Newsletter: Ländliche Genossenschaften Ausgabe 04/26

Liebe Mitglieder,
liebe Leserinnen und Leser,

kurz vor der politischen Sommerpause haben wir verschiedene neue Gesetze und Verordnungen, Updates aus der Verbandsfamilie und interessante Weiterbildungen der GenoAkademie für Sie zusammengetragen. Außerdem freuen wir uns sehr, Ihnen heute unser neues Tool zur Nachhaltigkeitsberichterstattung vorzustellen!

Viel Freude beim Lesen!
Ihr Team Ländliche Waren- und Dienstleistungsgenossenschaften

Der Zukunfts-Kompass Genossenschaft & Kooperation des Genoverbands bietet Unternehmen einen praxisnahen und digitalen Einstieg in die Nachhaltigkeitsberichterstattung.

Mit dem Zukunfts-Kompass Genossenschaft & Kooperation unterstützt der Genoverband e.V. Genossenschaften und kooperative Unternehmen Schritt für Schritt bei der Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts nach dem freiwilligen Standard für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (VS, voluntary standard).
Das Online-Tool ermöglicht Unternehmen eine strukturierte und praxisorientierte Berichterstattung. Interessierte Unternehmen können sich direkt über das Online-Tool registrieren.

Kostenfreies Online-Tool
Der Zukunfts-Kompass Genossenschaft & Kooperation ermöglicht eine einfache, kostenfreie und praxisnahe Berichterstattung. Mit dem Tool werden die Mitglieder Schritt für Schritt dabei unterstützt, Nachhaltigkeit systematisch anzugehen. Zudem können sie mit dem Ausfüllen des Online-Tools Risiken reduzieren, zunehmende Informationsanforderungen erfüllen und ihre Wettbewerbsfähigkeit stärken.

Das vor Kurzem live gegangene Tool des Genoverband e.V. ist speziell auf die Besonderheiten genossenschaftlicher und kooperativer Geschäftsmodelle zugeschnitten. Es ist zunächst für die Schwerpunktbranchen Agrar, den ländlichen Warenhandel und Dienstleistungen, den Groß- und Einzelhandel und Dienstleistungen verfügbar. Hier gehts zum neuen Tool.

Der Zukunfts-Kompass Genossenschaft & Kooperation ist an die DNK-Plattform angebunden. Dadurch kann ein Nachhaltigkeitsbericht innerhalb des Tools veröffentlicht und für interessierte Dritte wie Unternehmen, Banken oder Vergabestellen sichtbar gemacht werden. Zudem ist die Nutzung des Tools kostenfrei. Es setzt auf dem „Zukunfts-Kompass Handwerk“ der Zentralstelle für die Weiterbildung im Handwerk e.V. (ZWH) auf. Durch die branchenspezifische Ausgestaltung und die Orientierung an den Anforderungen von Kreditinstituten schafft der Zukunfts-Kompass Genossenschaft & Kooperation eine wichtige Brücke zwischen Mittelstand und Finanzierungspartnern.

Freiwilliger Standard
Der freiwillige europäische Standard richtet sich an alle Unternehmen, die freiwillige Nachhaltigkeitsinformationen bereitstellen möchten und weniger als 1.000 Beschäftigte haben. Er zielt darauf ab, den sogenannten „Trickle-down-Effekt“ in der Berichterstattung entlang der Wertschöpfungskette zu begrenzen („Value Chain Cap“). Damit wird festgelegt, dass Unternehmen von Zulieferern mit weniger als 1.000 Mitarbeitenden nur einen eingeschränkten Umfang an Informationen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung anfordern dürfen. Mit dem „Value Chain Cap“ sollen Informationsanfragen an kleinere Unternehmen eingedämmt werden.

Wachsende Bedeutung von Nachhaltigkeitsdaten
Für viele Unternehmen wird die Erstellung eines Berichts nach dem freiwilligen Standard künftig zur Notwendigkeit werden. Mit zunehmender Marktakzeptanz kann der Standard dazu beitragen, bislang unkoordinierte ESG-Datenabfragen zu vereinheitlichen und den damit verbundenen Erstellungsaufwand deutlich zu reduzieren. Genau hier setzt der Zukunfts-Kompass Genossenschaft & Kooperation an: Er unterstützt Unternehmen dabei, die Anforderungen des Standards strukturiert und effizient umzusetzen und relevante ESG-Daten zielgerichtet bereitzustellen. Gleichzeitig erleichtert es die standardisierte Kommunikation mit Finanzinstituten und trägt so zur Reduzierung von Mehrfachanfragen und administrativem Aufwand bei.

