird man in seiner Ausbildung gewappnet.

Die abschließende Erkenntnis: In jeder Interaktion steckt das Potenzial eines Konfliktes. Was wir daraus machen, liegt bei uns. Sein eigenes Konfliktverhalten zu hinterfragen und die richtige Methode für die Konfliktlösung zu wählen, ist der Schlüssel für ein gutes Konfliktmanagement.

Welche Methoden zur Konfliktlösung es neben Mediation gibt, erfahren Sie in der nächsten Ausgabe.


Sie haben ein persönliches Anliegen? Melden Sie sich bei uns.

Stefanie Herfort Profil bild

Stefanie Herfort

Beratung und Betreuung Genossenschaften
insb. Schülergenossenschaften
Master of Mediation (MM)

  • 0211 16091-4679

Was machen Sie beim Genoverband e.V./der AWADO Agrar- und Energieberatung GmbH?

Seit Mai 2021, also seit nunmehr genau drei Jahren, arbeite ich als Berater in der Abteilung Betreuung und Beratung Genossenschaften Schwerin/Berlin. Ich bin hauptsächlich im Themenfeld Klimaschutz tätig, aufbauend auf einem akademischen Hintergrund im Bereich Umwelttechnik und Umweltökonomie sowie einem beruflichen Hintergrund im Bereich Nachhaltigkeit und Energieeffizienz.

Welche Schwerpunkte betreuen Sie als Berater beim Verband?

Der Schwerpunkt meiner täglichen Arbeit ist die Nachhaltigkeitsberatung. Dazu zählt in erster Linie die Erstellung von zum Teil sehr komplexen Treibhausgasbilanzen (auch Klima- oder CO2-Bilanzen genannt) sowie auch die Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß der aktuellen EU-Richtlinien und Referententätigkeiten rund um das Thema Klimaschutzmanagement.

Wie sieht Ihr Arbeitsalltag aus?

Innerhalb der Beratungsprojekte stehe ich im regelmäßigen Kontakt zu unseren Kunden bzw. Mitgliedsunternehmen, da insbesondere die Erarbeitung von Treibhausgasbilanzen oder Nachhaltigkeitsberichterstattungen einen engen Austausch und ein gewisses Maß an Zuarbeit in Form diverser Daten und Informationen seitens der Unternehmen voraussetzt. Auch tausche ich mich oft mit Kolleginnen und Kollegen auch außerhalb meiner Abteilung aus, da die meisten meiner Beratungstätigkeiten in verbandübergreifenden Projektteams umgesetzt werden. Darüber hinaus schätze ich die Abwechslung vom Arbeitsalltag in Form von Referententätigkeiten sowie auch der persönlichen Team-Treffen zu den unterschiedlichen Anlässen.

Was machen Sie in Ihrer Freizeit?

Für gewöhnlich hätte ich an dieser Stelle eine Reihe von Hobbys ausgezählt, denen ich gerne nachgehe. Ich merke jedoch, dass diese ziemlich stark in den Hintergrund geraten sind, seitdem ich vor ca. einem Jahr zum ersten Mal Vater geworden bin. Das soll aber keineswegs nach einer Beschwerde klingen. Ich freue mich über jeden Freizeitmoment mit meiner Familie. Wir gehen oft zum Schwimmen, Wandern oder zum Picknick und freuen uns jetzt schon auf den anstehenden Sommerurlaub in Süditalien.

Iacob-Lucian Mărginean

Beratung und Betreuung Genossenschaften

  • 030 26472 7082

Neues Online-Seminar: Neu im Vorstand oder Aufsichtsrat in Genossenschaften

Modul 1: Aufgaben, Rechte, Pflichten und Haftung
Hier geht’s zur Anmeldung und den Veranstaltungsdetails.

Modul 2: Bilanzierung, Bilanzanalyse und Kennzahlen
Hier geht’s zur Anmeldung und den Veranstaltungsdetails.

Modul 3: Compliance
Hier geht’s zur Anmeldung und den Veranstaltungsdetails.

Modul 4: Grundlagen des "Integrierten Corporate Governance Systems"
Hier geht’s zur Anmeldung und den Veranstaltungsdetails.

Modul 5: IT-Sicherheit und Cyber-Security
Hier geht’s zur Anmeldung und den Veranstaltungsdetails.

