Newsletter: Ländliche Genossenschaften Ausgabe 05/26

Liebe Mitglieder,
liebe Leserinnen und Leser,

im aktuellen Newsletter haben wir Ihnen wichtige Neuerungen mitgebracht, die sowohl Steuerbescheide ab 2027, Vorgaben bezüglich Verpackungen, das sogenannte Greenwashing als auch die künftige Besteuerung von Wein und Sekt betreffen. Unsere Kollegin Judith Jensen hat ein Update von der NORLA für Sie vorbereitet und Dr. Ulrike Jürschik, die Sie sicherlich schon aus den vergangenen Newslettern kennen, stellt sich in Ihrer Lieblingskategorie „Kennen Sie schon…?“ vor.

Viel Freude beim Lesen!
Ihr Team Ländliche Waren- und Dienstleistungsgenossenschaften

In unserem vorletzten Newsletter haben wir Ihnen den Referentenentwurf des BMLEH für den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes vorgestellt und von der Stellungnahme der Verbändeallianz von dem Deutschen Raiffeisenverband e.V., dem Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels e.V., dem Bundesverband Deutscher Wurst- & Schinkenproduzenten e.V., dem Bundesverband Rind und Schwein e.V., dem Deutschen Bauernverband e.V., der Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands e.V. und dem Verband der Fleischwirtschaft e.V. berichtet.

In der Zwischenzeit hat die Europäische Kommission eine Stellungnahme zu dem Änderungsentwurf der Bundesregierung verfasst. Vor dem Ende der nun geltenden Stillhaltefrist am 12. November 2026 kann der Gesetzentwurf nicht angenommen werden. Weiterhin müssen der Kommission Maßnahmen erläutert werden, wie mit den Kommissionseinwänden umgegangen werden soll. Die Verbändeallianz fordert in Anbetracht der knappen Zeit zwischen Ende der Stillhaltefrist und dem offiziellen Start der Anwendepflicht des THKG am 01. Januar 2027 eine erneute Verschiebung und weitreichende Anpassungen.

Hier kommen Sie zu der gesamthaften Forderung der Verbändeallianz.

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Laurie Breuer

Referentin Kommunikation und Politik

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Mehr als 130 Unternehmen und Verbände, darunter auch der Genoverband e.V., haben einen gemeinsamen, offenen Brief an die Koalitionsfraktionen des Bundestags verfasst, um auf die Risiken der geplanten Steuererhöhung aufmerksam zu machen. Die entsprechende Pressemitteilung finden Sie hier.

Erbse, Ackerbohne, Lupine und Soja: Die pflanzlichen Proteinquellen haben enormes Potenzial, insbesondere die Leguminosen bringen ackerbauliche Vorteile mit sich. Vermarktungswege, Rentabilität und Verbraucherakzeptanz scheinen jedoch noch ausbaufähig. Die DLG hat gemeinsam mit der FH Münster eine Studie zu den Marktchancen durchgeführt.

Konkrete Bestandteile der Studie waren:

  • Befragung landwirtschaftlicher Betriebe zum Status quo sowie zu Herausforderungen beim Anbau und der Vermarktung von Eiweißpflanzen
  • Verbraucherbefragung zu Bekanntheit, Image und Konsum alternativer Proteinquellen
  • Verbraucherbefragung zu Fleisch- und Milchersatzprodukten

Schauen Sie hier einmal in die Zusammenfassung der Studie.

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Laurie Breuer

Referentin Kommunikation und Politik

  • 0251 7186-9667

Vom 3. bis 6. September 2026 wurde Rendsburg erneut zum Treffpunkt der Land- und Ernährungswirtschaft in Norddeutschland. Mehr als 580 Aussteller präsentierten sich auf der NORLA rund um Landwirtschaft, Ernährung, Erneuerbare Energien sowie Haus und Garten. Für den Genoverband e.V. ist die NORLA immer eine wichtige Gelegenheit, Mitglieder persönlich zu treffen, Themen aus der Region aufzunehmen und sich mit Marktpartnern und Akteuren entlang der landwirtschaftlichen Wertschöpfungskette auszutauschen.

Den fachlichen Auftakt bildete das Milchfrühstück der Milcherzeugervereinigung Schleswig-Holstein eG. Unter dem Titel „Zukunft der Milch, Zukunft der Betriebe“ kamen Vertreterinnen und Vertreter aus Milcherzeugung, Molkereiwirtschaft, Politik, Verbänden und Wissenschaft zusammen. Die Diskussionen reichten von den langfristigen Entwicklungen auf den internationalen Milchmärkten bis zur Frage, unter welchen Bedingungen Betriebe bereit und in der Lage sind, die notwendigen Investitionen in ihre Zukunft zu tätigen.

Am Samstag setzten wir den Austausch auf dem Messegelände fort. Im Mittelpunkt standen dabei die Gespräche mit unseren Mitgliedern. Es unter anderem um die Anforderungen des Lebensmitteleinzelhandels an wissenschaftsbasierte Klimaziele und deren praktische Umsetzung. Die Diskussion zeigte, dass ambitionierte Zielsetzungen allein noch keine wirtschaftlich tragfähige Lösung für die Unternehmen und die landwirtschaftlichen Betriebe schaffen. Wenn Klimaschutz entlang der Wertschöpfungskette gelingen soll, braucht es ein gemeinsames Verständnis der Ziele, der notwendigen Maßnahmen und ihrer Finanzierung.