Isabel Sophie Kopp Profil bild

Isabel Sophie Kopp

Beraterin
Abteilung Ländliche Ware und Nachhaltigkeit

  • 069 6978-3291
Michael Christian Wörner Profil bild

Michael Christian Wörner

Teamleiter
Abteilung Ländliche Ware und Nachhaltigkeit

  • 069 6978-3024

Am 16. Juni wurde Franz-Josef Holzenkamp in Berlin mit der Raiffeisen-Medaille ausgezeichnet. Der langjährige Präsident des Deutschen Raiffeisenverbandes wurde im Rahmen seiner feierlichen Verabschiedung in den Ruhestand, ebenfalls zum DRV-Ehrenpräsidenten ernannt. Den ganzen Beitrag mit allen Stimmen zum Abschied finden Sie hier.

Der Deutsche Raiffeisentag 2026 beleuchtete im Wirtschaftsforum am 17. Juni die gemeinsamen Werte der genossenschaftlichen Agrar- und Ernährungswirtschaft, diskutierte über die Herausforderungen der aktuellen Zeit und bekräftigte die Relevanz von Deutschland als Exportnation. Weiterlesen.

Bei der DRV-Mitgliederversammlung am 18.06. wurde eine Veränderung in der Führungsstruktur beschlossen, sodass künftig ein Führungsteam die Geschicke des Verbandes leiten wird. Jörg Migende übernimmt die Rolle des hauptamtlichen Präsidenten, Jochen Westermann wird ehrenamtlicher DRV-Präsident. Das Vorstandsteam besteht künftig aus den bisherigen Geschäftsführern Jörg Migende (Vorstandsvorsitzender), Dr. Philipp Spinne und Dr. Christian Weseloh. Den ausführlichen Beitrag finden Sie hier.

Fotos: DRV/ Britta Radike

Am 22. Juni 2026 fand der Verbandstag des Genoverbandes in digitaler Form statt. Im Mittelpunkt stand der Rückblick auf ein wirtschaftlich sehr erfolgreiches Geschäftsjahr 2025 sowie die konsequente Weiterentwicklung der Verbandsstrategie mit klarem Fokus auf Mitgliederorientierung, Innovation und regionale Nähe.
Den gesamten Beitrag finden Sie hier.

Die aktuellen regulatorischen Entwicklungen im Bereich der Carbon-Leakage-Kompensation eröffnen für weitere Unternehmen erhebliche wirtschaftliche Chancen. Gleichzeitig zeigt die Praxiserfahrung aus ähnlichen Förderprogrammen, dass der entscheidende Erfolgsfaktor nicht in der Antragstellung an sich liegt, sondern in der systematischen Aufbereitung und Bereitstellung der erforderlichen Unternehmensdaten.
Der aktuelle Beitrag orientiert sich entsprechend an der folgenden Frage: Welche organisatorischen Maßnahmen sind erforderlich, um eine erfolgreiche Antragstellung sicherzustellen?
(* Verordnung über Maßnahmen zur Vermeidung von Carbon-Leakage durch den nationalen Brennstoffemissionshandel (BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung - BECV) - Stand 21.07.2021)

Fachliche Einordnung: Carbon-Leakage-Kompensation
Die Carbon-Leakage-Kompensation dient dem Ausgleich CO₂-bedingter Mehrkosten im nationalen Emissionshandel. Grundlage ist die Annahme, dass energieintensive Unternehmen durch steigende Energiepreise unter Wettbewerbsdruck geraten. Die Förderung erfolgt datenbasiert und ergibt sich aus Energieverbrauch, CO₂-Preis und einem sektorabhängigen Kompensationsgrad. Je höher die Transparenz und Qualität Ihrer Daten, desto besser kann die Förderung ausgeschöpft werden.

Neue Situation
Mit der Entscheidung der Europäischen Kommission im Mai 2026 wurden die insbesondere folgende Sektoren

  • Milchverarbeitung (ohne Herstellung von Speiseeis)
  • Kaffee, geröstet (nicht entkoffeiniert)

offiziell als beihilfeberechtigter Sektoren anerkannt. Die abschließende Liste finden Sie hier. Damit ergibt sich eine grundlegend neue Situation für diese Unternehmen. Besonders relevant für Unternehmen ist die Möglichkeit zur rückwirkenden Antragstellung für die Jahre 2021 bis 2025. Dadurch entstehen potenziell erhebliche finanzielle Effekte.

Für milchverarbeitende Unternehmen verweisen wir auf unsere gesonderte Information vom 9. Juni 2026 über den Mailaccount .

Fristen und zeitliche Anforderungen
Die neuen Regelungen sind mit strikten Fristen verbunden. Für die bisherigen Branchen bzw. Teilsektoren gilt weiterhin die reguläre Frist: 30. Juni 2026 für die Antragstellung zum Abrechnungsjahr 2025.

