- 03.09.2026
- Praxis
Nachhaltigkeitsclaims auf dem Prüfstand
Ab dem 27. September 2026 gelten strengere Regeln für Nachhaltigkeitsaussagen. Erfahren Sie, welche Risiken Unternehmen jetzt im Blick haben sollten.
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Mit Erscheinen der jüngsten Novelle der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) am 29.06.2023 überführt die BaFin viele der bereits vorab mehr oder minder bekannten Aspekte zum Umgang mit ESG-Risiken in verbindlich einzuhaltende aufsichtliche Anforderungen. Die neuen Anforderungen zum Umgang mit ESG-Risiken betreffen dabei vielfältigste Bereiche einer Bank wie z. B. die Organisation, das Risikomanagement oder das Kreditgeschäft. Dabei gesteht die Aufsicht den überwachten Instituten jedoch durchaus unterschiedliche Umsetzungsfristen zu.
Um den Entscheidungsträgern einen zielgerichteten Überblick über die neuen ESG-bezogenen Anforderungen samt Umsetzungsfristen zu geben, veranschaulichen Dr. Benjamin Wilhelm und Dr. Christian Golnik in ihrem Artikel in „Der Bank Blog“ die zentralen Impulse und Fristen.
Den Artikel finden Sie hier in voller Länge kostenfrei zum Lesen.
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