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EFRAG veröffentlicht die ersten drei finalen ESRS-Umsetzungshilfen

  • 25.06.2024
  • von Leonie Drüppel
  • Grundsatzblog

Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hat am 31.05.2024 die ersten drei finalen Umsetzungshilfen (sog. Implementation Guidance, IG) zu den European Sustainability Reporting Standards (ESRS), welche die Berichtspflichten der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) zur Nachhaltigkeitsberichterstattung konkretisieren, veröffentlicht. Die Umsetzungshilfen sind nicht verbindlich, können Unternehmen und andere Interessensvertreter jedoch in der Umsetzung der ESRS unterstützen.

Die Umsetzungshilfen befassen sich mit den Leitlinien zur Wesentlichkeitsanalyse (IG 1), mit der Berichterstattung entlang der Wertschöpfungskette (IG 2) und den ESRS-Datenpunkten (IG 3). Sie sollen die Berichtspflichten mit praktischer Sprache und häufig gestellten Fragen veranschaulichen und Unternehmen helfen, sich auf die für sie relevanteren Aspekte der Standards zu konzentrieren. Die Umsetzungshilfen sind hier zu finden:

Am 22.12.2023 veröffentlichte die EFRAG die Entwürfe der drei Umsetzungshilfen zur Konsultation. Darüber haben wir Sie in unserem Grundsatzblog vom 11.01.2024 informiert. Die öffentliche Konsultationsphase lief bis zum 02.02.2024. In der Zeit konnten Fragen sowie Feedback zu den Standards eingereicht werden. Wie das eingereichte Feedback durch die Organe der EFRAG erörtert und anschließend in die endgültige Version der jeweiligen Implementation Guidance eingeflossen sind, ist in einer Erklärung pro Guidance dargestellt. Nachfolgend sind die wichtigsten Inhalte und Änderungen der drei Standards zusammengefasst:

IG 1: Materiality Assessment Implementation Guidance (MAIG)

Der IG 1 befasst sich mit der Wesentlichkeitsbeurteilung nach dem Prinzip der doppelten Wesentlichkeit. Der ESRS-Ansatz zur Wesentlichkeit wird in diesem genauer erläutert und ein anschaulicher Prozess zur Wesentlichkeitsbeurteilung für Unternehmen wird dargestellt. Außerdem wird erklärt, wie andere Rahmenwerke, Standards oder Quellen berücksichtigt werden könnten. Dazu enthält die Umsetzungshilfe ein FAQ zur doppelten Wesentlichkeitsbeurteilung, um praktische Umsetzungshinweise zur Offenlegung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen bereitzustellen. Unterstützt werden die Erläuterungen durch eine Reihe von Beispielen.

Gegenüber dem Entwurf ist die Ausnahmeregelung für Tochtergesellschaften in Bezug auf die Wesentlichkeit der Auswirkungen neu hinzugekommen, sowie zusätzliche Quellen, die als Input für die Wesentlichkeitsbewertung dienen könnten. Außerdem sind einige Klarstellungen bei dem Konzept objektiver und belegbarer Beweise, bei der Architektur des ESRS bei der Erstellung von nicht-ESRS-Nachhaltigkeitsinformationen, die in die Nachhaltigkeitserklärung aufgenommen werden könnten und bei der Rolle von Maßnahmen zur Minderung, Abhilfe und Vorbeugung bei den Auswirkungen, die für die Wesentlichkeitsbewertung berücksichtigt werden sollen, erfolgt.

IG 2: Value Chain Implementation Guidance (VCIG)

In IG 2 werden die Berichtspflichten für Wertschöpfungskette von der Wesentlichkeitsbewertung über Richtlinien und Maßnahmen bis hin zu Kennzahlen und Zielen umrissen. Die Umsetzungshilfe veranschaulicht die Berichtsgrenzen einer Unternehmensgruppe für die Nachhaltigkeitsberichterstattung, einschließlich des Konzepts der operativen Kontrolle in Umweltstandards. Außerdem umfasst die Guidance eine FAQ, in der häufige Fragen im Kontext der Wertschöpfungskette thematisiert werden. Darüber hinaus enthält sie eine „Wertschöpfungskettenkarte“, in der die Auswirkungen auf die Wertschöpfungskette pro Offenlegungspflicht in allen ESRS zusammengefasst werden.

Die Änderungen gegenüber dem Entwurf umfassen insbesondere redaktionelle Anpassungen, welche die Lesbarkeit und Verständlichkeit des Dokuments verbessern. Insbesondere in den Bereichen des Konzepts der operativen Kontrolle, dem Berichtsumfang für ESRS E1 und den Konzepten der Finanzberichterstattung, wurden Anpassungen vorgenommen und zusätzliche Beispiele ergänzt.

IG 3: List of ESRS Datapoints mit der begleitenden Erläuterung

Die IG 3 ist eine Excel-Datei, welche die vollständige ESRS-Set-1-Liste, detailliert die Anforderungen aus jeder Offenlegungsanforderung und die zugehörigen Anwendungsanforderungen umfasst. Die Datei enthält zusätzliche Informationen, wie die Art der Anforderungen (z. B. quantitativ oder qualitativ) oder ob diese Übergangsbestimmungen unterliegen. Diese Liste kann die Grundlage für eine Datenlückenanalyse oder eine Datenerhebung bilden.

Gegenüber dem Entwurf wurden verschiedene Änderungen vorgenommen, um die Liste der Datenpunkte besser auf die ESRS abzustimmen. Dazu zählen unter anderem Hyperlinks zwischen jedem Datenpunkt in der Liste und dem entsprechenden Absatz im Rechtstext. Die Identifizierung bedingter und alternativer Datenpunkte wurde durch eine neue Spalte vereinfacht. Spezifischere Verweise auf die Übergangsbestimmungen, einschließlich des Jahres, in dem ein Datenpunkt verpflichtend wird, wurden verfasst. Die eindeutige Kennung jedes Datenpunktes wurde verbessert, um die Bezugnahme auf bestimmte Datenpunkte zu erleichtern.

Quelle: https://www.efrag.org/News/Public-524/Finalization-of-Three-EFRAG-ESRS-IG-Documents-EFRAG-IG-1-to-3

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