Dabei ist die Science Based Targets initiative, kurz SBTi, nicht die einzige Möglichkeit, unternehmerische Klimaziele wissenschaftlich fundiert darzustellen. Entscheidend ist, dass der Blick nicht bei der Formulierung und Anerkennung von Zielen stehen bleibt. Unsere Mitglieder machten deutlich, dass der Schwerpunkt auf der tatsächlichen Umsetzung in den Unternehmen, auf der Umsetzung in den landwirtschaftlichen Betrieben und entlang der gesamten Kette liegen muss. Klimaziele entfalten ihre Wirkung nur, wenn konkrete Maßnahmen umgesetzt und Emissionen nachweisbar reduziert werden, dabei ist die Wirtschaftlichkeit der einzelnen Maßnahmen unbedingt zu beachten. Gerade in der aktuellen Situation mit einem nur langsam wieder steigenden Preisniveau.

Der Milchauszahlungspreis, die aktuelle Situation auf den Milchviehbetrieben und insbesondere die regional sehr unterschiedliche Futtersituation wurden thematisiert. Während die meisten Betriebe im Norden eine gute Grundfutterernte einfahren konnten, stellt sich die Lage im Süden und Westen teilweise deutlich anders dar. Solche Unterschiede beeinflussen die wirtschaftliche Situation der Milcherzeuger und zeigen, weshalb pauschale Bewertungen der Lage häufig zu kurz greifen.

Über die Milchbranche hinaus bot die NORLA Gelegenheit zum Austausch mit der Grenzland Bürgerenergie eG. Die Genossenschaft verfolgt das Ziel, die Energieversorgung nachhaltiger, klimafreundlicher und unabhängiger zu gestalten. Ihr Projekt umfasst die Wertschöpfungskette von der Erzeugung erneuerbarer Energie über Elektrolyse und Speicherung bis zum Verkauf von grünem Wasserstoff. Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen können sich an der genossenschaftlich organisierten Energiewende beteiligen. Auch eine Nutzung der bei der Elektrolyse entstehenden Abwärme auf landwirtschaftlichen Betrieben wird angestrebt.

Gerade dieses Beispiel verdeutlicht, wie eng Landwirtschaft, genossenschaftliche Strukturen und die regionale Energieversorgung inzwischen miteinander verbunden sind. Energie war jedoch nicht nur bei der Bürgerenergiegenossenschaft ein Thema. In vielen Gesprächen auf der Messe ging es um die Kosten der Energieversorgung und ihre Auswirkungen auf Betriebe und Unternehmen. Ebenso regelmäßig wurde über Absatzmöglichkeiten und die Situation auf den Märkten gesprochen.

Zwischen den Gesprächen mit Futtermittelwirtschaft, Verbänden, Marktpartnern und weiteren Akteuren entlang der Wertschöpfungskette wurde sichtbar, was im fachlichen Austausch manchmal aus dem Blick gerät. Am Ende müssen die erzeugten und verarbeiteten Produkte auch ihre Abnehmer finden! Wer auf der NORLA den Käse der Feinkäserei Sarzbüttel probiert oder die zahlreichen Besucherinnen und Besucher mit Eimern und Taschen voller Milchprodukte über das Gelände gehen sieht, bekommt einen unmittelbaren Eindruck von der regionalen Verbundenheit der Verbraucher mit den Produkten unserer Meierei- und Molkereigenossenschaften.

Regionale Präsenz bedeutet für uns zuzuhören, Entwicklungen frühzeitig einzuordnen, unterschiedliche Perspektiven zusammenzubringen und daraus konkrete Ansätze für Beratung und Interessenvertretung abzuleiten. Die NORLA hat dafür auch in diesem Jahr zahlreiche Gelegenheiten geboten. Vielen Dank an unsere Mitglieder und an alle Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartner für den offenen Austausch auf der NORLA 2026.

Judith Milena Jensen

Geschäftsfeld Mittelstand
Bereich Beratung und Mitgliederservice
Abteilung Ländliche Ware und Nachhaltigkeit

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Seit dem 12. August 2026 gelten mit der europäischen Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation – PPWR) erstmals EU-weit einheitliche und unmittelbar anwendbare Vorgaben für Verpackungen und Verpackungsabfälle. Damit wird der gesamte Lebenszyklus von Verpackungen zum regulierten Produktbestandteil. In Deutschland ergänzt das neue Verpackungsdurchführungsgesetz (VerpackDG) die Verordnung, führt insbesondere das Register LUCID fort und schafft Übergangsregelungen.

Für Sie als Mitgliedsgenossenschaften ist jetzt entscheidend, Ihre Rolle in der Lieferkette zu bestimmen und die unmittelbar geltenden Pflichten umzusetzen. Betroffen sind Lieferanten, Erzeuger, Hersteller, Importeure und Vertreiber; je nach Rolle unterscheiden sich die Anforderungen. Genossenschaften mit Eigenmarken können erstmals selbst verpackungsrechtlich verantwortlich sein. Auch Transportverpackungen werden künftig eigenständig reguliert.

Die zentralen Änderungen durch die PPWR:

Neuer Herstellerbegriff mit weitreichenden Folgen

Hersteller ist künftig, wer Verpackungen oder verpackte Produkte erstmals in einem EU-Mitgliedstaat bereitstellt, also die erste juristische Person in der inländischen Lieferkette. Verantwortlich ist derjenige der die Verpackung bzw. das verpackte Produkt entwickeln oder herstellen lässt.

Die Konsequenz: Die Herstellerrolle kann sich entlang der Lieferkette verschieben – etwa auf Genossenschaften mit Eigenmarken oder in Konstellationen, in denen bisher ausländische Lieferanten die verpackungsrechtlichen Pflichten erfüllt haben.