Ergänzend wird nach Veröffentlichung der Änderungen im Bundesanzeiger eine separate Frist der neu hinzugefügten Branchen/Sektoren für die nachträgliche Antragstellung in Kraft treten. Diese beträgt lediglich drei Monate. Die Veröffentlichung ist am 12. Juni 2026 erfolgt, sodass die Antragsfrist am 14. September 2026 endet.

Diese Frist ist als Ausschlussfrist ausgestaltet, sodass verspätete Anträge grundsätzlich nicht berücksichtigt werden können. Vor diesem Hintergrund ist eine frühzeitige Vorbereitung von wesentlicher Bedeutung.

Akuter Handlungsbedarf für Ihr Unternehmen

  • Aktenzeichen bei der DEHSt (Deutsche Emissionshandelsstelle) beantragen: Erstantragsteller sollten dies bereits jetzt über eine informelle Nachricht in der Virtuellen Poststelle (VPS) anstoßen
  • Elektronische Kommunikation einrichten: Anträge werden mit qualifizierter elektronischer Sig-natur (QES) über die VPS eingereicht. Die Beschaffung einer hierfür erforderlichen Signaturkarte kann bis zu drei Monate dauern, alternativ kommt eine Bevollmächtigung in Betracht
  • Einholung der Branchen-/Sektorzuordnung: Zuständig: statistische Landesämter
  • Datengrundlage aufbauen: Brennstoff- und Wärmemengen, Sektorzuordnung und Berechnung über das verpflichtende Excel-Berechnungsformular der DEHSt für alle relevanten Abrechnungsjahre
  • Ökologische Gegenleistungen: Für die jüngeren Abrechnungsjahre sind ein zertifiziertes Energie- bzw. Umweltmanagementsystem sowie Klimaschutzinvestitionen nachzuweisen (für das Jahr 2025 mind. 80 % der Beihilfe), bewertet nach DIN EN 17463

Weitere Informationen und Hinweise der DEHSt können Sie über diesen Link entnehmen.

Die Prüfung
Der Beihilfeantrag durchläuft im Regelfall eine zweistufige Prüfung durch voneinander getrennte Stellen:

Wirtschaftsprüfer bzw. vereidigte Buchprüfer prüfen die tatsachen-bezogenen Angaben des Beihilfeantrags (Antragsteil "CL-Kompensation"), insbesondere die maßgeblichen Emissionsmengen nach § 9 BECV sowie die Brennstoff- und Wärmemengen, und erteilen den Prüfungsbericht bzw. das Testat gemäß § 13 Abs. 4 BECV. Die ökologischen Gegenleistungen sind hier-von ausdrücklich ausgenommen.

Prüfungsbefugte Stelle (z. B. akkreditierter Zertifizierer / Umweltgutachter) bestätigt die ökologischen Gegenleistungen, d. h. das Energie- bzw. Umweltmanagementsystem und die Klimaschutzinvestitionen (Antragsteil "Nachweise öGL"), gemäß § 12 Abs. 2 i. V. m. Abs. 3 BECV. Diese Bestätigung ist für die Abrechnungsjahre ab 2023 relevant. Für die Jahre 2021 und 2022 genügt insoweit eine Erklärung des Unternehmens.

Gerade im rückwirkenden Verfahren über mehrere Abrechnungsjahre und bei der erstmaligen Antragstellung kommt der Begleitung durch den Wirtschaftsprüfer eine zentrale Rolle zu, von der Plausibilisierung der Mengen- und Emissionsdaten bis zum testierten Antrag. Die Bestätigung der ökologischen Gegenleistungen ist parallel rechtzeitig mit der prüfungsbefugten Stelle abzustimmen.

Unsere Unterstützung

  • Definition der benötigten Daten
  • Sicherstellung der prüfungssicheren Dokumentation
  • Testierung der tatsachenbezogenen Angaben des Beihilfeantrags

Gerne prüfen wir mit Ihnen, ob und in welcher Höhe eine rückwirkende Kompensation für die entsprechenden Abrechnungsjahre für Ihre individuelle Unternehmenssituation in Betracht kommt.

Judith Milena Jensen

Bereich Beratung und Betreuung Genossenschaften II

  • 0511 9574-5280

Mit der europäischen Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation – PPWR) gelten ab dem 12. August 2026 erstmals EU-weit einheitliche und unmittelbar anwendbare Vorgaben für Verpackungen und Verpackungsabfälle. Hierdurch wird der gesamte Lebenszyklus von Verpackungen zum regulierten Produktbestandteil. Mit der PPWR wird das Verpackungsrecht europaweit vereinheitlicht und deutlich verschärft. Die Verordnung gilt künftig unmittelbar in allen Mitgliedstaaten und soll in Deutschland durch das neue Verpackungsdurchführungsgesetz (VerpackDG) ergänzt werden.

