- 15.07.2026
- Praxis
E-Rechnung ab 2027: Warum Unternehmen jetzt handeln sollten
Ab 2027 beginnt für viele Unternehmen die nächste Stufe der E-Rechnungspflicht.
WeiterlesenDie Lohnsteueraußenprüfung war da und Sie konnten nicht in allen Punkten Einigkeit mit den Behörden erzielen? Wenn Sie Einspruch gegen die Lohnsteuernachforderungsbescheide eingelegt und Widerspruch gegen den Bescheid der Deutschen Rentenversicherung erhoben haben – und am Ende obsiegt haben – steht Ihnen mehr zu als nur die Rückzahlung der strittigen Lohnsteuer und der Sozialversicherungsbeiträge.
Was viele nicht wissen: Im Falle eines erfolgreichen Widerspruchs können Sie zusätzlich die Verzinsung der nicht rechtmäßig erhobenen Sozialversicherungsbeiträge gem. § 27 Abs. 1 SGB IV beantragen. Auch die Erstattung Ihrer Beratungskosten im Zusammenhang mit dem Verfahren ist möglich.
Gerade bei der Deutschen Rentenversicherung ist die Bearbeitungsdauer häufig lang – entsprechend relevant ist der Zinszeitraum. Dieser beginnt einen Monat nach Eingang Ihres Widerspruchs als Erstattungsantrag und endet mit Ablauf des Monats vor der tatsächlichen Zahlung.
Unser Tipp: Lassen Sie sich diese Ansprüche nicht entgehen. Wenn Sie Unterstützung bei der Antragstellung oder der Durchsetzung Ihrer Rechte benötigen, stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bereichs Steuern gerne zur Seite.
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