Die EU-Kommission hat kürzlich einen Bericht zur Wettbewerbsfähigkeit europäischer Banken veröffentlicht. Im Rahmen der Spar- und Investitionsunion (SIU) analysiert der Bericht die Wettbewerbsfähigkeit des EU-Bankensektors, benennt bestehende Herausforderungen und skizziert Maßnahmen zu deren Bewältigung. Konkrete Gesetzgebungsvorschläge werden im ersten Quartal 2027 erwartet.
Herausforderungen für die Wettbewerbsfähigkeit
Als erste von drei zentralen Herausforderungen identifiziert die Kommission die starke Fragmentierung des Bankenbinnenmarkts entlang nationaler Grenzen. Dies begrenze Skaleneffekte und grenzüberschreitende Aktivitäten und beeinträchtige dadurch den Wettbewerb. Als zweiten Aspekt nennt die EU-Kommission die Anwendung der Basel-III-Standards auf alle Institute, unabhängig von deren Größe und Geschäftsmodell. Drittens verweist sie auf die hohe Komplexität des bestehenden Rechtsrahmens einschließlich der Meldeanforderungen, der künftig stärker nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ausgestaltet werden soll.
Vorschläge der EU-Kommission
Zur Verringerung unnötiger Belastungen schlägt die Kommission insbesondere vor, Unstimmigkeiten und Überschneidungen zwischen verschiedenen Rechtsakten zu beseitigen, nationale Ermessensspielräume und Überregulierung abzubauen sowie die Regulierung stärker an Größe und Geschäftsmodell der Institute auszurichten. Konkret sollen:
- bankspezifische Eigenkapitalanforderungen (Säule 2-Anforderungen) und aufsichtliche Leitlinien transparenter und zielgerichteter gestaltet werden,
- makroprudenzielle Kapitalpuffer und Abwicklungspuffer vereinfacht werden,
- die Zusammenarbeit und Koordination der zuständigen Behörden verbessert werden,
- gezielte Änderungen eingeführt werden, die es der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) ermöglichen, die Verhältnismäßigkeit und Vereinfachung des Meldewesens weiter voranzutreiben.
Hinsichtlich des geplanten Europäischen Einlagensicherungssystems (EDIS) kündigt die EU-Kommission an, den EDIS-Vorschlag aus dem Jahr 2015 durch einen neuen Vorschlag zu ersetzen. Ziel ist es, die Zuständigkeiten sowie die Finanzierung von Krisenmanagement- und Einlagensicherungsmaßnahmen innerhalb der Bankenunion besser aufeinander abzustimmen. Der Genoverband setzt sich grundsätzlich für den Erhalt der bestehenden Institutssicherung und gegen EDIS ein.
Darüber hinaus soll innerhalb der Kapitaladäquanzverordnung (CRR) ein Regime geschaffen werden, das eine klarere Einordnung kleiner und nicht komplexer Institute im aufsichtsrechtlichen Rahmen ermöglicht, unabhängig von ihrer rechtlichen und organisatorischen Struktur. Für diese Institute sollen im aufsichtlichen, makroprudenziellen und abwicklungsbezogenen Rahmen weniger, angemessenere und einfachere Anforderungen gelten.
Zur weiteren Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des EU-Bankensektors sollen verschiedene Handlungsoptionen geprüft werden, darunter auch eine mögliche Anpassung des Mandats der EBA. Erforderlichenfalls sollen gezielte gesetzgeberische Änderungen vorgeschlagen werden, um die EBA mit der weiteren Förderung von Proportionalität, Vereinfachung und Automatisierung im Meldewesen zu betrauen.
Ausblick
Der veröffentlichte Bericht soll den Weg für eine Verringerung der übermäßigen Komplexität des regulatorischen Rahmens ebnen. Banken und Aufsichtsbehörden sollen gleichermaßen von den geplanten Vereinfachungen profitieren. Die Mitteilung bildet die Grundlage für eine Reform der Bankenregulierung.
Der Genoverband begleitet das Thema im Rahmen der Interessenvertretung des Bundesverbandes der Deutschen Volks- und Raiffeisenbanken (BVR) sowie der Deutschen Kreditwirtschaft (DK).
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