Für viele genossenschaftliche Unternehmen bedeutet dies eine grundlegende Neuausrichtung ihrer Pflichten im Verpackungsrecht. Die Verordnung und die nationale Ergänzung durch das VerpackDG greifen direkt in bestehende Geschäftsmodelle ein.
Den ganzen Beitrag finden Sie hier.

Mit der EU-Richtlinie „Empowering Consumers for the Green Transition“ (EmpCo) werden die bestehenden Vorgaben zum unlauteren Wettbewerb im B2C-Bereich (insbesondere §§ 5 und 5a UWG sowie der Anhang zu § 3 Absatz 3) deutlich konkretisiert und verschärft. Ziel ist es, Verbraucher wirksamer vor Greenwashing zu schützen und verlässliche, transparente Informationen zu umwelt- und nachhaltigkeitsbezogenen Aussagen sicherzustellen. Neben klassischen „Green Claims“ werden auch Aussagen zur sozialen Nachhaltigkeit („Social Claims“) erfasst. Die Europäische Kommission hat als Anwendungshilfe ein FAQ veröffentlicht.

Den ganzen Beitrag finden Sie hier.

Kieler Milchtage: Impulse für Markt, Politik und Praxis

Die Kieler Milchtage 2026 haben am 2. und 3. Juni erneut ein großes Fachpublikum zum Austausch von Wissenschaft und Praxis im Sinne der Weiterentwicklung der Milchwirtschaft angelockt. Auf der traditionell alle zwei Jahre stattfindenden Veranstaltung stellen die verschiedene Kieler Milchforschungsinstitute aktuelle Forschungserkenntnisse für die Branche vor. Für den Genoverband e.V. war Judith Jensen vor Ort, um den Dialog mit Forschung, Molkereiwirtschaft und Politik zu vertiefen und die Interessen unserer Mitglieder einzubringen.

Milch: Beruf und Berufung
Neben den 20 Fachvorträgen wurde außerdem ein langjähriger Mitarbeiter des Genoverbands, derzeit in Altersteilzeit, aber immer noch Vorstandsvorsitzender der Gemeinschaft der Förderer und Freunde der Kieler Milchforschung e.V., geehrt. Für sein Engagement wurde Joachim Burgemeister mit der Hermann-Weigmann-Medaille ausgezeichnet. Er hat maßgeblich dazu beigetragen, dass die Kieler Milchtage im Jahr 2016 wiederbelebt wurden. Dass die Medaille normalerweise an Forschende verliehen wird, zeigt wie sehr sein Einsatz für die Vernetzung von Milchforschung und Praxis wertgeschätzt wird.

Die Tagung bot neben den Beiträgen renommierter Wissenschaftler auch jungen Vortragenden eine Bühne für die Vorstellung ihrer Arbeit. Von der internationalen Marktentwicklung über Milchalternativen und THG-Minderungsmaßnahmen bis hin zu Lieferbeziehungen nach § 148, möglichen Änderungen der GAP ab 2028 und künftigen Milchauszahlungsmodellen wurde ein breites Themenspektrum vorgestellt und vom Fachpublikum diskutiert.

Insbesondere die Marktperspektiven geben in diesem Jahr viel Anlass zur Diskussion. Die gute Nachricht von Philipp Götz (ifcn) war, dass trotz des kurzfristig sehr hohen Mengenangebots der globale Bedarf hoch bleiben wird. Allerdings wurde deutlich, dass die Bewertung von Fett und Eiweiß im Umbruch ist. In der Diskussion wurde in dem Zusammenhang die Frage nach marktnahen Bezahlungsmodelle für Erzeuger erläutert.
Die außergewöhnliche Marktsituation im letzten Jahr konnte das Thema Nachhaltigkeit und Regulierung nicht vollständig von der Tagesordnung verdrängen. Frau Dr. Eismann stellte verschiedene THG-Minderungsmaßnahmen für Milchviehbetriebe vor. Mit einer Spannweite von rund 10 bis 180 € je eingesparter Tonne CO2e gibt das vorgestellte Projekt Hinweise darauf, dass nicht jede Maßnahme wirtschaftlich gleich sinnvoll ist und gezielte Anreize notwendig bleiben, um die Treibhausgasemissionsintensität der Wertschöpfungskette Milch zu senken. Neben dieser Mammutaufgabe, die vor allem auf Ebene der Primärerzeugung umgesetzt werden muss, stellen steigende energiebezogene Kosten eine aktuelle Herausforderung für die verarbeitenden Molkereien dar. Die Auswirkungen auf Verarbeitungskosten und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen sind unmittelbar. Um Kostennachteile steigender CO2-Preise zumindest teilweise zu kompensieren wurde beschlossen, milchverarbeitende Unternehmen als beihilfeberechtigten Teilsektor anzuerkennen.

Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie Fragen zur rückwirkenden Antragstellung haben (Frist 14.09.2026). Den zugehörigen Fachbeitrag finden Sie hier.


Zukunftsfragen werden nicht isoliert entschieden, sondern im Zusammenspiel von Markt, Regulierung und wissenschaftlicher Bewertung. Die Kieler Milchtage bieten eine wichtige Möglichkeit, die Perspektive der Praxis in fachliche und politische Diskussionen einzubringen und ermöglichen es, Themen aus unterschiedlichen Perspektiven zu beleuchten, die für Genossenschaften und Molkereien strategisch entscheidend sind oder werden.

Milchmarktbericht
Werfen Sie einen detaillierten Blick in unseren Milchmarktbericht Mai 2026.

Um diese Themen geht es in unserem aktuellen Bericht:

Auf einen Blick

Milchanlieferung: Anlieferung steigend bis stabil, Preise stabil

Die Milchanlieferung lag in Deutschland über dem Niveau der Vorwoche und + 5,9 % über der Vorjahreslinie. Die Saisonspitze könnte jedoch erreicht sein. Die Preise für Magermilchkonzentrat und Industrierahm tendieren zuletzt fester.

Weißes Sortiment: Absatz leicht steigend

Das Nachfragevolumen nach Frischeprodukten wird durch das heiße Wetter angeregt.

Butter: Nachfrage steigend, Preise stabil

Abgepackte Butter wurde insbesondere vor Pfingsten gut nachgefragt. Die Abgabepreise der Molkereien waren gleichbleibend. Das Kaufinteresse am Blockbuttermarkt hat sich verbessert und die Preise zeigten sich fester.

Schnittkäse: Nachfrage steigend, Preise stabil

Die gute Nachfrage im Inland bleibt erhalten. Die beginnende Urlaubszeit in Südeuropa stimuliert die Nachfrage dort und auch in Drittländern kam es zu neuen Vertragsabschlüssen. Die Bestände der Reifelager bleiben auf einem niedrigen Niveau. Der Markt nimmt die höhere Produktion gut auf und zeigt ein stabiles Preisniveau.

Milch- und Molkereipulvermarkt: Nachfrage stabil, Preise stabil bis eher fallend, Export steigend

Es herrscht eine gute Auftragslage für Magermilchpulver; die Preisspitze scheinen bereits erreicht worden zu sein. Vollmilchpulver wird weiter ruhiger nachgefragt bei schwächeren Preisen. Molkenpulver in Lebensqualität ist für kurzfristige Anfragen nicht verfügbar. Für langfristige Lieferungen lassen sich festere Preise erzielen. Für Futtermittelware sind die Preise stabil.

Ife Rohstoffwert: steigend

Leicht auf 38 Cent gestiegen

Den gesamten Bericht lesen Sie im Folgenden verlinkt.

Judith Milena Jensen

Bereich Beratung und Betreuung Genossenschaften II

  • 0511 9574-5280

Das Stromsteuergesetz wurde zum 1. Januar 2026 umfassend reformiert – weniger Bürokratie, klarere Abgrenzungen und neue steuerliche Anforderungen eröffnen insbesondere im Bereich Photovoltaik, E‑Mobilität und KWK-Anlagen neue Möglichkeiten. Ein Überblick über die wichtigsten Änderungen und was sie in der Praxis bedeuten.

Seit dem 1. Januar 2026 gilt das neue Stromsteuergesetz (StromStG), das insbesondere für Betreiber kleiner Photovoltaikanlagen, für die E‑Mobilität sowie für die Nutzung von Stromspeichern spürbare Erleichterungen bringt. Die gesetzlichen Änderungen führen insgesamt zu einem deutlichen Bürokratieabbau und vereinfachen zahlreiche Verfahrensanforderungen.

Erleichterungen für kleine PV-Anlagen
Besonders profitieren Betreiber kleiner PV‑Anlagen mit einer Leistung von unter 1 MW. Wenn der erzeugte Strom direkt vor Ort verbraucht oder ohne Nutzung des öffentlichen Versorgungsnetzes an Letztverbraucher – etwa Mieter oder Ladesäulen – weitergegeben wird, entfallen in vielen Fällen wesentliche administrative Pflichten. So ist künftig häufig weder eine behördliche Erlaubnis noch eine Anzeige erforderlich, ebenso entfällt in diesen Konstellationen die jährliche Stromsteueranmeldung beim Zoll.

Neue Kriterien für die stromrechtliche Einordnung
Eine wesentliche Neuerung betrifft zudem die stromrechtliche Einordnung von Anlagen. Der bislang relevante Begriff der „Kundenanlage“ aus dem Energiewirtschaftsrecht wurde gestrichen. Für die Bewertung ist nun nicht mehr entscheidend, ob eine Anlage als Kundenanlage gilt. Stattdessen rücken klare stromrechtliche Kriterien in den Mittelpunkt: Maßgeblich ist insbesondere, ob der Strom über das Netz der allgemeinen Versorgung weitergeleitet wird oder ob er direkt am Ort der Erzeugung ohne Netznutzung verbraucht wird.

