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Weniger Immobilienfinanzierungen: Diskriminierung von Senioren und jungen Familien

  • 22.06.2017
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Senioren, die einen Kredit für die Sanierung ihrer schuldenfreien Eigenheime erhalten und junge Familien, die ein eigenes Haus realisieren wollen, wird es wohl zukünftig immer weniger geben. Grund für die immer häufigere Nicht-Gewährung der Kredite: die im März in Kraft getretene Wohnimmobilienkreditrichtlinie, die höhere Anforderungen an die Kapitaldienstfähigkeit von Kreditnehmern stellt. Davon betroffen sind vornehmlich ältere Kunden, denen – rein statistisch betrachtet – nicht mehr genügend Lebensjahre zur vollständigen Tilgung des Wohnkredits bleiben. Der Gesetzgeber sieht vor, dass die Rückzahlung während der Lebenszeit zurückgezahlt werden muss. Aber auch junge Familien haben es schwerer, ihren Traum vom Eigenheim zu verwirklichen, da Elternzeit und Erziehungspausen von den Banken als Risiken bewertet werden müssen, die einer Kreditvergabe im Wege stehen.

In einer ad-hoc-Umfrage unter den knapp 170 Volksbanken und Raiffeisenbanken in Rheinland und Westfalen stellte der RWGV fest, dass dies keine Einzelfälle sind. Die Umfrage ergab, dass die von der EU beschlossene und danach in deutsches Recht nicht nur umgewandelte, sondern sogar verschärfte Richtlinie zu immer mehr Absagen von Kreditanträgen führt. Die Fallbeispiele zeigen, dass ältere Kunden selbst dann betroffen sind, wenn sie über eine gute Bonität verfügen.

So hat die Wohnimmobilienkreditrichtlinie bei vier von fünf Banken zu einem Rückgang der Anzahl der Kreditzusagen geführt. Im Schnitt lag die Zahl der Bewilligungen um etwa 15 Prozent unter der Vergleichszahl des Vorjahres. Auf Kritik bei den befragten Banken stieß auch der Mehraufwand an Personal, Zeit und Technik durch die Richtlinie.

Damit ist die Wohnimmobilienkreditrichtlinie aus Sicht der rheinischen und westfälischen Banken ein typischer Fall von mangelhafter Folgenabschätzung. Die Richtlinie erschwert die Finanzierung des altersgerechten Umbaus der eigenen vier Wände und den Aufbau von Immobilienvermögen für junge Familien, ohne einen Vorteil für den Verbraucher zu schaffen.

Der RWGV fordert…

  • Nachbesserung bei den Kriterien für die Vergabe von Wohnimmobilienkrediten, z.B. der Kapitaldienstfähigkeit

Sprechen Sie hierzu gerne an:

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Hannah Silberberg

  • 0211 16091-4665

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