Erweiterte Herstellerverantwortung

Neben dem Herstellerbegriff wurde auch die Herstellerverantwortung ergänzt. Zwar bleibt das grundlegende System für systembeteiligungspflichtige Verpackungen in Deutschland erhalten (Registrierung, Systembeteiligung, Datenmeldung und Vollständigkeitserklärung). Bis 2027 wird ein vergleichbares System auch für nicht systembeteiligungspflichtige Verpackungen eingeführt, zum Beispiel für Transportverpackungen, die ausschließlich zwischen Händlern genutzt werden. Bei Lieferungen an Endabnehmer im EU-Ausland müssen Unternehmen einen Bevollmächtigten benennen, der die erweiterte Herstellerverantwortung wahrnimmt.

Neue Rolle des Erzeugers

Neu ist die Rolle des Erzeugers. Erzeuger müssen sicherstellen, dass von Ihnen verantwortete Verpackungen den Nachhaltigkeitsanforderungen, Kennzeichnungspflichten und weiteren Anforderungen entsprechen. Dazu müssen sie eine technische Dokumentation über die Verpackung erstellen und entsprechende Konformitätserklärungen ausstellen und bereithalten.

Wer jeweils als Erzeuger gilt, führt in der Praxis zu erheblichen Unsicherheiten. Grundsätzlich ist es die Person in der Lieferkette, die das Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt, bzw. bei Verpackungen ohne Bedruckung maßgeblich das Design beeinflussen kann.

Für manche Genossenschaften kann hier eine Kleinstunternehmerausnahme greifen: Wer als Erzeuger Kleinstunternehmen ist, also weniger als 10 Mitarbeitende und weniger als 2 Mio. Euro Umsatz bzw. Bilanzsumme aufweist, wird von den Erzeugerpflichten befreit, solange alle relevanten Verpackungen im Inland bezogen werden. In diesen Fällen verschiebt sich die Erzeugerstellung auf den Lieferanten.

Neue Nachhaltigkeits-, Kennzeichnungs- und Abfallvermeidungspflichten

Die PPWR führt erstmals verpflichtende Nachhaltigkeits- und Kennzeichnungsanforderungen ein, die der Erzeuger im Rahmen der Konformitätsbewertung zu prüfen und deren Einhaltung er zu gewährleisten hat. Hierzu zählen Anforderungen an Stoffe, Recyclingfähigkeit sowie die Reduzierung von Verpackungen und Förderung von Wiederverwendung.

Bereits seit dem 12. August 2026 gelten neue Grenzen für Schadstoffe in Verpackungen. Dies gilt für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertigem Chrom sowie PFAS in Lebensmittelverpackungen. Erzeuger müssen die Einhaltung in der Konformitätserklärung bestätigen und in der technischen Dokumentation nachweisen.

Weitere Anforderungen, wie Mindestrezyklatanteile oder Leerraumquoten greifen ab 2030 und werden teilweise 2040 weiter verschärft.

Weitere Pflichten entlang der Lieferkette

Die PPWR unterscheidet unter anderem zwischen Lieferanten, Erzeugern, Importeuren und Vertreibern mit jeweils eigenen Pflichten. Unternehmen sollten deshalb für jedes Produkt prüfen, welche Rolle sie einnehmen und welche Anforderungen daraus folgen. Besondere Pflichten gelten zudem für Fullfilment-Dienstleister und Onlinehändler.

Übergangsvorschriften des VerpackDG: Welche Fristen gelten?

Die PPWR selbst führt schrittweise schärfere Verpflichtungen ein. Die neuen Definitionen (z. B. neuer Herstellerbegriff) und Pflicht zur Erstellung der Konformitätserklärung für Erzeuger hinsichtlich Schadstoffe sowie die Erzeugerkennzeichnung greift aber sofort (seit dem 12.8.2026).

§ 68 VerpackDG sieht unter anderem folgende Übergangsvorschriften vor:

  1. Vorbehaltlich abweichender privatrechtlicher Vereinbarungen gelten die bisherigen Systembeteiligungen bis längstens zum Ende des Jahres fort. Zum Jahreswechsel sind die Verträge anzupassen.
  2. Bisherige Registrierungen beim LUCID gelten fort, Änderungen sind bis zum 12. November 2026 vorzunehmen.
  3. Neuregistrierungen sind bis zum 12. September 2026 vorzunehmen.
  4. Für Registrierungen, die zum 12. August 026 endeten, gelten die Vorschriften des alten VerpackG fort. Ausgenommen sind die Pflichten zur Datenmeldung und zur Abgabe von Vollständigkeitserklärungen. Diese richten sich nach dem neuen VerpackDG.
  5. Während Registrierungen von nicht systembeteiligungspflichtigen Verpackungen bereits vorzunehmen sind, ist bis 31. Dezember 2027 keine Pflicht zur Zulassung zur Wahrnehmung der Herstellerverantwortung oder Zulassung einer Organisation zur Wahrnehmung der Herstellerverantwortung (analog zur Systembeteiligung) erforderlich.
  6. Die Bußgeldvorschriften sind erst ab dem 12. Februar 2027 anzuwenden.

Folgen bei Nichteinhaltung

Bei Verstößen drohen grundsätzlich:

  • Vertriebsverbote für nicht registrierte Verpackungen
  • Bußgelder (bis zu 200.000 €)

Die Bußgeldvorschriften sind nach dem VerpackDG aber erst ab Februar 2027 anzuwenden. Die Europäische Kommission weist in einem Fragen-und-Antworten-Papier zur PPWR darauf hin, dass die nationalen Behörden zunächst keine Vertriebsverbote verhängen sollen, sondern bei Verstößen zunächst auf Anpassung hinwirken sollen.

