- 20.04.2026
- Politik
MaRisk-Novelle 2026 (Stand: Konsultationsfassung) im Überblick
In der 10. „Jubiläumsausgabe“ der MaRisk überarbeitet die BaFin ihr Rundschreiben zum Risikomanagement großflächig.
WeiterlesenDie Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 30. Juni 2026 die 10. Ausgabe der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) veröffentlicht. Nach der Konsultationsphase wurden zahlreiche Hinweise der Deutschen Kreditwirtschaft aufgegriffen. Für Volksbanken und Raiffeisenbanken bedeutet die Neufassung einerseits neue Anforderungen, andererseits konnten gegenüber der Konsultationsfassung wichtige praxisgerechte Anpassungen erreicht werden. Grundlage der neuen MaRisk bleibt eine stärker prinzipienorientierte Aufsicht, die sich am Geschäftsmodell und Risikoprofil des jeweiligen Instituts ausrichtet.
Mehr Prinzipienorientierung – aber keine niedrigeren Anforderungen
Mit der 10. MaRisk-Ausgabe verfolgt die Aufsicht das Ziel, den Instituten mehr Freiraum bei der Umsetzung regulatorischer Anforderungen zu geben. Gleichzeitig stellt die BaFin klar: Die stärkere Prinzipienorientierung bedeutet keine Absenkung des aufsichtsrechtlichen Anspruchsniveaus. Risiken müssen weiterhin angemessen identifiziert, gemessen, gesteuert und überwacht werden – allerdings stärker ausgerichtet an Größe, Geschäftsmodell und Risikoprofil des jeweiligen Instituts.
In die Neufassung eingeflossen sind zudem europäische Vorgaben, insbesondere die EBA-Leitlinie zur Umwelt-Szenarioanalyse sowie neue Anforderungen an die interne Governance.
Wichtige Erleichterungen gegenüber der Konsultationsfassung
Im Rahmen der Konsultation hatte der Genoverband über den BVR und die Deutsche Kreditwirtschaft zahlreiche Anmerkungen gemacht. Einige davon wurden in der finalen Fassung berücksichtigt.
So wurde zum Beispiel die ursprünglich vorgesehene Verpflichtung gestrichen, ESG-Risiken stets mithilfe einer Kombination mehrerer Methoden zu ermitteln. Damit erhalten Institute beispielsweise bei der Risikoinventur und den Risikosteuerungs- und Controllingprozessen mehr Flexibilität.
Für kleinere Institute besonders relevant ist die Übernahme einer bereits bekannten Aufsichtserleichterung: So können Strategie und Kapitalplanung weiterhin lediglich einmal jährlich überprüft werden, sofern ausreichende Kapitalpuffer vorhanden sind.
Auch bei der Risikocontrolling-Funktion bleibt im Hinblick auf exklusive Wahrnehmung der Aufgabe die bisherige Praxis weitgehend erhalten. Die Leitung der Funktion muss ihre Aufgaben weiterhin grundsätzlich, aber nicht ausschließlich, wahrnehmen.
Ein weiteres wichtiges Signal setzt die finale Fassung im Auslagerungsmanagement: Die in der Konsultationsfassung vorgesehene ausdrückliche Schriftformpflicht für wesentliche Auslagerungsverträge wurde wieder gestrichen.
Die Anforderungen an die Interne Revision wurden an mehreren Stellen präzisiert. Künftig wird ausdrücklich hervorgehoben, dass die Revision auch bei der Begleitung wesentlicher Projekte umfassende Zugriffsrechte besitzt. Zudem beschränken sich ihre beratenden Tätigkeiten nicht mehr ausschließlich auf die Geschäftsleitung, sondern können auch anderen Unternehmensbereichen zur Verfügung stehen.
Im Notfallmanagement wurden die Anforderungen neu ausgerichtet. Entscheidend für die Notwendigkeit von Notfallplänen ist künftig nicht mehr die Zeitkritikalität eines Prozesses. Stattdessen müssen für alle kritischen oder wichtigen Funktionen entsprechende Notfallpläne vorliegen. Gleichzeitig werden die Anforderungen an Auswirkungsanalysen klarer fokussiert.
Was bedeutet die neue MaRisk für Volksbanken?
Die finale Fassung bestätigt insgesamt den Kurs einer stärker risikoorientierten und proportionalen Bankenaufsicht. Für Volksbanken und Raiffeisenbanken positiv ist, dass mehrere praxisrelevante Erleichterungen aus Sicht der Genossenschaftsorganisation erhalten beziehungsweise wieder aufgenommen wurden. Gleichzeitig steigt der Handlungsbedarf in anderen Bereichen.
Die neuen MaRisk gelten grundsätzlich seit dem 30. Juni 2026. Zusätzliche beziehungsweise verschärfte Anforderungen müssen spätestens ab dem 1. Januar 2027 umgesetzt werden. Institute sollten daher zeitnah prüfen, welche Anpassungen in Organisation, Prozessen und Regelwerken erforderlich sind.
Die Verbandsfamilie bietet vielfältige Unterstützungsangebote für eine effiziente Umsetzung der MaRisk-Novelle an. Dazu gehört neben der Erstinterpretation, die unsere Mitglieder bereits per Rundschreiben erhalten haben, eine MaRisk-X-Checkliste, die die AWADO GmbH WPG StBG aktuell vorbereitet. Die Checkliste unterstützt Institute bei der Umsetzung der MaRisk-Novelle anhand von Erst- und zukünftiger Verbundinterpretationen und gibt eine Orientierung über die relevanten Handlungsfelder.
Die Kompetenzteams der Verbandsfamilie, darunter die Kompetenzteams Risiko- und Kreditmanagement, werden die Institute zum einen über die GenoAkademie im Rahmen von Webinaren frühzeitig bei der Auseinandersetzung mit der MaRisk-Novelle unterstützen. Zum anderen werden von ihnen auch umfangreiche Beratungs- und Unterstützungsleistungen angeboten, insbesondere auch zu einer proportionalen Umsetzung.
Referentin Strategische Kommunikation
In der 10. „Jubiläumsausgabe“ der MaRisk überarbeitet die BaFin ihr Rundschreiben zum Risikomanagement großflächig.
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