- 13.04.2026
- Politik
agra 2026: Genossenschaftlicher Auftritt
Genoverband und Volksbanken Raiffeisenbanken mit Gemeinschaftsstand – Impulse aus dem Agrarpolitischen Forum mit EU-Agrarkommissar Christophe Hansen.
WeiterlesenIn der 10. „Jubiläumsausgabe“ der MaRisk überarbeitet die BaFin ihr Rundschreiben zum Risikomanagement großflächig. Neue Größenklassen, mehr Proportionalität und mehr Prinzipienorientierung sollen den Instituten mehr Spielraum verschaffen, während gleichzeitig die teilweise über zwei Jahrzehnte aufgebaute Komplexität wieder deutlich reduziert werden soll.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 1. April 2026 den Entwurf zu dieser 9. Novelle der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) nun zur Konsultation gestellt.
Exkurs: Die MaRisk sind ein aufsichtsrechtliches Regelwerk der BaFin und konkretisieren (insb. auf der Grundlage von § 25a Abs. 1 KWG), wie Finanzinstitute, die unter Aufsicht der BaFin stehen, ihr Risikomanagement nach Ansicht der Verwaltung ausgestalten müssen. Ziel der Vorgaben ist es, die Stabilität der Institute und des gesamten Finanzsystems zu sichern.
Die MaRisk wurde bei der jetzigen Novelle einem umfangreichen Review durch die Aufsicht (unter Einbezug der Industrie) unterzogen.
Zielsetzung dieser MaRisk-Novelle ist laut BaFin dabei eine wieder stärkere Prinzipienorientierung und eine deutliche Komplexitätsreduktion. Dies soll mehr Spielräume schaffen, die Anforderungen proportional anzuwenden.
Auch soll die proportionale Anwendung durch klar definierte Größenklassen (sehr kleine Institute, kleine Institute und übrige Less Significant Institutions, LSIs) und den großflächigen Entfall weiterer Voraussetzungen für die Nutzung von Öffnungsklauseln deutlich einfacher werden.
Durch die vollständige Herausnahme der Significant Institutions (SIs) aus dem Anwendungsbereich der MaRisk ist außerdem zukünftig eine exklusive Fokussierung auf LSIs, die unter Aufsicht der BaFin stehen, möglich.
Die weitestgehende Streichung von Verweisen auf diverse EBA-Leitlinien führt auf den ersten Blick zu weniger Komplexität. Dies kann aber auch zu neuen Auslegungsfragen führen.
Im Rahmen dieser Novelle wurde außerdem die nationale Umsetzung der EBA-Leitlinien zur Umwelt-Szenarioanalyse (EBA/GL/2025/04) und der EBA-Leitlinien zur internen Governance (Konsultationsstand) umgesetzt.
Inhaltliche Änderungen
Die MaRisk ist in verschiedene Regelungsbereiche gegliedert. Der Allgemeine Teil (AT) enthält übergreifende Grundsätze und allgemeine Anforderungen an das Risikomanagement. Der Besondere Teil – Organisation (BTO) konkretisiert organisatorische und prozessuale Vorgaben für bestimmte Geschäftsbereiche. Ergänzend dazu beschreibt der Besondere Teil – Risiken (BTR) die spezifischen Anforderungen an den Umgang mit einzelnen Risikoarten. Weitere Besondere Teile (BT) vertiefen die Vorgaben für einzelne Geschäfts- oder Risikoaspekte.
Insbesondere in den folgenden Themenbereichen ergeben sich durch die Novelle mehrere inhaltliche Änderungen:
In den anderen Bereichen gibt es einige oder kaum inhaltliche Änderungen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Änderungen auf dem am 1. April 2026 durch die BaFin bereitgestellten Konsultationsentwurf beruhen. Die finale Fassung der 9. MaRisk-Novelle kann hiervon abweichen.
Bedeutung für Volks- und Raiffeisenbanken
Für Volks‑ und Raiffeisenbanken bedeutet die Novelle, bestehende Prozesse, Zuständigkeiten und Dokumentationen mit den aktualisierten Erwartungen der Aufsicht abzugleichen und wo notwendig gezielt weiterzuentwickeln. Im Mittelpunkt stehen dabei insbesondere Transparenz, Nachvollziehbarkeit sowie eine klare und konsistente Gesamtsteuerung der Risiken. Für die Institute ergibt sich daraus vor allem der Bedarf, bestehende Strukturen zu überprüfen und punktuell nachzuschärfen. Diese Nachschärfung soll vielerorts aufgrund der entlastenden Ausrichtung der Überarbeitung der MaRisk aber eben auch zu längerfristigen Erleichterungen für die tägliche Bankpraxis führen.
Unterstützung der Verbandsfamilie
Der Genoverband wird während des Konsultationsprozesses offene Fragen mit der Aufsicht diskutieren, um eine möglichst vollständige Proportionalität und die Entwicklung eines Regelwerks im Sinne seiner Mitglieder zu unterstützen.
Seine fachlichen Positionen wird der Genoverband im Sinne seiner Mitglieder auch über den BVR und die Deutsche Kreditwirtschaft im Rahmen der Konsultation einbringen und so die Perspektive der Volks- und Raiffeisenbanken proaktiv sichtbar gegenüber der Aufsicht machen.
Im Nachgang an die finale Veröffentlichung der MaRisk-Novelle wird der Genoverband, wie bereits bei den letzten Novellen, einen Überblick über die finalen inhaltlichen Änderungen geben.
Auch die Verbandsfamilie bietet vielfältige Unterstützungsangebote für eine effiziente Umsetzung der MaRisk-Novelle an. Dazu gehört eine MaRisk-X-Checkliste, die die AWADO GmbH WPG StBG aktuell vorbereitet. Die Checkliste unterstützt Institute bei der Umsetzung der MaRisk-Novelle anhand von Erst- und Verbundinterpretationen und gibt eine Orientierung über die relevanten Handlungsfelder.
Die Kompetenzteams der Verbandsfamilie, darunter die Kompetenzteams Risiko- und Kreditmanagement, werden die Institute über die GenoAkademie im Rahmen von Webinaren frühzeitig bei der Auseinandersetzung mit der MaRisk-Novelle unterstützen. Zudem werden umfangreiche Beratungs- und Unterstützungsangebote zur proportionalen Umsetzung angeboten, zum Beispiel durch die Kompetenzteams Risiko- und Kreditmanagement der Verbandsfamilie.
Ausblick
Die nun zur Konsultation gestellte MaRisk-Fassung umfasst 82 Seiten gegenüber bislang 122 Seiten. Stakeholder können ihre Stellungnahmen bei der BaFin bis zum 8. Mai 2026 einreichen. Eine Veröffentlichung der finalen MaRisk wird voraussichtlich zu Beginn des dritten Quartals 2026 erwartet.
Senior Referentin
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