Das ist jetzt zu tun

  1. Rollen je Produkt und Vertriebsweg klären, insbesondere bei Eigenmarken, Importen und Transportverpackungen. Gegebenenfalls die Zuständigkeiten mit Lieferanten, Dienstleistern und ausländischen Vertriebspartnern vertraglich abstimmen.
  2. Registrierungen, Systembeteiligungsverträge und Datenmeldungen anhand der Übergangsfristen prüfen und anpassen.
  3. Technische Dokumentation, Konformitätserklärungen und Nachweise zu Schadstoffen vollständig bereitstellen.
  4. Zuständigkeiten mit Lieferanten, Dienstleistern und ausländischen Vertriebspartnern vertraglich abstimmen.

Unterstützung durch die AWADO Mittelstandsberatung

Wir begleiten Sie bei der Einordnung Ihrer Betroffenheit und bei der praktischen Umsetzung der neuen Pflichten.

  • Betroffenheitsanalysen
  • Sparring zur Umsetzung der neuen Pflichten
Ulrike Jürschik Profil bild
RA (Syndikusrechtsanwältin)

Dr. Ulrike Jürschik

Geschäftsfeld Mittelstand
Bereich Beratung und Mitgliederservice
Abteilung Ländliche Ware und Nachhaltigkeit

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Was machen Sie bei dem Genoverband e.V.?

Ich bin als Syndikusrechtsanwältin für den Genoverband tätig. Ich begleite Mitgliedsunternehmen und Kolleginnen und Kollegen bei Fragestellungen rund um Nachhaltigkeit und unterstütze dabei, regulatorische Anforderungen praxisnah umzusetzen. In meinem Arbeitsalltag werfe ich dabei regelmäßig mit den Abkürzungen europäischer Rechtsakte um mich, woran man erkennt, dass Nachhaltigkeitsrecht inzwischen ein eigenes Universum geworden ist.

Welche Schwerpunkte betreuen Sie?

Neben den Grundlagen des Genossenschaftsrechts liegt mein fachlicher Schwerpunkt auf den aktuellen Entwicklungen im Nachhaltigkeitsrecht. Dazu gehören die freiwillige und verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD, ESRS, VSME) sowie die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR). In diesem Sommer beschäftigen mich insbesondere die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) und die Vorgaben zur Vermeidung von Greenwashing durch die sogenannte EmpCo-Richtlinie.

Wie sieht Ihr Arbeitsalltag aus?

Meist arbeite ich in unserer Geschäftsstelle in Münster, die ich bequem mit dem Fahrrad erreiche – ganz klassisch mit Bio-Antrieb. Von dort aus beantworte ich Fragen unserer Genossenschaften, unterstütze den Grundsatzbereich sowie die interne Nachhaltigkeitsabteilung bei rechtlichen Fragestellungen und arbeite mich immer wieder in neue Zukunftsthemen ein. Besonders schätze ich die enge Vernetzung mit unseren Mitgliedern und den Kolleginnen und Kollegen innerhalb der Verbandsfamilie, denn dadurch lernt man ständig neue Perspektiven kennen.

Was machen Sie in Ihrer Freizeit?

Schon seit meiner Jugend spiele ich Volleyball, mittlerweile in einer Mixed-Mannschaft in der zweiten Stadtliga hier in Münster. Seit einigen Jahren singe ich wieder im Chor. Darüber hinaus engagiere ich mich ehrenamtlich als Vorsitzende von Lawyers for Future e. V. und vernetze Juristinnen und Juristen, die sich für Klimaschutz und Nachhaltigkeit einsetzen.

Ulrike Jürschik Profil bild
RA (Syndikusrechtsanwältin)

Dr. Ulrike Jürschik

Geschäftsfeld Mittelstand
Bereich Beratung und Mitgliederservice
Abteilung Ländliche Ware und Nachhaltigkeit

  • 0251 7186-9710

Ab dem 27. September 2026 gelten strengere Anforderungen an Umwelt-, Sozial- und Nachhaltigkeitsaussagen. Mit dem AWADO Claim-Check erkennen Unternehmen mögliche Risiken in ihrer Kommunikation und erhalten eine klare Grundlage für notwendige Anpassungen.

„Klimafreundlich“, „nachhaltig“, „sozial verantwortlich“ oder „langlebig“: Solche Aussagen finden sich auf Websites, Verpackungen, Produktblättern und in sozialen Medien. Auch Bilder, Symbole und Siegel können Umweltvorteile, soziale Eigenschaften oder Merkmale wie Haltbarkeit und Reparierbarkeit vermitteln.

Ab dem 27. September 2026 gelten dafür strengere Anforderungen. Ziel ist es, irreführende oder nicht ausreichend belegte Aussagen zu verhindern. Besonders streng sind die Vorgaben für Aussagen gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern. Aber auch im Geschäft mit Unternehmen steigt der Druck, kommunizierte Vorteile nachvollziehbar zu begründen.
Der Genoverband hat zu den neuen Vorgaben bereits gesondert informiert.

Weshalb sollten Sie jetzt handeln?
Die neue Rechtslage gilt ab dem 27. September 2026 ohne Übergangszeit und ohne Abverkaufsregelung. Nicht ausreichend belegte Aussagen können zu Reputationsschäden, Abmahnungen, Schadensersatzansprüchen und Bußgeldern führen.
Bislang standen vor allem große Unternehmen wegen nicht belastbarer Nachhaltigkeitsversprechen vor Gericht. Künftig können auch Unternehmen anderer Größen verstärkt in den Fokus von Verbraucherschutzverbänden und weiteren Anspruchsgruppen geraten. Deshalb ist es sinnvoll, die bestehende Kommunikation einmal systematisch zu überprüfen.