11.06. 2024 - Digitaler Verbandstag 2024

12.06.2024 – Deutscher Raiffeisentag 2024 (Berlin)

Nachbericht AGRA

Am 14. April 2024 endete die Landwirtschaftsausstellung AGRA 2024 in Leipzig mit rund 51.000 Besuchern. Der Genoverband e.V. und die AWADO Agrar- und Energieberatung GmbH führten an ihrem Stand in Halle 2 umfassende Gespräche mit interessiertem Fachpublikum und begrüßten zahlreiche Familien. Das genossenschaftliche Frühstück bildete einen gelungenen Auftakt zur Vernetzung mit Partnerunternehmen, Landwirtschaftsbetrieben und Bildungseinrichtungen. Es eröffnete die Möglichkeit in Einzelgesprächen die Beratungs- und Bildungsangebote individuell vorzustellen sowie einige Impulse aus den Gesprächen zur Weiterentwicklung der Programme mitzunehmen.

Über 700 Aussteller zeigten neben Innovationsprojekten und den neusten Technikstandards auch kritische Seiten des aktuellen Agribusiness auf. Die Sorge zur Existenzsicherung der landwirtschaftlichen Produktion in der Region und vor allem einer einkommensstabilen Tierhaltung beschäftigte viele Besucher der Mitteldeutschen Landwirtschaftsmesse. Nach einem gelungenen Messestart diskutierten am 11. April nachmittags fünf Vertreter landwirtschaftlicher Institutionen über zukünftige Finanzierungsmöglichkeiten der Agrarwirtschaft. Der sächsische Staatsminister Wolfram Günther sicherte Unterstützung für die regionale Lebensmittelwirtschaft zu. Wiebke Merbeth, Mitglied im Substainable Finance Beirat der Bundesregierung, unterstrich die Forderungen vieler Banken und Abnehmer im nachgelagerten Bereich Nachhaltigkeit auch als Risiko zu verstehen.

Zwei Vorträge der AWADO Agrar- und Energieberatung GmbH veranschaulichten aktuelle Themen im Bereich Personalrecruiting und Energieeffizienzförderung, die mit dem Publikum sowie der Fachpresse in nachgelagerten Gesprächen konstruktiv diskutiert und besprochen wurden.

Katrin Wacker-Fester, Beraterin im Bereich Personal, zeigte in Ihren Impulsvortrag im AGRA-Ausstellerforum, wie Arbeitgeber ihre Attraktivität steigern müssen, um nachhaltig und langfristig Personal zu finden und letztlich zu binden. Dabei betonte sie, dass wir uns aktuell in einem Arbeitnehmermarkt befinden und der Arbeitnehmer anhand der Benefits sowie der Attraktivität eines Arbeitgebers entscheidet, ob er dort arbeiten möchte. Martin Flegler, Nachhaltigkeitsberater, stellte im Eco-Forum die Möglichkeiten einer Energieeffizienzberatung vor und erläuterte, wann die Förderung in Bezug auf anstehende Investitionen als lohnend gilt, da das bisherige Bundesprogramm des BLE wurde aufgrund des geänderten Haushaltsplans aktuell pausiert wurde. Wir informieren Sie in folgenden Newsletter über eine erneute Öffnung des bestehenden Programms.

Kati Büttner-Janner Profil bild

Kati Büttner-Janner

Agrarberaterin

  • 0341 909881847

Mitgliedertreffens der Winzergenossenschaften des Genoverbandes

Am 10. April 2024 haben sich die Winzergenossenschaften des Verbandes zu ihrem jährlichen Mitgliedertreffen bei der Winzerverein Deidesheim eG getroffen. Dr. Andreas Eisen hat kurz über alle Neuheiten des Verbandes und Victoria Dieckmann über aktuelle Themen des DRV berichtet. Der Vorsitzende des Mitgliedertreffens Dr. Bastian Klohr von der Weinbiet Manufaktur eG informierte anschließend über den Austausch mit Ministerin Schmitt in Rheinland-Pfalz bei dem Termin „Politik trifft Praxis“ vom 22. Januar diesen Jahres. Die Mitglieder wünschen sich eine weitere Intensivierung des politischen Austausches. Im Anschluss erfolgten Wahlen für die Schutzgemeinschaft Pfalz und nach dem Rücktriff von Dr. Bastian Klohr auch zum neuen Vorsitzenden des Mitgliedertreffens. Neuer Vorsitzender des Mitgliedertreffens ist Thomas Vogel von der Winzervereinigung Herxheim am Berg eG. Als sein Stellvertreter wurde Steven Kärgel vom Winzerverein Deidesheim eG gewählt. Des Weiteren wurden mögliche Kandidaten für den DRV-Fachausschuss Weingenossen gewählt, die noch vom Fachrat der landwirtschaftlichen Vereinigung bestätigt werden müssen. Vorgeschlagen wurden Marc Felten von der Moselland eG – Winzergenossenschaft- und Steven Kärgel vom Winzerverein Deidesheim eG. Paul Ruhe vom Genoverband brachte mit seinem Vortrag zu „Reben und Algorithmen: KI in der Weinwelt“ Viele zum Nachdenken über zukünftigen Nutzen von KI im Arbeitsalltag.