Vereinfachter Anlagenbegriff
Darüber hinaus wurde auch der Anlagenbegriff deutlich vereinfacht. Die bisherige Praxis der sogenannten dezentralen Anlagenverklammerung entfällt. Das bedeutet, dass fernsteuerbare Anlagen an unterschiedlichen Standorten bei der Ermittlung der maßgeblichen Nennleistung nicht mehr zusammengefasst werden müssen. Diese Änderung hat unmittelbare Auswirkungen auf die Einordnung in Schwellenwerte und damit auf die Frage, ob steuerliche Begünstigungen greifen. Nunmehr erfolgt die Bewertung in erster Linie standort- und betreiberbezogen. In diesem Zusammenhang gewinnen die Daten des Marktstammdatenregisters erheblich an Bedeutung. Anlagenbetreiber sollten daher sicherstellen, dass ihre Angaben korrekt und vollständig sind, und eine aktuelle steuerliche Bestandsaufnahme ihrer EEG‑Anlagen durchführen.

Neue CO₂-Grenzwerte für KWK-Anlagen
Auch für Betreiber von steuerbegünstigten Kraft‑Wärme‑Kopplungsanlagen (KWK) ergeben sich wichtige Änderungen. Der Begriff der „hocheffizienten KWK‑Anlage“ wurde neu gefasst und um ein zusätzliches Kriterium ergänzt: Für die Inanspruchnahme bestimmter Steuerbefreiungen gilt nun ein neuer CO₂‑Grenzwert von unter 270 g CO₂ pro kWh. Dieser Grenzwert ist sowohl für Bestands- als auch für Neuanlagen relevant und muss vom Betreiber eigenständig ermittelt und dokumentiert werden.

Entlastungsmöglichkeiten für Inselanlagen
Sollte dieser CO₂‑Grenzwert nicht eingehalten werden, bestehen unter Umständen weiterhin steuerliche Entlastungsmöglichkeiten. So wurde die bisherige Steuerbefreiung für sogenannte „Inselanlagen“ (§ 9 Abs. 1 Nr. 6 StromStG) erweitert. Sie gilt nun auch für Anlagen mit einer Leistung von bis zu 2 MW, sofern der erzeugte Strom aus nachweislich versteuerten Energieerzeugnissen stammt, direkt am Ort der Erzeugung verbraucht wird und nicht über das öffentliche Netz geleitet wird. Eine vollständige Netztrennung der Anlage ist dabei nicht mehr erforderlich.

Das neue Stromsteuergesetz schafft Klarheit, reduziert administrativen Aufwand und eröffnet insbesondere für dezentrale Energieversorgung und kleinere Anlagen neue Handlungsspielräume. Gleichzeitig steigt die Bedeutung einer sauberen Datenbasis und Dokumentation. Betreiber sollten daher die neuen Regelungen sorgfältig prüfen und ihre Anlagen entsprechend einordnen.
Bei Fragen unterstützen Sie die Expertinnen und Experten des Bereichs Steuern des Genoverband e.V. sehr gerne. Zögern Sie nicht, die notwendige Beratung in Anspruch zu nehmen.

RAin

Anke Brinkhus

Referentin
Spezialfragen Steuern

  • 0511 9574-5097

Mit der EU-Entgelttransparenzrichtlinie (EU Pay Transparency Directive, EUPTD) soll Entgeltdiskriminierung am Arbeitsplatz bekämpft und die als Gender Pay Gap bekannte Lohnlücke zwischen Frauen und Männern geschlossen werden. Sie bringt neue Pflichten für Genossenschaften mit sich und erfordert frühzeitige Anpassungen von Vergütungsstrukturen und internen Prozessen.
Den ganzen Beitrag lesen Sie hier.

Geprüfter Handelsfachwirt (IHK) in 22 Tagen
Berufsbegleitend in wenigen Monaten sicher zum Abschluss - mit einem erfolgserprobten Lernkonzept, begleitet von erfahrenen Trainern und motiviert durch kleine Lerngruppen: Mit unserem effizienten Lernkonzept qualifizieren Sie sich selbst oder eines Ihrer Teammitglieder für Führungsaufgaben in Ihrem Handelsunternehmen: Klar gegliederter und verständlich aufbereiteter Unterrichtsstoff und kompetente Begleitung durch erfahrene Lernbegleiter führen zuverlässig ans Ziel. Ob jung und aufstrebend oder erfahren und ehrgeizig – in wenigen Monaten machen wir Sie fit für erste Führungsaufgaben oder die nächste Stufe auf Ihrer Karriereleiter. Der erfolgreiche Abschluss eröffnet noch weitere Perspektiven: Er wird als Zulassung für ein Studium akzeptiert und beinhaltet automatisch den schriftlichen Teil des AdA-Scheins. Hier geht’s zur Anmeldung und den Veranstaltungsdetails.