Relevante Aussagen und Darstellungen können sich an vielen Stellen befinden:

  • Unternehmens- und Produktwebsites
  • Verpackungen und Produktblätter
  • Beiträge in sozialen Medien
  • Bilder und grafische Darstellungen
  • Umwelt- und Nachhaltigkeitssiegel
  • Nachhaltigkeitsberichte und weitere Nachhaltigkeitsinformationen

Die Herausforderung besteht darin, diese Aussagen vollständig zu erfassen und anschließend nachvollziehbar zu bewerten.

Der AWADO Claim-Check
Die AWADO Mittelstandsberatung unterstützt Unternehmen dabei, mögliche Risiken frühzeitig zu erkennen. Dafür werden die bereitgestellten Inhalte mithilfe einer KI-gestützten Analyse systematisch untersucht. Die gefundenen Aussagen werden übersichtlich zusammengestellt und nach einem Ampelsystem bewertet. Anschließend prüfen unsere Expertinnen und Experten die Ergebnisse fachlich und ordnen mögliche Risiken auf Grundlage von EmpCo und UWG ein. So wird sichtbar, bei welchen Aussagen Handlungsbedarf bestehen kann und welche Inhalte zuerst angepasst werden sollten.

Der Claim-Check auf einen Blick

  • Überblick schaffen: Relevante Aussagen aus den bereitgestellten Inhalten werden systematisch erfasst und übersichtlich zusammengestellt.
  • Risiken priorisieren: Ein Ampelsystem und verständliche Begründungen zeigen möglichen Handlungsbedarf.
  • Ergebnisse fachlich geprüft: Unsere Expertinnen und Experten sichern die Qualität der KI-gestützten Analyse.
  • Direkt weiterarbeiten: Sie erhalten eine ausführliche Excel-Datei als Grundlage für die weitere Bearbeitung im Unternehmen.

Bei Bedarf erläutern wir die Ergebnisse und geben Anregungen für die nächsten Schritte.

Judith Milena Jensen

Geschäftsfeld Mittelstand
Bereich Beratung und Mitgliederservice
Abteilung Ländliche Ware und Nachhaltigkeit

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RA (Syndikusrechtsanwältin)

Dr. Ulrike Jürschik

Geschäftsfeld Mittelstand
Bereich Beratung und Mitgliederservice
Abteilung Ländliche Ware und Nachhaltigkeit

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Um diese Themen geht es in unserem aktuellen Bericht:

Auf einen Blick

Milchanlieferung: Anlieferung stabil, Preise stabil

Mit + 2,5% bleibt die Milchanlieferung trotz saisonalem Rückgang über Vorjahresniveau. Magermilchkonzentrat und Industrierahm haben sich durch begrenzte Verfügbarkeit auf einem gehobenen Preisniveau eingependelt.

Weißes Sortiment: Nachfrage stabil

Das Nachfrageniveau bleibt auf einem hohen Niveau.

Butter: Nachfrage belebt, Preise stabil bis steigend

Abgepackte Butter wird durch das Ferienende wieder vermehrt nachgefragt, wobei die Preise bisher unverändert blieben, allerdings werden höhere Molkereiabgabepreise gefordert. Die Preise für Blockbutter hingegen sind gestiegen, trotz kurzfristig ruhigem Nachfrageverhalten.

Schnittkäse: Nachfrage hoch bis stabil, Preise stabil

Die Nachfrage nach Schnittkäse bleibt hoch, bei festeren Preisen für Schnittkäse. Die Exportnachfrage nach Südeuropa bewegt sich auf einem der Jahreszeit entsprechendem Niveau. Aus den Reifelagern wird von sinkenden Beständen berichtet, sodass zusätzliche Anfragen auf knappe Warenverfügbarkeit stoßen.

Milch- und Molkereipulvermarkt: Nachfrage ruhig, Preise gestiegen

Bei Magermilchpulver ist die Nachfrage seit Monatsmitte angestiegen. Diese trifft allerdings auf niedrigere Bestände der Hersteller. Die Preise zeigen sich dadurch fester. Die Preise für Vollmilchpulver sind deutlich gestiegen, das Angebot ist gering und der Markt ruhig. Molkenpulver zeigt sich anhaltend mit festen Preisen, vor allem bei Futtermittelware, bei Lebensmittelware ist das Bild variabler.

Ife Rohstoffwert: steigend

Leicht auf 38,7 Cent gestiegen.

Den gesamten Bericht lesen Sie im Folgenden.

Judith Milena Jensen

Geschäftsfeld Mittelstand
Bereich Beratung und Mitgliederservice
Abteilung Ländliche Ware und Nachhaltigkeit

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Die digitale Bekanntgabe von Steuerbescheiden kommt – jedoch später als ursprünglich geplant. Statt zum 1. Januar 2026 wird die elektronische Zustellung nun erst ab dem 1. Januar 2027 zum Regelfall. Die kurzfristige Verschiebung kurz vor Jahresende 2025 verschafft Steuerpflichtigen und Beratern zusätzliche Vorbereitungszeit.

Mit der überarbeiteten Fassung des § 122a Abgabenordnung (AO) erhalten Finanzbehörden künftig die Möglichkeit, Steuerbescheide grundsätzlich elektronisch bereitzustellen. Ursprünglich war angedacht, diese Neukonzeption bereits zum 1. Januar 2026 flächendeckend umzusetzen. Durch eine weitere Gesetzesänderung im Dezember 2025 wurde die finale Umsetzung jedoch um ein Jahr verschoben. Die Zustellung der Papierbescheide wird damit erst ab 2027 die Ausnahme.

