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Agrarstrukturgesetze in Thüringen, Brandenburg und Sachsen: Genossenschaftsverband reicht Stellungnahmen ein

  • 09.06.2023
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Der Wunsch die bestehende Agrarstruktur zu erhalten und zukunftsfähig zu gestalten, mündete in Thüringen, Brandenburg und Sachsen in drei ähnlichen Gesetzesvorhaben, den Agrarstrukturgesetzen. Der Genossenschaftsverband hat zu allen Entwürfen Stellungnahmen eingereicht.

In Thüringen wurde vonseiten des Genossenschaftsverbandes eine Stellungnahme zum Gesetzesentwurf für das Thüringer Agrar- und Forstflächenstrukturgesetz (ThürAFSG) eingereicht. Thüringens Landwirtschaftsministerin Karawanskij begründet ihren Antritt wie folgt: „Es ist die Aufgabe der Politik, lokalen Landwirtinnen und Landwirten den Zugang zu ihrem wichtigsten Produktionsgut, dem Land, zu sichern und somit ihre wirtschaftliche Grundlage zu erhalten. Die Thüringische Landwirtschaft ist überwiegend von regional verankerten Haupt- und Nebenerwerbsbetrieben sowie von Agrargenossenschaften unterschiedlicher Größe geprägt. Diese historisch gewachsene Landwirtschaftsstruktur wollen wir bewahren.“

In Brandenburg wurde zu dem Entwurf des Gesetzes zum Erhalt und zur Verbesserung der brandenburgischen Agrarstruktur auf dem Gebiet des landwirtschaftlichen Bodenmarkts (BbgASG) und dem zugehörigen Agrarstrukturellen Leitbild Stellung bezogen. Das grundsätzliche Ziel des Gesetzesvorhabens ist die „Abwehr von Gefahren für die Agrarstruktur und damit für den ländlichen Raum durch eine agrarstrukturell nachteilige Verteilung von Grund und Boden“.

Ähnlich ist auch die Intention des Entwurfs des Gesetzes zum Erhalt und zur Verbesserung der sächsischen Agrarstruktur (Sächsisches Agrarstrukturgesetz – SächsAgrStrG), so geht es dort um die „Sicherung und Förderung einer vorteilhaften Agrarstruktur, die geprägt ist durch eine breite Streuung des Eigentums an Grundstücken unter regional verankerten Landwirten, die Verfügbarkeit landwirtschaftlicher Produktionsflächen zu angemessenen Preisen für Landwirte […], die Erhaltung wirtschaftlich gesunder und leistungsfähiger landwirtschaftlicher Betriebe, eine landwirtschaftliche Nutzung nutzbarer Böden, eine gesunde Natur, Umwelt und Landschaftsstruktur“.

Der Genossenschaftsverband unterstützt das Anliegen nachteilige Entwicklungen für die Landwirtschaft abzuwehren und mittels einer Unterstützung der Landwirtschaft die regionale Wertschöpfung und den ländlichen Raum zu stärken. Aus Sicht des Genossenschaftsverbandes können die Ziele beider Gesetzesvorhaben mit den definierten Maßnahmen aber nicht erreicht werden, da die im Entwurf enthaltenen Regelungen bestehende örtlich ansässige Landwirtschaftsbetriebe in ihrer Entwicklung behindern würden und zukunftsrelevante Strukturveränderungen unmöglich machen. Vielmehr ist der Verband der Ansicht, dass die insbesondere in den neuen Bundesländern strukturprägenden Agrargenossenschaften in beiden Vorhaben keine Berücksichtigung finden.

Der Genossenschaftsverband wird sich auch weiterhin für die Belange der Agrargenossenschaften einsetzen und das Gesetzgebungsverfahren mit den nötigen Maßnahmen begleiten.

Die Stellungnahmen in Gänze können Sie im Folgenden lesen:

Stellungnahme Thüringen

Stellungnahme Sachsen

Stellungnahme Brandenburg

Sprechen Sie hierzu gerne an:

Andreas Eisen Profil bild

Dr. Andreas Eisen

Beratung und Betreuung Genossenschaften
Bereichsleiter

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