- 22.04.2026
- Politik
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WeiterlesenMit der EU-Entgelttransparenzrichtlinie (EU Pay Transparency Directive, EUPTD) soll Entgeltdiskriminierung am Arbeitsplatz bekämpft und die als Gender Pay Gap bekannte Lohnlücke zwischen Frauen und Männern geschlossen werden. Sie bringt neue Pflichten für Kreditinstitute mit sich und erfordert frühzeitige Anpassungen von Vergütungsstrukturen und internen Prozessen.
Rechte und Pflichten
Mit den neuen Vorschriften gehen weitreichende Informationsrechte für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie umfassende Informationspflichten für Arbeitgeber einher.
Stellenbewerber haben ein Recht auf Auskunft über das Einstiegsentgelt oder die Entgeltspanne für die betreffende Stelle. Beschäftigte haben das Recht, Auskunft über ihre individuelle Entgelthöhe und über die durchschnittlichen Entgelthöhen vergleichbarer Tätigkeiten zu verlangen. Ihnen steht ein Schadenersatzanspruch zu, wenn sie durch Verstöße gegen den Grundsatz des gleichen Entgelts einen Schaden erlitten haben. Dabei wird auch eine intersektionale Diskriminierung, also die Überschneidung mehrerer Diskriminierungsmerkmale wie etwa Geschlecht, ethnische Zugehörigkeit oder sexuelle Orientierung berücksichtigt.
Arbeitgeber sind verpflichtet, Informationen über die von ihnen gezahlten Löhne zu veröffentlichen. Es müssen Vergütungsstrukturen festgelegt werden, die gleiches Entgelt bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gewährleisten. Zudem haben Arbeitgeber je nach Größe eine Berichtspflicht über das Entgeltgefälle zwischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern: Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten müssen jährlich über die geschlechtsspezifische Lohnlücke berichten. Für kleinere Unternehmen besteht die Berichtspflicht nur alle drei Jahre. Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten unterliegen keiner Berichtspflicht. Bei Verstößen gegen den Grundsatz des gleichen Entgelts können Arbeitgeber mit Geldbußen belegt werden.
Umsetzung in Deutschland
Die EUPTD ist von den EU-Mitgliedstaaten bis zum 7. Juni 2026 in nationales Recht umzusetzen. In Deutschland soll die Umsetzung durch eine Anpassung des Entgelttransparenzgesetzes (EntgTranspG) erfolgen. Die nationale Umsetzung wird zu mehreren materiellen Änderungen gegenüber den aktuellen gesetzlichen Entgelttransparenzregelungen führen. Der für Anfang 2026 angekündigte Referentenentwurf für die deutsche Umsetzung steht zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung allerdings weiterhin aus.
Bedeutung für Volks- und Raiffeisenbanken
Die Umsetzung der EUPTD wird für Volks‑ und Raiffeisenbanken mit erheblichen Anpassungen der Vergütungsstrukturen und der Entgelttransparenz verbunden sein. Die Institute sind verpflichtet, ihre Vergütungssysteme nachvollziehbar auszugestalten und nachzuweisen, dass Frauen und Männer für gleiche oder gleichwertige Arbeit gleich entlohnt werden. Einzelne Vergütungsentscheidungen sind dabei umfassend zu dokumentieren. Zudem müssen sie die Auskunftsrechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie die regelmäßigen Berichtspflichten erfüllen.
Hintergrund
Der Rat der EU hatte die EU-Entgelttransparenzrichtlinie (EU/2023/970) am 24. April 2023 gebilligt. Die Richtlinie enthält Mindestanforderungen zur Stärkung der Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts nach Artikel 157 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) und des Diskriminierungsverbots nach Artikel 4 der europäischen Gleichbehandlungsrichtlinie.
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