Regelung für das Jahr 2026
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat sich zu den Abläufen im Jahr 2026 nun klarstellend geäußert:

  • Liegt bereits eine Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe vor oder wird diese im Laufe des Jahres 2026 erteilt, erfolgt die Zustellung grundsätzlich elektronisch.
  • In allen übrigen Fällen werden Steuerbescheide im Jahr 2026 weiterhin postalisch übermittelt.

Was gilt ab 2027?
Ab dem 1. Januar 2027 werden Steuerbescheide, die auf elektronisch übermittelten Steuererklärungen beruhen, grundsätzlich digital bereitgestellt. Eine ausdrückliche Zustimmung ist dann nicht mehr erforderlich. Wer weiterhin Papierbescheide erhalten möchte, muss der elektronischen Bekanntgabe aktiv widersprechen. Der Antrag ist formlos und ohne Begründung möglich und kann grundsätzlich für die einmalige oder dauerhafte Zusendung von Papierbescheiden gestellt werden. Dies gilt allerdings nur für zukünftige Bescheide.

Das BMF hat angekündigt, im Laufe des Jahres 2026 eine elektronische Antragsmöglichkeit für diesen Widerspruch bereitzustellen.

Fristen im Blick behalten
Ein elektronisch bereitgestellter Steuerbescheid gilt am vierten Tag nach der Bereitstellung als bekanntgegeben (Bekanntgabefiktion). Ab diesem Zeitpunkt beginnt die Einspruchsfrist zu laufen. Eine Benachrichtigung über die Bereitstellung (grds. per E‑Mail) erfolgt zwar regelmäßig, ist rechtlich jedoch nicht maßgeblich. Entscheidend ist allein der Bereitstellungstag.

Empfehlung: Jetzt vorbereiten
Wir empfehlen, die Zeit bis zur finalen Umstellung aktiv zu nutzen und interne Abläufe frühzeitig zu überprüfen. Hierbei sind beispielhaft insbesondere zu nennen:

  • Empfangs- und Kommunikationswege für Steuerbescheide prüfen
  • Entscheidung zur Papier- oder Digitalzustellung treffen
  • Nutzerkonten prüfen und ggf. weitere Zugangsberechtigte einrichten
  • regelmäßige Datenabrufe organisieren – auch mit Blick auf Urlaubszeiten und Vertretungen
  • Dokumentation und Zuständigkeit des Bescheidabrufs sowie dessen Bearbeitung abstimmen
  • Einsatz von digitalen Tools oder Kalender zur automatischen Fristenüberwachung prüfen
  • Archivierungssysteme und -verfahren festlegen.

Wichtig: Wer über 2026 hinaus weiterhin Papierbescheide erhalten möchte, sollte den entsprechenden Antrag spätestens ab 2027 stellen.

Fazit
Die digitale Bekanntgabe von Steuerbescheiden wird ab 2027 endgültig zum Standard. Die einjährige Verschiebung bietet eine wertvolle Gelegenheit, Prozesse anzupassen. Wer sich frühzeitig vorbereitet, kann von der neuen digitalen Zustellung durchaus profitieren.

Andrea Dekinger

Bereich Steuern
Abteilung Grundsatzfragen Steuern

  • 0211 16091-4771

Führungskompetenzen sind weit mehr als ein zusätzlicher Erfolgsfaktor. Sie sind eine wichtige Grundlage für leistungsfähige Teams, motivierte Mitarbeitende und eine stabile Unternehmensentwicklung. Gerade Nachwuchsführungskräfte stehen vor der Aufgabe, nicht nur fachlich zu überzeugen, sondern auch Verantwortung für Menschen, Prozesse und Veränderungen zu übernehmen. Ausgebildete Führungskräfte geben Orientierung, treffen klare Entscheidungen und schaffen Vertrauen im Team. Sie kommunizieren verständlich, fördern die Zusammenarbeit und erkennen Entwicklungspotenziale bei Mitarbeitenden. Das stärkt nicht nur die Motivation, sondern auch die Bindung an das Unternehmen.

Gleichzeitig sind Führungskräfte wichtige Gestaltende von Veränderungsprozessen. Sie begleiten ihr Team durch neue Anforderungen, sorgen für Klarheit und tragen dazu bei, dass Veränderungen erfolgreich umgesetzt werden. Ihr Verhalten prägt dabei maßgeblich die Unternehmenskultur. Für Unternehmen lohnt es sich deshalb, gezielt in die Entwicklung von Führungskompetenzen zu investieren. Denn gute Führung entsteht nicht zufällig. Sie lässt sich aufbauen, trainieren und weiterentwickeln. Nachwuchsführungskräfte, die frühzeitig auf ihre Rolle vorbereitet werden, schaffen die Basis für langfristigen Erfolg – für sich selbst, ihr Team und das gesamte Unternehmen.

Mit der neuen Modulreihe „Karriere im Handel“ bietet Ihnen die GenoAkademie ein kompaktes, praxisnahes Weiterbildungsangebot, das gezielt auf die aktuellen Anforderungen von Führungskräften im Handelsumfeld ausgerichtet ist. Die zentrale Idee der Modulreihe ist es, alle wesentlichen Führungskompetenzen in einem strukturierten, klaren System zu bündeln. Die Teilnehmenden erhalten ein Schulungspaket, das Führung, Organisation, Recht und betriebswirtschaftliches Know-How miteinander verzahnt – als Paket oder auch einzeln buchbar. Der USP: Maximale Praxisnähe bei maximaler Flexibilität!

Ergänzende Informationen finden Sie hier. Karriere im Handel

Die einzelnen Module der Modulreihe sehen Sie folgend im Überblick:

Leiter Bildung Genossenschaften

Arnim Rohwer

01.- 02. Oktober 2026 in Kastellaun: Fachrat der Fachvereinigung der Landwirtschaftlichen Waren- und Dienstleistungsgenossenschaften

03. November 2026 in Hamburg: Geschäftsführertagung Milch „Molkereien zwischen Regulatorik-, Personal- und Marktrisiken“, ab 10 Uhr. Hier gelangen Sie zur Anmeldung.

