Politik

Bafin gewährt Übergangsfrist für neue Anforderungen im Mengengeschäft

  • 09.09.2026
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Die Bafin hat kürzlich bekannt gegeben, dass für die Anwendung der Anforderungen zur Konkretisierung verhältnismäßiger Diversifizierungsmethoden im Mengengeschäft eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2026 gilt. Ziel der Frist ist es, Kreditinstituten ausreichend Zeit zu geben, die notwendigen Anpassungen in Prozessen und IT-Systemen vorzunehmen. Die Übergangsfrist ist auch ein Ergebnis intensiver Gespräche zwischen den genossenschaftlichen Verbänden, Vertretern der Kreditinstitute und der Aufsicht.

Neue Vorgaben ab 2027 verbindlich

Die im Mai 2026 veröffentlichten Vorgaben der Bafin werden damit erst zum 1. Januar 2027 verbindlich als aufsichtsrechtliche Anforderung wirksam. Für die Meldungen zu den Eigenmittelanforderungen mit Meldestichtagen zwischen dem 30. Juni 2026 und dem 31. Dezember 2026 können Institute weiterhin die bisherigen Regelungen anwenden. Bereits abgegebene Meldungen, die sich bei der Einstufung des Mengengeschäfts an den neuen EBA-Vorgaben orientieren, führen zu keinen negativen aufsichtsrechtlichen Konsequenzen. Eine Korrekturmeldung zum Stichtag 30. Juni 2026 ist nicht erforderlich.

Mit der Übernahme der EBA-Leitlinien hatte die BaFin im Mai 2026 konkrete quantitative Vorgaben und einen verbindlichen Diversifikationstest für die Anerkennung von Risikopositionen im Mengengeschäft eingeführt. Diese Anforderungen sind von erheblicher Bedeutung, da sie beeinflussen, ob Kreditforderungen dem Mengengeschäft zugeordnet werden können und damit von einer privilegierten Eigenkapitalunterlegung profitieren.

Einsatz für mehr Proportionalität

Das neue Granularitätskriterium benachteiligt vor allem kleinere Institute, da es stärker auf die Größe und Diversifikation eines Portfolios abstellt als auf dessen tatsächliches Risiko. Dadurch können höhere Eigenkapitalanforderungen entstehen, obwohl sich das Risikoprofil des Instituts nicht verändert hat.

Gemeinsam mit weiteren Institutionen der genossenschaftlichen FinanzGruppe wird sich der Genoverband daher weiterhin gegenüber der Aufsicht für eine praktikable und verhältnismäßige Ausgestaltung der Anforderungen einsetzen. Ziel ist eine Lösung, die eine sachgerechte Einstufung des Mengengeschäfts ermöglicht und die besonderen Rahmenbedingungen kleinerer Kreditinstitute angemessen berücksichtigt.

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Jessica Göres

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