Fortbildungsreihe „Karriere im Handel“
Stärken Sie Ihre Führungs- und Managementkompetenzen und entwickeln Sie sich gezielt zur erfolgreichen Führungskraft. Ob Teamleitung, Projektverantwortung oder Unternehmensführung – wir bereiten Sie auf anspruchsvolle Aufgaben vor. Unsere Modulreihe „Karriere im Handel“ bündelt die zentralen Themen für Führungskräfte im Handel. Die Module vermitteln praxisnahes Wissen zu Führung, Arbeitsorganisation, Arbeits‑ und Gremienrecht sowie zu finanziellen und unternehmerischen Entscheidungsgrundlagen. Im Fokus der Module stehen moderne Führung und Kommunikation, effiziente Selbst‑ und Arbeitsorganisation, rechtliche Sicherheit im Arbeitsalltag sowie der sichere Umgang mit Kennzahlen, Investitionsrechnungen und Finanzierungsvorhaben im Handelsumfeld. Alle Module sind einzeln oder im Paket buchbar. Hier geht’s zur Anmeldung und den Veranstaltungsdetails.

Vom Kollegen zur Führungskraft: Den Rollenwechsel erfolgreich meistern
Der Schritt vom Teammitglied zur Führungskraft ist mehr als eine neue Funktion – er bedeutet einen tiefgreifenden Rollen- und Beziehungswechsel. Dieses zweitägige Seminar richtet sich an Führungskräfte, die erstmals Führungsverantwortung im bisherigen Kollegenkreis übernehmen und sich in dieser neuen Rolle sicher positionieren möchten. Im Fokus stehen die persönlichen und zwischenmenschlichen Herausforderungen des Übergangs: veränderte Erwartungen, Nähe und Distanz, der Umgang mit Unsicherheit sowie der Aufbau von Autorität ohne die Beziehung zu den Mitarbeitenden zu verlieren. Sie reflektieren ihre neue Rolle, bearbeiten konkrete Praxisfälle und entwickeln individuelle Strategien für typische Führungssituationen. Hier geht’s zur Anmeldung und den Veranstaltungsdetails.

Online-Seminar: Neu im Vorstand oder Aufsichtsrat in Genossenschaften
Die Seminarreihe „Neu im Vorstand oder Aufsichtsrat in Genossenschaften“ der vermittelt praxisrelevantes Wissen für neue oder zukünftige Mitglieder dieser Gremien. Modul 1 behandelt Aufgaben, Rechte, Pflichten und Haftungsfragen, während Modul 2 sich mit Bilanzierung, Bilanzanalyse und Kennzahlen beschäftigt. Hier geht’s zur Anmeldung und den Veranstaltungsdetails von Modul 1. Hier geht’s zur Anmeldung und den Veranstaltungsdetails von Modul 2.

Online-Seminar: Genossenschaftsrecht - Mitgliederverwaltung in Genossenschaften I
Das Online-Seminar „Genossenschaftsrecht – Mitgliederverwaltung in Genossenschaften“ richtet sich an Vorstände, Geschäftsführungen und Mitarbeitende in der Mitgliederverwaltung von Waren-, Handels-, Agrar- und Dienstleistungsgenossenschaften. Es vermittelt fundiertes Wissen über gesetzliche Grundlagen der Mitgliederbeziehung, das anhand praxisnaher Fälle direkt angewendet wird. Themen sind u. a. der Aufbau der Mitgliederliste, Eintritt und Austritt, Geschäftsanteile, Erbfälle, Unternehmensmitgliedschaften, Insolvenz und Ausschlussverfahren. Ziel ist es, die Teilnehmenden zu befähigen, ihre Aufgaben in der Mitgliederverwaltung rechtssicher und ordnungsgemäß auszuführen. Hier geht’s zur Anmeldung und den Veranstaltungsdetails.

Agrarhandel zwischen Recht, Risiko und Realität: Verträge sicher gestalten
Dieses Online-Seminar richtet sich an Mitarbeitende im Agrarhandel, die im Geschäft mit landwirtschaftlichen Kunden für Forderungen Kreditsicherheiten vereinbaren, beurteilen oder durchsetzen müssen. Sie lernen, welche Möglichkeiten es gibt, um landwirtschaftliche Kredite zu sichern. Sie erhalten einen Überblick über alle Aspekte der Kreditsicherung. Mit diesen fundierten Kenntnissen unterstützen Sie Ihr Unternehmen und stärken dessen wirtschaftliche Grundlagen. Hier geht’s zur Anmeldung und den Veranstaltungsdetails.