KI im Unternehmen erfolgreich etablieren - Mit der richtigen Schulungsstrategie
Künstliche Intelligenz wird zum entscheidenden Wettbewerbsfaktor. Die eigentliche Herausforderung beginnt jedoch erst nach der Entscheidung für KI. Wo starten wir mit der Qualifizierung unserer Mitarbeitenden? Welche Schulungen sind wirklich notwendig? Wie erfüllen wir regulatorische Anforderungen? Und wie schaffen wir es, aus ersten KI-Anwendungen echten Mehrwert für das Unternehmen zu entwickeln? Erfolgreiche Unternehmen setzen dabei nicht auf einzelne Schulungsmaßnahmen, sondern auf eine klare Lernstrategie, die Mitarbeitende Schritt für Schritt befähigt. Hier finden Sie ein breites Portfolio an KI-Schulungen - für die Leitungsebene als auch Mitarbeitenden. Hier geht’s zur Anmeldung und den Veranstaltungsdetails.

Geprüfter Handelsfachwirt (IHK) online - flexibel starten, erfolgreich abschließen
Berufsbegleitend in wenigen Monaten sicher zum Abschluss - mit einem erfolgserprobten Lernkonzept, begleitet von erfahrenen Trainern und motiviert durch kleine Lerngruppen. Sie starten im Februar oder September und planen Ihre Weiterbildung damit passend zu Ihrer persönlichen und beruflichen Situation. So verbinden Sie individuelle Terminwahl mit einer praxisnahen und zukunftsorientierten Qualifizierung. Klar gegliederter, verständlich aufbereiteter Unterrichtsstoff und kompetente Begleitung durch erfahrene Lernbegleiter führen zuverlässig ans Ziel. Hier geht’s zur Anmeldung und den Veranstaltungsdetails.

Vom Kollegen zur Führungskraft: Den Rollenwechsel erfolgreich meistern
Der Schritt vom Teammitglied zur Führungskraft ist mehr als eine neue Funktion – er bedeutet einen tiefgreifenden Rollen- und Beziehungswechsel. Dieses zweitägige Seminar richtet sich an Führungskräfte, die erstmals Führungsverantwortung im bisherigen Kollegenkreis übernehmen und sich in dieser neuen Rolle sicher positionieren möchten. Im Fokus stehen die persönlichen und zwischenmenschlichen Herausforderungen des Übergangs: veränderte Erwartungen, Nähe und Distanz, der Umgang mit Unsicherheit sowie der Aufbau von Autorität, ohne die Beziehung zu den Mitarbeitenden zu verlieren. Hier geht’s zur Anmeldung und den Veranstaltungsdetails.

Praxistraining: Mitarbeitergespräche souverän führen
Mit diesem Seminar bieten wir Ihnen ein vertiefendes Praxistraining – mit klarem Fokus auf das Thema Mitarbeitergespräche und Mitarbeiterbewertung an. Das Training richtet sich an alle, die ihre Gesprächsführung gezielt weiterentwickeln möchten. Im Mittelpunkt stehen praxisnahe Simulationen, individuelles Feedback und der Transfer in Ihren Führungsalltag. So gewinnen Sie Sicherheit, Klarheit und Souveränität – auch in herausfordernden Gesprächssituationen. Hier geht’s zur Anmeldung und den Veranstaltungsdetails.

Neu im Vorstand oder Aufsichtsrat in Genossenschaften
Die Seminarreihe „Neu im Vorstand oder Aufsichtsrat in Genossenschaften“ der vermittelt praxisrelevantes Wissen für neue oder zukünftige Mitglieder dieser Gremien.
Modul 1: Aufgaben, Rechte, Pflichten und Haftung. Hier geht’s zur Anmeldung und den Veranstaltungsdetails.
Modul 2: Bilanzierung, Bilanzanalyse und Kennzahlen. Hier geht’s zur Anmeldung und den Veranstaltungsdetails.

Online-Seminar: Genossenschaftsrecht - Mitgliederverwaltung in Genossenschaften
Das Online-Seminar „Genossenschaftsrecht – Mitgliederverwaltung in Genossenschaften“ vermittelt fundiertes Wissen über gesetzliche Grundlagen der Mitgliederbeziehung, das anhand praxisnaher Fälle direkt angewendet wird. Themen sind u. a. der Aufbau der Mitgliederliste, Eintritt und Austritt, Geschäftsanteile, Erbfälle, Unternehmensmitgliedschaften, Insolvenz und Ausschlussverfahren. Ziel ist es, die Teilnehmenden zu befähigen, ihre Aufgaben in der Mitgliederverwaltung rechtssicher und ordnungsgemäß auszuführen. Hier geht’s zur Anmeldung und den Veranstaltungsdetails.

Agrarhandel zwischen Recht, Risiko und Realität: Verträge sicher gestalten
Dieses Online-Seminar richtet sich an Mitarbeitende im Agrarhandel, die im Geschäft mit landwirtschaftlichen Kunden für Forderungen Kreditsicherheiten vereinbaren, beurteilen oder durchsetzen müssen. Sie lernen, welche Möglichkeiten es gibt, um landwirtschaftliche Kredite zu sichern. Sie erhalten einen Überblick über alle Aspekte der Kreditsicherung. Mit diesen fundierten Kenntnissen unterstützen Sie Ihr Unternehmen und stärken dessen wirtschaftliche Grundlagen. Hier geht’s zur Anmeldung und den Veranstaltungsdetails.