Victoria Dieckmann Profil bild

Victoria Dieckmann

Beratung und Betreuung Genossenschaften

  • 0211 16091-4673

Politik trifft Praxis mit Silke Gorißen

Erneuerbare Energie, die Wettbewerbsfähigkeit der konventionellen Landwirtschaft, der Tierwohlcent und das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz: Die Themenwünsche der „Politik trifft Praxis“-Teilnehmer sind so vielfältig wie die Branche selbst und doch eint sie alle die Sorge um die Zukunft. Hier gehts zum Text.

Laurie Breuer Profil bild

Laurie Breuer

Referentin Kommunikation und Politik

  • 025171869667

Engagiert für die Winzergenossenschaften!

Goldene DRV-Ehrennadel für Henning Seibert. Thomas Vogel neuer Vorsitzender der Winzergenossenschaften des Genoverband e.V.

Bei den Winzergenossenschaften des Genoverbandes tut sich was. Henning Seibert, (Moselland eG Winzergenossenschaft) wurde mit der goldenen Ehrennadel des Deutschen Raiffeisenverbands (DRV) ausgezeichnet. Damit würdigt die Genossenschaftsorganisation das jahrelange Engagement Seiberts in zahlreichen Gremien, als Verbandsrat des Genoverbandes e.V. und insbesondere als Vorsitzender des DRV-Fachausschuss Weinwirtschaft. „Henning Seibert ist ein verlässlicher und konstruktiver Kämpfer für die genossenschaftliche Idee. Mit hoher Fachkompetenz und strategischer Weitsicht hat er die Interessen der Winzer- und Weingärtnergenossenschaften vertreten und wichtige Weichenstellungen für die Branche vorgenommen“, betonte DRV-Geschäftsführer Dr. Christian Weseloh bei der Preisverleihung in Bernkastel-Kues.

Seiberts Nachfolge als Vorsitzender des Fachausschusses Wein übernimmt Frank Jentzer, geschäftsführender Vorstand bei der Winzergenossenschaft Deutsches Weintor eG (Ilbesheim/Pfalz). Damit sind die Winzergenossenschaften des Genoverband e.V. weiterhin sehr gut in genossenschaftlichen Spitzengremien präsent.

Wechsel fanden ebenfalls in der Führungsspitze der Winzergenossenschaften des Genoverbandes e.V. und in weiteren Gremien statt. Beim Mitgliedertreffen der Winzergenossenschaften wurden Thomas Vogel (Winzergenossenschaft Herxheim am Berg eG) als Vorsitzender sowie Steven Kärgel (Winzerverein Deidesheim eG) als Stellvertreter gewählt. Sie folgen somit Dr. Bastian Klohr (Weinbiet Manufaktur eG) und Frank Jentzer (Deutsches Weintor eG). Vom Fachrat Landwirtschaftliche Genossenschaften wurden neu für den Fachausschuss Weinwirtschaft des DRV Marc Felten (Moselland eG) sowie Steven Kärgel (Winzerverein Deidesheim eG) nominiert.

Wir wünschen allen ehrenamtlich Engagierten viel Erfolg und Freude bei diesen wichtigen Aufgaben.

(Bildquelle: DRV)

Andreas Eisen Profil bild

Dr. Andreas Eisen

Beratung und Betreuung Genossenschaften
Bereichsleiter

  • 030 26472-7043

Sprechen Sie hierzu gerne an:

Laurie Breuer Profil bild

Laurie Breuer

Referentin Kommunikation und Politik

  • 025171869667

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