Arbeitsrecht kompakt
In diesem zweitägigen Seminar vermitteln wir Ihnen praxisnahes und rechtssicheres Grundlagenwissen für den täglichen Umgang mit arbeitsrechtlichen Fragestellungen. Sie gewinnen Klarheit über Ihre Rechte und Pflichten und reduzieren gezielt rechtliche Risiken. Mit hohem Praxisbezug gewinnen Sie Sicherheit in „heiklen” Situationen und kennen Ihr gutes Recht. Nach dem Seminar sind Sie in der Lage, arbeitsrechtliche Fragestellungen sicher einzuordnen, fundierte Entscheidungen zu treffen und typische Fehler im Arbeitsalltag zu vermeiden – kompakt, verständlich und direkt anwendbar. Hier geht’s zur Anmeldung und den Veranstaltungsdetails.

Workshop: Vertriebssteuerung neu gedacht - fitmachen für den agilen Markt im Agrarhandel
Das Marktumfeld Ihres Unternehmens entwickelt sich rasant: Kundenbedürfnisse ändern sich, das Vertriebsumfeld entwickelt sich hin zu mehr digitalen und damit vielfach transparenteren Geschäftsfeldern.
Der Beste seiner Branche oder seiner Region zu sein ist in einer modernen Zeit kein Alleinstellungsmerkmal mehr. Vielmehr gilt es, den Markt immer wieder wahrzunehmen, veränderte Bedürfnisse seiner Zielgruppen rechtzeitig zu erkennen und flexibel darauf zu reagieren. Sie steigern die Motivation Ihres Vertriebsteams durch mehr Eigenverantwortung. Gewinnen Sie so an Flexibilität, um auf Marktveränderungen besser und schneller reagieren zu können. Sie schärfen den Kundenfokus und steigern die Wettbewerbsfähigkeit.
In diesem Workshop machen Sie sich mit den wichtigsten Steuerungstools vertraut, um den Vertrieb schnell und effektiv zu lenken und Ihr Vertriebsergebnis dauerhaft zu erhöhen. Hier geht’s zur Anmeldung und den Veranstaltungsdetails.

Fachberatung im Vertrieb - fundierte Vertriebsausbildung für Mitarbeitende im Innen- und Außendienst
Dieses Seminar richtet sich speziell an Mitarbeitende im Innen- und Außendienst und bietet Ihnen als Teilnehmenden eine einzigartige Gelegenheit, Ihre beruflichen Kompetenzen zu erweitern und sich optimal auf die Herausforderungen im Vertrieb vorzubereiten. Nutzen Sie die Chance, von erfahrenen Trainern und praxisnahen Übungen zu profitieren und Ihre Karriere auf das nächste Level zu heben. Ein Großteil der Seminarbesucher stammt aus Unternehmen im Agribusiness. Abschließend erhalten Sie ein Zertifikat als "Fachberater/in im Vertrieb". Hier geht’s zur Anmeldung und den Veranstaltungsdetails.

Online-Seminar: Halbtägige Fortbildung für die Sachkunde nach § 11 ChemVerbotsV inkl. BiozidDV
Die ChemVerbotsV (BGBl. I Nr. 4 vom 26.01.2017 S. 94) verlangt von allen Sachkundigen regelmäßige Fortbildungen. Hierzu bietet Ihre GenoAkademie eine halbtägige Fortbildung zur Verlängerung der vorhandenen Sachkunde (umfassende und eingeschränkte nach §13 BiozidDV aus §11 ChemVerbotV) um weitere 3 Jahre an. Hier geht’s zur Anmeldung und den Veranstaltungsdetails der halbtägigen Veranstaltung.
Möchten Sie Ihre Sachkunde um weitere 6 Jahre verlängern, nehmen Sie an unserer ganztägigen Fortbildung teil. Hier geht’s zur entsprechenden Anmeldung und den Veranstaltungsdetails.

Pflanzenschutz-Sachkunde für Abgeber nach § 9 PflSchG mit Prüfung der Landwirtschaftskammer NRW
Das Seminar richtet sich an Personen, die beruflich Pflanzenschutzmittel verkaufen oder darüber beraten. Es vermittelt die notwendigen fachlichen Kenntnisse für den Sachkundenachweis und bereitet gezielt auf die mündliche und schriftliche Prüfung durch die zuständige Kammer vor. Die Qualifizierung erfolgt in zwei Teilen: einem zweitägigen Training und einem anschließenden Prüfungstag. Hier geht’s zur Anmeldung und den Veranstaltungsdetails.

Sprechen Sie hierzu gerne an:

Laurie Breuer Profil bild

Laurie Breuer

Referentin Kommunikation und Politik

  • 0251 7186-9667

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