Workshop: Vertriebssteuerung neu gedacht - fitmachen für den agilen Markt im Agrarhandel
Das Marktumfeld Ihres Unternehmens entwickelt sich rasant: Kundenbedürfnisse ändern sich, das Vertriebsumfeld entwickelt sich hin zu mehr digitalen und damit vielfach transparenteren Geschäftsfeldern.
Der Beste seiner Branche oder seiner Region zu sein ist in einer modernen Zeit kein Alleinstellungsmerkmal mehr. Vielmehr gilt es, den Markt immer wieder wahrzunehmen, veränderte Bedürfnisse seiner Zielgruppen rechtzeitig zu erkennen und flexibel darauf zu reagieren. Sie steigern die Motivation Ihres Vertriebsteams durch mehr Eigenverantwortung. Gewinnen Sie so an Flexibilität, um auf Marktveränderungen besser und schneller reagieren zu können. Sie schärfen den Kundenfokus und steigern die Wettbewerbsfähigkeit.
In diesem Workshop machen Sie sich mit den wichtigsten Steuerungstools vertraut, um den Vertrieb schnell und effektiv zu lenken und Ihr Vertriebsergebnis dauerhaft zu erhöhen. Hier geht’s zur Anmeldung und den Veranstaltungsdetails.

Fachberatung im Vertrieb - fundierte Vertriebsausbildung für Mitarbeitende im Innen- und Außendienst
Dieses Seminar richtet sich speziell an Mitarbeitende im Innen- und Außendienst und bietet Ihnen als Teilnehmenden eine einzigartige Gelegenheit, Ihre beruflichen Kompetenzen zu erweitern und sich optimal auf die Herausforderungen im Vertrieb vorzubereiten. Nutzen Sie die Chance, von erfahrenen Trainern und praxisnahen Übungen zu profitieren und Ihre Karriere auf das nächste Level zu heben. Ein Großteil der Seminarbesucher stammt aus Unternehmen im Agribusiness. Abschließend erhalten Sie ein Zertifikat als "Fachberater/in im Vertrieb". Hier geht’s zur Anmeldung und den Veranstaltungsdetails.

Online-Seminar: Halbtägige Fortbildung für die Sachkunde nach § 11 ChemVerbotsV inkl. BiozidDV
Die ChemVerbotsV (BGBl. I Nr. 4 vom 26.01.2017 S. 94) verlangt von allen Sachkundigen regelmäßige Fortbildungen. Hierzu bietet Ihre GenoAkademie eine halbtägige Fortbildung zur Verlängerung der vorhandenen Sachkunde (umfassende und eingeschränkte nach §13 BiozidDV aus §11 ChemVerbotV) um weitere 3 Jahre an. Hier geht’s zur Anmeldung und den Veranstaltungsdetails.

Möchten Sie Ihre Sachkunde um weitere 6 Jahre verlängern, nehmen Sie an unserer ganztägigen Fortbildung teil: Hier geht’s zur Anmeldung und den Veranstaltungsdetails der ganztägigen Fortbildung.

Kombi-Seminar: Anwender-Sachkunde Rodentizide & Töten von Wirbeltieren
Dieses Kombi-Seminar vermittelt die erforderliche Sachkunde für den rechtssicheren und verantwortungsvollen Umgang mit Antikoagulanzien (Rodentizide) sowie für das tierschutzgerechte Töten von Wirbeltieren. Die Teilnehmenden erwerben praxisnahes Fachwissen und erfüllen die gesetzlichen Anforderungen in kompakter Form. Mit erfolgreichem Abschluss erwerben Sie die entsprechenden Sachkunde-Nachweise. Hier geht’s zur Anmeldung und den Veranstaltungsdetails.

Microsoft 365
Die GenoAkademie bietet eine umfassende Microsoft 365-Produktpalette mit praxisorientierten Online-Seminaren und Trainings für Einsteiger bis Fortgeschrittene. Die Inhalte decken zentrale Anwendungen wie Excel, Word, Outlook, PowerPoint, Teams, OneNote, Access und Power BI ab und vermitteln sowohl Grundlagen als auch vertiefte Funktionen zur Steigerung von Effizienz und Produktivität. Ergänzt wird das Angebot durch Strategie-Webinare und Inhouse-Konzepte, die auf individuelle Anforderungen zugeschnitten sind und auch Themen wie Copilot und kollaboratives Arbeiten integrieren. Hier geht’s zur Anmeldung und den Veranstaltungsdetails.

Arbeitssicherheit: Veranstaltungen in internen Räumlichkeiten
Unser Webinar vermittelt die zentralen Anforderungen und Best Practices rund um Arbeitssicherheit bei Veranstaltungen in internen Räumlichkeiten. Es bietet praktische Orientierung für alle, die Veranstaltungen organisieren, betreuen oder verantworten, und zeigt auf, wie Sicherheitsrisiken effektiv minimiert und reibungslose Abläufe sichergestellt werden können. Hier geht’s zur Anmeldung und den Veranstaltungsdetails.

Online-Kurs: Security Awareness
In einer zunehmend digitalisierten Arbeitswelt sind Cyberangriffe und Sicherheitsvorfälle eine der größten Bedrohungen für Unternehmen. Das Web Based Training „Security Awareness“ vermittelt allen Mitarbeitenden praxisnahes Wissen und Handlungskompetenzen, um Risiken frühzeitig zu erkennen und aktiv zu vermeiden. Hier geht’s zur Anmeldung und den Veranstaltungsdetails.

Sprechen Sie hierzu gerne an:

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Laurie Breuer

Referentin Kommunikation und Politik

  • 0251 7186-9667

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